20-7362

Anhörung des Jugendhilfeausschusses gemäß § 13 GO-JHA zum Thema Beteiligung für Kinder und Jugendliche Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen

Antrag

Sachverhalt

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

 

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (§ 8 SGB VIII). Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen (§ 11 SGB VIII).

 

Nach § 8 Abs. 2  des Hamburgisches Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (AG SGB VIII)  sind zudem die Jugendhilfeausschüsse bei allen bezirklichen Planungen, die auf die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen und deren Familien gestaltend Einfluss nehmen, frühzeitig zu beteiligen, insbesondere bei der Verkehrsplanung und Verkehrsregelung, der Stadtentwicklung und Stadterneuerung, der Planung von Grün- und Spielflächen sowie Sportanlagen und der Wohnungsbauplanung. Nach § 9 AG SGB VIII sind junge Menschen sowie weitere Personen, die von den jeweiligen Beschlüssen betroffen werden, in geeigneter Weise an den Beratungen der Jugendhilfeausschüsse zu beteiligen.

Das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) regelt seit 1949 die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch die Bezirksämter, insbesondere die Mitwirkung durch die Bürgerinnen und Bürger hieran in den Bezirksversammlungen und durch Abstimmungen. Seit 2006 normiert das Gesetz in § 33 BezVG auch, dass das Bezirksamt bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen muss. Das Bezirksamt ist aufgefordert, hierzu geeignete Verfahren zu entwickeln.  In mehreren Bezirken wurde die Umsetzung dieser Vorschriften mit unterschiedlichen Konzepten angegangen, ohne das eine einheitliche Vorgehensweise der Hamburgischen Bezirke erkennbar wäre. Eine Mittelübertragung an die Bezirke zur Umsetzung des § 33 BezVG fand seit 2006 nicht statt.

Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach §33 Bezirksverwaltungsgesetz sicherzustellen knüpft der Jugendhilfeausschuss an frühere Debatten an (z.B. Drs 19/3057)

Da es bisher keine aus unserer Sicht geeigneten Formate gibt, die für Wandsbek anwendbar und mit den vorhandenen Haushaltsmitteln umsetzbar sind, soll zunächst eine Anhörung mit einer möglichst breiten Beteiligung von Vertreter*Innen von Jugendhilfeträgern, Schulen und Jugendverbänden stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt möge der Jugendhilfeausschuss beschließen:

Es wird eine Anhörung des Jugendhilfeausschusses gemäß § 13 GO-JHA durchgeführt. Das Thema soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß §33 des Bezirksverwaltungsgesetzes sein.

Zur Anhörung sollen eingeladen werden:

ein*e Vertreter*In der weiterführenden Schulen im Bezirk, die einen kommunalpolitischen Schwerpunkt in ihren PGW-Unterrichtseinheiten haben.

ein*e Vertreter*In der Grundschulen im Bezirk

ein* Vertreter*In der Träger der Jugendhilfe im Bezirk

ein*e Vertreter*In der Jugendverbände im Bezirk oder des Landesjugendringes

ein/e Vertreter/in des Ringes Politischer Jugend

ein/e Vertreter/in der SchülerInnenkammer

 

Anhänge

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