Anliegen zu TOP 4.1 "Alter Zollweg" Schriftlich eingereichtes Anliegen
Das folgende Schreiben liegt der Geschäftsstelle vor:
Auf Basis der Machbarkeitsstudie (Ende 2019) und anschließenden weiteren
Beiträgen zur Verbesserung der Radverkehrsführung im „Alten Zollweg“ bittet die
Verwaltung Wandsbek (MR) für die Sitzung am 13.1. darum, mit der Planung zur
Herstellung einer Radverkehrsanlage beginnen zu können, und macht gleichzeitig
die damit einhergehenden Konsequenzen von hohen Verlusten an Straßenbäumen
sowie Parkständen deutlich.
Für die anstehende Entscheidung wird davon ausgegangen, dass an der Situation
für den Kfz-Verkehr keine Änderung entstehen soll. Unter diesen Bedingungen gibt
es tatsächlich nur die Alternative 1) hoher Verlust an Bäumen sowie Parkständen
oder 2) Verzicht auf eine Radverkehrsführung. Der derzeitige Zustand (unzumutbare,
schmale, gefährliche Radwege sowie auf einigen Strecken Fahren im Mischverkehr
bei Tempo 50 und erheblicher Kfz-Dichte) bedeutet in der Praxis: Es gibt hier kein
Angebot für sicheren Radverkehr.
Eine sichere Radverkehrsführung ist in der Straße Alter Zollweg nur mit einer dritten
Alternative erreichbar: Heraushalten des Kfz-Durchgangsverkehrs. Etwa parallel
verlaufen Hauptverkehrsstraßen (Scharbeutzer Straße, Bargteheider Straße) für den
Durchgangsverkehr. Um Durchgangsverkehr vom Alten Zollweg auf die
Hauptverkehrsstraßen zu verlagern, gibt es verschiedene, bewährte Möglichkeiten,
wie z.B. Modalfilter oder gegenläufige Einbahnstraßen.
Zu solchen Vorschlägen ist häufig das Gegenargument der
Straßenverkehrsbehörde, dass es sich um verkehrsbeschränkende Maßnahmen
handele, die nach § 45 Abs 9 nur bei erhöhter Gefahrenlage möglich seien.
Anschließend wird auf die Unfalllage verwiesen und damit begründet, dass keine
besondere Gefahr vorläge. Allerdings kann eine erhöhte Gefahrenlage auch dann
vorliegen, wenn keine erhöhte Unfalllage vorliegt. Z. B. weil in dieser Straße
besonders oft zu knapp überholt wird. Auch reduziert sich eine Unfalllage dadurch,
dass Radfahrende diese Straße eben gerade aufgrund der subjektiv erfahrenen
erhöhten Gefahrenlage von vornherein meiden, da es hier eben keine sichere
Radverkehrsführung gibt.
Ich bitte den Ausschuss, das Ziel der Machbarkeitsstudie, eine „Verbesserung der
Radverkehrsführung im Alten Zollweg“ dadurch zu erreichen, dass der Kfz-
Durchgangsverkehr aus der Straße herausgehalten und auf die benachbarte
Hauptverkehrsstraßenführung verlagert wird. Baumfällungen im massiven Ausmaß
sollten nicht die Alternative sein, werden voraussichtlich auch nicht vom Ausschuss
befürwortet werden. Und das Beibehalten des derzeitigen Zustands einer Mischung
aus zu schmalen, gefährlichen Radwegen sowie Mischverkehr bei erheblicher Kfz-
Dichte und Tempo 50 ist nur eine Scheinalternative; sie bedeutet letztlich eine
Verdrängung von Radverkehr aus diesem Straßenzug, ohne die nach den ERA
(Empfehlungen für Radverkehrsanlagen), Abschnitt 3.1, erforderliche Alternative
anzubieten.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um die Behandlung des Anliegens gebeten.
keine Anlage/n