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Angebote für RISE-Projekte, Sperrung der Schulsporthalle seit 19.12.2024 Sportanlage Tegelsbarg Erneuerung Rundlaufbahn, Kleinspielfelder, Nutzung der Großspielfläche (Tenne) Kleine Anfrage vom 10.03.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

RISE-Projekte müssen zusätzliche Angebote für den Stadtteil schaffen, die über die Regelangebote an Schulsport- und Vereinssporthallen hinausgehen. Diese Projekte und Angebote sind für und vor allem auch durch die Anwohnerinnen und Anwohner der zu fördernden Sozialräume zu initiieren.“

An der R.I.S.E.-Sitzung am 31.08.2021 im Carl-von-Ossietzky-Gymnasium haben laut Protokoll teilgenommen:

Schulbau Hamburg, Vertreter des Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, der Grundschule Müssenredder, die Sportvereine und Nutzer der Schulsporthallen und der Sportanlage Tegelsbarg, Mitarbeiter vom Haus der Jugend, vom Hort, Bauspielplatz, Mitarbeiter des Bezirksamtes Wandsbek (Sport, RISE, HdJ), Mitglieder der Bezirksversammlung Wandsbek und Mitarbeiter der Lawaetz-Stiftung.

In der Sitzung wurden die Probleme der Belegung der Schulsporthallen ausführlich diskutiert.

Hintergrund war der Wunsch vom Haus der Jugend, dem Hort, dem Jugendmigrationsdienst, der Beratungsstelle BEO (Berufsorientierung junger Menschen) und dem Bauspielplatz freie Kapazitäten in den Schulsporthallen zu nutzen.

Die Vertreter der Schulen und der Sportvereine berichteten von der aktuellen Hallenauslastung. „Die aktuelle Situation führt für die Schulen und für die aktuell die Hallen nutzenden Vereine zu teilweise erheblichen Engpässen“.

Aktuell ist die Zweifeldsporthalle des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums und der Grundschule Müssenredder ist seit dem 19.12.2024 außer Betrieb.

Gleichzeitig ist die zweite bestehende Sporthalle aufgrund massiver Heizungsprobleme nur eingeschränkt nutzbar und zeitweise von vollständigem Ausfall bedroht.

Da ohne eine zusätzliche Schulsporthalle keine Kapazitäten in den Schulsporthallen zur Verfügung stehen, wurden weitere Alternativen gesucht, um zusätzliche Angebote für den Stadtteil zu schaffen, die über die Regelangebote an Schulsport- und Vereinssporthallen hinausgehen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Attraktivitätssteigerung durch Modernisierung der Sportanlage Tegelsbarg, insbesondere der Kleinspielflächen vorgeschlagen. In der Sitzung des Ausschusses Soziales am 27.03.2022 (siehe Protokoll) wurde ein Treffen der Fachsprecher Sport mit dem Verein sowie kommunalen Akteuren aus dem Alstertal vereinbart. Dabei gab die Verwaltung zu bedenken, dass die Sportanlage tz am Tegelsbarg aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes unter besonderen Nutzungseinschränkungen steht.

Das Treffen der Fachsprecher Sport mit dem Verein sowie kommunalen Akteuren aus dem Alstertal fand am 21.09.2022 statt.

In der Sitzung des Ausschusses Soziales am 28.11.2022 hat die Verwaltung berichtet von dem am 21.9. stattgefundenen Ortstermin mit Vertretern des Sportvereins und den Fachsprechern des Ausschusses. Grundsätzlich seien für die Jahre 2023 und 2024 die Sanierung der Laufbahn und der beiden Kleinspielfelder geplant. Zur aufgekommenen Frage nach dem Realisierungsträger teilt sie mit, dass der bezirkliche Sportstättenbau bei beiden Maßnahmen Realisierungsträger sei. Dabei solle die Laufbahn zuerst umgebaut werden. Vor dem Umbau der Kleinspielfelder solle auch aufgrund der hierfür genutzten RISE-Mittel eine Anwohnerbefragung zu Beginn des Jahres 2023 erfolgen. Man habe sich die gesamte Anlage angesehen und überlegt, welche Möglichkeiten der Nutzung dort vorstellbar seien. Hierzu wurde das Rechtsamt zu 4 Punkten befragt und ein Zwischennachricht lag vor.

Die Fragen lauteten:

1. Bau einer Lärmschutzwand vor den Häusern Müssenkoppel 13, 15, 17, 19

2. Kann man beim Bau einer LSW die Nutzung der Sportaktivitäten erhöhen? Zum Beispiel durch einen Umbau des Grandplatzes?

3. Die beiden Kleinspielflächen sollen durch das Förderprogramm RISE aufgewertet werden.

4. Gibt es eine Möglichkeit das „alte Urteil“ zu verändern aufgrund der neuen Vorschriften?

Hierauf habe das Rechtsamt geantwortet:

  1. Sofern sich dies darauf bezieht, ob überhaupt eine Lärmschutzwand gebaut werden könnte, ist festzustellen, dass der Bau einer Lärmschutzwand anhand von konkreten Unterlagen/Vorschlägen auch durch das Fachamt WBZ (Bauprüfung) geprüft werden müsste, und hinsichtlich der „Erfolgsaussichten“ einer Lärmschutzwand sicherlich auch das Fachamt VS beteiligt werden müsste. Ggf. sind bezirkliche Vorbildfälle heranzuziehen, z.B. die LSW bei der Sportanlage Osterkamp. Dort wurde laut Aktenlage bei RA jedoch im Vorfeld auch ein Gutachten zur Wirksamkeit einer Lärmschutzwand durch ein externes Gutachterbüro beauftragt bzw. eine schalltechnische Beratung mit einem externen Gutachterbüro durchgeführt. Da sich jede Sportanlage und ihre Nutzung und jede LSW unterscheidet, kann der Erfolg einer solchen Wand ohne ein Gutachten nicht bewertet werden.
  1. Die Frage, ob der Bau einer LSW grundsätzlich geeignet ist, die Nutzung der Sportaktivitäten zu erhöhen, wäre wohl ebenfalls durch ein entsprechend einzuholendes Lärmgutachten zu beantworten und kann pauschal nicht beantwortet werden. Betrachtet werden müssten die zu erwartenden Schallimmissionen, die von dem Umbau ausgehen würden, gegenüber der ggf. eintretenden Abschirmungsfunktion einer solchen LSW. Zur derzeitigen (zumindest von RA angenommenen) Regelungslage hinsichtlich der Nutzungszeiten der Sportanlage Tegelsbarg, siehe auch die Antwort zu Ziffer 4. Hier ist bereits darauf zu verweisen, dass laut Aktenlage bereits eine längere Geschichte zu diversen Beschwerden der angrenzenden Nachbarn vorzuliegen scheint, insbesondere durch Eingaben. Es wäre daher ggf. anzudenken, ob diese bereits bei einer Intensivierung der Nutzung der Sportanlage/ bei dem Bau einer LSW mit eingebunden werden.
  1. Hier ist die (rechtliche) Frage leider nicht ersichtlich. Sollte sich aus einer Umgestaltung ggf. eine veränderte Form des Lärms (durch intensivere Nutzung etc.) ergeben, sollte ggf erwogen werden, dahingehend ein neues Lärmgutachten einzuholen bzw. eine Lärmbewertung der Sportanlage insgesamt (dann auch ggf. direkt im Zusammenhang mit dem Bau einer LSW) vorzunehmen (s.u.).
  1. Die Verwendung bzw. Anwendung des alten Urteils von 1989 ist aufgrund der Veränderung der Rechtslage nicht möglich. Insofern verweise ich auf eine Stellungnahme von dem damaligen Kollegen von RA aus dem Jahr 2017, die eventuell hinsichtlich der rechtlichen Geschichte zur Sportanlage Tegelsbarg etwas für Aufklärung sorgen kann: …….“

Siehe Protokoll vom 28.11.2022

In der Sitzung des Ausschusses Soziales blieb die Frage zu den Kosten und der Notwendigkeit eines Lärmschutzgutachten für die Sportanlage Tegelsbarg offen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche RISE-Projekte wurden geschaffen, als zusätzliche Angebote für den Stadtteil, die über die Regelangebote an Schulsport- und Vereinssporthallen hinausgehen?
  1. Welche Schulsporthallen stehen dem Carl-von-Ossietzky-Gymnasium und der Grundschule Müssenredder laut Belegungsplan zur Verfügung?
  1. Ist dem Bezirksamt Wandsbek bekannt, dass die Zweifeldsporthalle des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums und der Grundschule

ssenredder ist seit dem 19.12.2024 außer Betrieb ist?

  1. Wenn ja, welche alternativen Schulsporthallen konnten zur Verfügung gestellt werden? Wenn keine warum nicht.
  1. Ist dem Bezirksamt Wandsbek bekannt, dass die zweite bestehende Sporthalle aufgrund massiver Heizungsprobleme nur eingeschränkt nutzbar und zeitweise von vollständigem Ausfall bedroht ist?
  1. Wenn ja, welche alternativen Schulsporthallen konnten zur Verfügung gestellt werden? Wenn keine, warum nicht?
  1. Wurde für die Sportanlage Tegelsbarg ein Lärmschutzgutachten erstellt?
  1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wann wurde die Sanierung der Laufbahn und der beiden Kleinspielfelder der Sportanlage Tegelsbarg geplant, durchgeführt und fertiggestellt?
  1. Wann können die Laufbahn und die beiden Kleinspielfelder genutzt werden?
  1. Welche Nutzungen waren auf den restlichen Flächen der Sportanlage Tegelsbarg, während der Sanierung der Laufbahn und der beiden Kleinspielfelder möglich?
  1. Welche Sportflächen (F1, F2, F3, F4, L1) sind auf der Sportanlage Tegelsbarg 2 laut Belegungsplan an wen, wann vergeben?
  1. Welche vier einzeln belegbare Sportstättenbereiche (Segmente) (siehe Belegungsplan) befinden sich auf der Sportanlage Tegelsbarg? Bitte F1, F2, F3, F4, L1 zuordnen und benennen.
  1. Welche Belegung hat das Großspielfeld (Tenne) auf der Sportanlage Tegelsbarg?
  1. Wann ist geplant das Großspielfeld (Tenne) der Sportanlage Tegelsbarg zu sanieren und welche Zustandsklasse in Prozent hat das Großspielfeld 2024 gemäß Untersuchung und Bewertung des baulichen Zustands?
  1. Welche regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen wurden am Großspielfeld (Tenne) Sportanlage Tegelsbarg seit 2024 vorgenommen, welche abnehmende Auslastung und welche längeren Ausfallzeiten sind dem Bezirksamt Wandsbek bekannt?
  1. Welche Bedeutung hat das Großspielfeld (Tenne) der Sportanlage Tegelsbarg bei der Sportstättenbedarfsplanung des Bezirksamtes Wandsbek für den Bereich des Regionalausschusses Alstertal?
  1. Wenn keine, warum nicht?
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Tegelsbarg

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