Anliegen MOIA (bzgl. Drs. 22-2720) Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2776)
Letzte Beratung: 19.02.2026 Ausschuss für Mobilität Ö 7.14
Folgender Beschluss wurde gefasst:
MOIA wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der MOIA GmbH (MOIA) wie folgt Stellung:
Sowohl MOIA als auch die BVM bedauern, dass die in der Eingabe geschilderte Vorgehensweise für Fahrten mit mehreren berechtigten Personen (jeweils mit Wertmarke) als belastend erlebt wird. Insbesondere nachvollziehbar ist die Tatsache, dass trotz paralleler Buchung am Ende getrennte Fahrzeuge bzw. abweichende Ausstiegsorte entstehen können, welches unter Umständen für Betroffene eine Überforderung darstellen kann. Die Hinweise auf eine diskriminierende Wirkung und die wahrgenommene Unvereinbarkeit mit Umweltaspekten werden von MOIA sehr ernst genommen.
MOIA ermöglicht berechtigten Personen sowie ggf. einer Begleitperson die kostenfreie Nutzung durch Registrierung, wobei die Berechtigung bei der Buchung automatisch berücksichtigt wird. Die unentgeltliche Beförderung über die Wertmarke ist bei MOIA personenbezogen und der Freifahrt-Status ist an ein individuelles Nutzerkonto gebunden. Daher muss jede berechtigte Person die Fahrt separat buchen. Eine gemeinsame Buchung mehrerer berechtigter Personen würde eine zusätzliche, sichere Verknüpfung der weiteren Mitfahrenden mit ihrem jeweiligen Berechtigungs-status sowie entsprechende Prüf- und Anzeigeprozesse erfordern, um Missbrauch zu verhindern und eine nachvollziehbare Abbildung im Rahmen der Abrechnung und möglicher Prüfungen sicherzustellen.
Ob mehrere (zeitgleich eingehende) Buchungen anschließend gemeinsam in einem Fahrzeug bedient werden können, hängt von der jeweils aktuellen Disposition (z. B. Auslastung, verfügbare Fahrzeuge, Pooling-Algorithmus) ab und lässt sich daher nicht verlässlich garantieren, auch wenn Start- und Zielort identisch eingegeben wurden.
MOIA nimmt die Rückmeldung der Eingabeperson und den Hinweis auf die wiederholte Befassung in Gremien ernst. Verbesserungen in diesem Bereich müssen prüfbar, missbrauchssicher und operativ zuverlässig funktionieren. Vor diesem Hintergrund kann derzeit keine Änderung des beschriebenen Verfahrens zugesagtwerden. Unabhängig davon wird weiterhin geprüft, wie die Kommunikation und Unterstützung im Kundenkontakt zu diesem Thema so gestalten werden kann, dass Betroffene bestmöglich durch das bestehende Vorgehen begleitet werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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