Ankunftszentrum Rahlstedt Kleine Anfrage v. 08.12.2020
Mit der Drucksache 22-2296 in der Hamburger Bürgerschaft wurde der Senat aufgefordert, den Aufenthalt im Ankunftszentrum grundsätzlich so kurz wie möglich zu halten und eine Dauer von drei Monaten möglichst nicht zu überschreiten, wobei die aktuelle Situation bedingt durch die Pandemie jedoch zu berücksichtigen ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.12.2020
Bezirksamt Wandsbek:
Bargkoppelweg 60: 21.04.2016
Bargkoppelweg 66a: 21.04.2016
Bargkoppelstieg 10-14: 10.05.2016
Bezirksamt Wandsbek:
Bargkoppelweg 60: Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Reserve für 66a)
Bargkoppelweg 66a: Ankunftszentrum für Flüchtlinge ZEA1
Bargkoppelstieg 10-14: Ankunftszentrum ZEA2 für Flüchtlinge
Bezirksamt Wandsbek:
Für Bargkoppelweg 66a: Teilnutzung für das Kundenzentrum Bezirksamt
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Räume wurden bzgl. ihrer Nutzung in den Bauvorlagen benannt (z. B. Küche, Büro). Sie stehen im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Hauptnutzung.
Bezirksamt Wandsbek:
Bargkoppelweg 60: 2 Tage
Bargkoppelweg 66a: 2 Tage
Bargkoppelstieg10-14: 3-5 Tage
Bezirksamt Wandsbek:
Keine.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
keine Anlage/n
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