Anonymität von Bürgerinnen und Bürgern in Niederschriften von Gremien der Bezirksversammlung Ersetzungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen zu Drs. 20-4342
Es ist übliche Praxis in der Bezirksversammlung Wandsbek und ihren Gremien, dass Wortbeiträge und Handlungen von Bürgerinnen und Bürgern nicht namentlich in die jeweilige Niederschrift eingehen. Eine Festlegung in der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung besteht nicht. Für die Aussagekraft des Protokolls hätte eine namentliche Nennung in der Sache in der Regel keine Relevanz. Die Durchsetzbarkeit des Hausrechts wird dadurch nicht eingeschränkt. Darüber hinaus sind die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu achten und ihre Entscheidung, sich in einem Gremium zu äußern darf nicht von der Überlegung oder dem Umstand abhängen, ob durch die namentliche Nennung in der Niederschrift für den Bürger oder die Bürgerin ein Nachteil jedweder Art entstehen könnte.
Das Protokoll des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne der Sitzung vom 7.7.2016 ist zum Gegenstand einer öffentlichen Auseinandersetzung geworden. Hierbei bleibt festzustellen, dass die Niederschrift in der darauf folgenden Sitzung vom 08.09.2016 einstimmig beschlossen wurde. Dieses schildert den Verlauf der Sitzung inkl. der erteilten Ordnungsmaßnahmen mit Namensnennung des betroffenen Bürgers, die in der veröffentlichten Fassung geschwärzt wurde.
Die antragstellenden Fraktionen sind der Auffassung, dass die Frage der namentlichen Nennung transparent und verlässlich für jedermann geregelt sein sollte und die bislang übliche Praxis der Nichtnennung der Namen von Bürgerinnen und Bürgern auch rückwirkend die Niederschrift vom 07.07.2016 betreffend eingehalten werden sollte.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
a) In § 11 Abs. 1 wird Satz 2 wie folgt ersetzt: „Sie enthält die Namen der anwesenden Mitglieder, der geladenen Gäste und der Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie die Beschlüsse, Erklärungen und den wesentlichen Inhalt der Beratungen.
b) Die folgende Regelung wird als § 11 Abs. 5 hinzugefügt: „In die Niederschrift gehen Redebeiträge und Handlungen von Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich ohne Namensnennung ein. Dies betrifft nicht Vertreterinnen und Vertreter bezirklicher Beiräte.“
keine Anlage/n
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