21-4600

Anliegen zu TOP 4.1 "Alter Zollweg" Schriftlich eingereichtes Anliegen

Sitzungsvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.01.2022
Sachverhalt

 

Das folgende Schreiben liegt der Geschäftsstelle vor:

 

Auf Basis der Machbarkeitsstudie (Ende 2019) und anschließenden weiteren

Beiträgen zur Verbesserung der Radverkehrsführung im „Alten Zollweg“ bittet die

Verwaltung Wandsbek (MR) für die Sitzung am 13.1. darum, mit der Planung zur

Herstellung einer Radverkehrsanlage beginnen zu können, und macht gleichzeitig

die damit einhergehenden Konsequenzen von hohen Verlusten an Straßenbäumen

sowie Parkständen deutlich.

Für die anstehende Entscheidung wird davon ausgegangen, dass an der Situation

für den Kfz-Verkehr keine Änderung entstehen soll. Unter diesen Bedingungen gibt

es tatsächlich nur die Alternative 1) hoher Verlust an Bäumen sowie Parkständen

oder 2) Verzicht auf eine Radverkehrsführung. Der derzeitige Zustand (unzumutbare,

schmale, gefährliche Radwege sowie auf einigen Strecken Fahren im Mischverkehr

bei Tempo 50 und erheblicher Kfz-Dichte) bedeutet in der Praxis: Es gibt hier kein

Angebot für sicheren Radverkehr.

Eine sichere Radverkehrsführung ist in der Straße Alter Zollweg nur mit einer dritten

Alternative erreichbar: Heraushalten des Kfz-Durchgangsverkehrs. Etwa parallel

verlaufen Hauptverkehrsstraßen (Scharbeutzer Straße, Bargteheider Straße) für den

Durchgangsverkehr. Um Durchgangsverkehr vom Alten Zollweg auf die

Hauptverkehrsstraßen zu verlagern, gibt es verschiedene, bewährte Möglichkeiten,

wie z.B. Modalfilter oder gegenläufige Einbahnstraßen.

Zu solchen Vorschlägen ist häufig das Gegenargument der

Straßenverkehrsbehörde, dass es sich um verkehrsbeschränkende Maßnahmen

handele, die nach § 45 Abs 9 nur bei erhöhter Gefahrenlage möglich seien.

Anschließend wird auf die Unfalllage verwiesen und damit begründet, dass keine

besondere Gefahr vorläge. Allerdings kann eine erhöhte Gefahrenlage auch dann

vorliegen, wenn keine erhöhte Unfalllage vorliegt. Z. B. weil in dieser Straße

besonders oft zu knapp überholt wird. Auch reduziert sich eine Unfalllage dadurch,

dass Radfahrende diese Straße eben gerade aufgrund der subjektiv erfahrenen

erhöhten Gefahrenlage von vornherein meiden, da es hier eben keine sichere

Radverkehrsführung gibt.

Ich bitte den Ausschuss, das Ziel der Machbarkeitsstudie, eine „Verbesserung der

Radverkehrsführung im Alten Zollweg“ dadurch zu erreichen, dass der Kfz-

Durchgangsverkehr aus der Straße herausgehalten und auf die benachbarte

Hauptverkehrsstraßenführung verlagert wird. Baumfällungen im massiven Ausmaß

sollten nicht die Alternative sein, werden voraussichtlich auch nicht vom Ausschuss

befürwortet werden. Und das Beibehalten des derzeitigen Zustands einer Mischung

aus zu schmalen, gefährlichen Radwegen sowie Mischverkehr bei erheblicher Kfz-

Dichte und Tempo 50 ist nur eine Scheinalternative; sie bedeutet letztlich eine

Verdrängung von Radverkehr aus diesem Straßenzug, ohne die nach den ERA

(Empfehlungen für Radverkehrsanlagen), Abschnitt 3.1, erforderliche Alternative

anzubieten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um die Behandlung des Anliegens gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n