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Angeordnete Verkehrszeichen im Bereich Ohlendiekshöhe und Ohlendiek Auskunftsersuchen vom 18.02.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2

Sachverhalt

Im Quartier Ohlendiekshöhe sowie im angrenzenden Bereich des Ohlendiek kommt es seit geraumer Zeit regelmäßig zu Diskussionen über die örtliche Verkehrsordnung und deren Durchsetzung. Anlass hierfür sind insbesondere wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten durch parkende Fahrzeuge, etwa das Parken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Bereichen mit bestehenden Halt- oder Parkbeschränkungen, die entsprechend geahndet werden.

Gleichzeitig berichten Anwohner über wiederkehrende Unsicherheiten hinsichtlich der konkret geltenden Verkehrsregelungen sowie über die Hintergründe einzelner angeordneter Verkehrszeichen und Markierungen. Dies betrifft sowohl Haltverbote als auch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich von Einmündungen und Lichtsignalanlagen.

Dies vorausgeschickt fragen wir:

  1. Welche Verkehrszeichen wurden wann und durch welche zuständige Stelle in den Straßen Ohlendiekshöhe sowie im Ohlendiek südlich des Poppenbütteler Bergs angeordnet?
  2. Vor der Kreuzung Ohlendiek und Poppenbütteler Berg wurde im Ohlendiek in Fahrtrichtung stadteinwärts ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Aus welchem konkreten Grund und zu welchem Zweck wurde dieses angeordnet?
  3. Unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen werden Haltelinien vor Lichtsignalanlagen angeordnet, und welche Abstände zur Einmündung oder Kreuzung sind dabei vorgesehen oder zulässig?


  1. Aus welchem Grund wurde die frühere Haltelinie vor der Lichtsignalanlage im Bereich der Einmündung in den Ohlendiek entfernt, wodurch es regelmäßig dazu kommt, dass wartende Fahrzeuge bei Rotlicht den Einmündungsbereich blockieren und den Abbiegeverkehr behindern?
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.02.2026
Ö 16.2
Lokalisation Beta
Poppenbütteler Berg

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