20-6961

Ankunftszentrum Meiendorf-wer lebt hier wo, wie und wie lange? Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Mit Drucksache 21/14927 beantwortete der Senat Fragen zum veränderten Verfahren im Ankunftszentrum Meiendorf.

Hier heißt es:

..Wie bisher erfolgt im Ankunftszentrum der gesamte Registrierungs- und Aufnahmeprozess für die Asylantragsstellung, die gesundheitliche Erstuntersuchung und die leistungsrechtliche Erfassung.

… Personen, bei denen im Rahmen dieses Prozesses festgestellt wird, dass sie bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden oder dass sie bereits in einem anderen EU-Staat als Schutzberechtigte anerkannt wurden (sog. Dublin- und Dublin-Plus-Fälle) sowie Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat gem. § 29a Asylgesetz stammen, werden,… , seit dem 1. Oktober 2018 aus dem Ankunftszentrum nicht in eine Erstaufnahmeeinrichtung verlegt.

… Kann eine freiwillige Ausreise oder eine Rückführung über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nicht umgesetzt werden, erfolgt eine Verlegung der Personen in eine Erstaufnahmeeinrichtung.

Der Ausschuss für Soziales und Bildung beschäftigt sich regelmäßig in enger Kooperation mit der Flüchtlingskoordinatorin mit den Lebensumständen Geflüchteter im Bezirk Wandsbek.

Das veränderte Verfahren im Ankunftszentrum hat nun augenscheinlich zur Folge, dass eine nicht unerhebliche Anzahl  geflüchteter Menschen länger als die im Ursprung geplante maximale Verweildauer von 2 Wochen dort leben.

Zwar schreibt der Senat in seiner Antwort dazu, dass es im Zuge des zu erwartenden längeren Aufenthaltes in den auf Großraumunterbringung konzipierten Gebäudes ein erweitertes Betreuungsangebot geben soll, wie dieses jedoch bereits umgesetzt wird, ist niemanden bekannt.

Nur vage sind die Vorstellungen wo die geflüchteten Menschen, welche nach ersten Prüfungen ausreisepflichtig sind, denn eigentlich untergebracht sind. Im Bargkoppelweg 60, im Bargkoppelweg 66a oder im Bargkoppelstieg? 

Auch wenn eine erneute Anfrage ein Mittel der Informationsbeschaffung sein könnte, regt die CDU-Fraktion einen direkten Austausch mit der Fachbehörde und einem Vertreter von fördern & wohnen als Betreiber des Standortes Bargkoppelstieg mit dem Ausschuss für Soziales und Bildung an.

Die Informationen aus dem betreuenden Ehrenamt sind sorgenvoll, es wird von nicht genügender Kinderbetreuung und belastenden Familiensituationen der Geflüchteten gesprochen.

Die Einbindung des Ehrenamtes in die Integrationspolitk und in den Umgang mit Geflüchteten seitens gesetzlicher Vorgaben sollte vom Senat so transparent wie möglich gestaltet werden. Die Zahl der helfenden Hände nimmt leider ab, hier muss auf Augenhöhe mit dem Ehrenamt über die Möglichkeiten der Betreuung gesprochen werden, um auch weiterhin dieses unerlässliche Standbein des gelingenden Zusammenlebens in den Stadtteilen zu erhalten.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Behörde für Inneres und Sport  wird gebeten einen Vertreter der Fachbehörde zu einem Gespräch über das nun gelebte Ablaufverfahren im Ankunftszentrum Meiendorf in den Ausschuss für Soziales und Bildung zu entsenden.

Die Verwaltung wird gebeten flankierend zu einem Vertreter der Fachbehörde einen Vertreter von fördern & wohnen als Betreiber der Unterkunft im Bargkoppelstieg in den Ausschuss für Soziales und Bildung einzuladen. 

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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