21-2513

Ankunftszentrum Rahlstedt Kleine Anfrage v. 08.12.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 22-2296 in der Hamburger Bürgerschaft wurde der Senat aufgefordert, den Aufenthalt im Ankunftszentrum grundsätzlich so kurz wie möglich zu halten und eine Dauer von drei Monaten möglichst nicht zu überschreiten, wobei die aktuelle Situation bedingt durch die Pandemie jedoch zu berücksichtigen ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     16.12.2020

 

  1. Wann wurde die Baugenehmigung für den Bargkoppelweg 60, Bargkoppelweg 66a und Bargkoppelstieg 10-14 erteilt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Bargkoppelweg 60: 21.04.2016

Bargkoppelweg 66a: 21.04.2016

Bargkoppelstieg 10-14: 10.05.2016

 

 

  1. Welche Nutzungen wurden beantragt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Bargkoppelweg 60: Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Reserve für 66a)

Bargkoppelweg 66a: Ankunftszentrum für Flüchtlinge ZEA1

Bargkoppelstieg 10-14: Ankunftszentrum ZEA2 für Flüchtlinge

 

 

  1. Wurden nach der Erteilung der Baugenehmigung weitere Nutzungsänderungen beantragt?
    1. Wenn ja, welche?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Für Bargkoppelweg 66a: Teilnutzung für das Kundenzentrum Bezirksamt

 

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Entfällt.

 

 

  1. Welche Nutzungen, außer der Übernachtungsmöglichkeit, wurden in den Baugenehmigungen festgelegt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Räume wurden bzgl. ihrer Nutzung in den Bauvorlagen benannt (z. B. Küche, Büro). Sie stehen im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Hauptnutzung.

 

 

  1. Welche Verweildauer, im Bargkoppelweg und im Bargkoppelstieg, wurde bei Vorlage der Baugenehmigung angegeben?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Bargkoppelweg 60: 2 Tage

Bargkoppelweg 66a: 2 Tage

Bargkoppelstieg10-14: 3-5 Tage

 

 

  1. Welche Verweildauer wurde im Bargkoppelweg und im Bargkoppelstieg in der Baugenehmigung festgelegt? (siehe auch Präsentation vom 04.05.2016 Bargkoppelweg max. 48 Stunden, Bargkoppelstieg max. 5 Tage)

 

Bezirksamt Wandsbek:

Keine.

 

 

  1. Wurden die Baugenehmigungen befristet?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

Anhänge

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