20-3247

Anfahrschutz für die Lichtmasten auf den Wandseterrassen, der Schweriner Straße und der Rahlstedter Bahnhofs BV-Beschluss vom 12.05.2016, Drs. 20-2745.1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt und der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) haben sich gemeinsam für folgende Maßnahmen gegen das Anfahren der Lichtmasten entschieden:

 

Platz „Bei den Wandseterrassen“

Der Lichtmast Nr. 15 soll in Richtung der geöffneten Wandse neben der Sitzbank versetzt werden (siehe Anlage 1). Der Lichtmast Nr. 18 wird wieder erneuert. Die Versetzung und der Austausch der Lichtmasten werden von den Hamburger Verkehrsanlagen voraussichtlich in der 36. oder 37. KW vorgenommen.

 

Vor den Lichtmasten Nr. 18 und 19 sollen insgesamt sieben Betonquader (siehe Anlage 2 u. 3.) in einer Größe von 0,50 X 0,50 X 0,60m als Anfahrschutz in das Granitpflaster eingebunden werden. Sieben Quader können zusätzlich als Sitzgelegenheit genutzt werden. Die Sitzflächenkanten werden angefasst (Entfernen der scharfen Kanten).

 

Rahlstedter Bahnhofstraße

Die Lichtmasten Nr. 12, 13 und 14 werden mit einer reflektierenden rot/weißen Folie beklebt. Eine Versetzung der Lichtmasten ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich. Die Feuerwehrtrasse und die Aufstellung der Marktstände müssen gewährleistet werden.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge