20-2745.1

Anfahrschutz für die Lichtmasten auf den Wandseterrassen, der Schweriner Stra-ße und der Rahlstedter Bahnhofstraße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 27.04.2016 über den geänderten Antrag der CDU-Frakion Drs.Nr. 20-2745

 

 

Mit der Drucksache 20-2378 am 17.02.2016 wurde die zuständige Behörde gebeten, zu prüfen, ob es auf dem Platz „Bei den Wandseterrassen“ sichere Standorte für die die Lichtmasten gibt. Hilfsweise wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob eine Sicherung der Lichtmasten durch einen Aufprallschutz möglich ist.

Inzwischen wurden zwei weitere Lichtmasten beschädigt.

Ein Lichtmast (Standard) wurde am Standort Rahlstedter Bahnhofstraße 31 (vor der Haspa) angefahren und beschädigt. Der Lichtmast konnte kurzfristig ausgetauscht werden, da diese Standardmasten auf Lager sind.

Ein weiterer Lichtmast am Standort Schweriner Straße 12 (vor Schweinske) wurde ebenfalls angefahren und beschädigt. Bei diesem Lichtmast handelt es sich um einen Sondermast. Bei der Gestaltung der Wandseterrassen hat man sich gegen einen Standardmast der öffentlichen Beleuchtung entschieden. Der Lichtmast an diesem Standort wurde bereits bei einem der letzten Schäden in Richtung Hauswand versetzt. Ein weiteres Anpassen ist nicht möglich, da einer der Strahler die Bronzefigur „Eva“ anstrahlen soll.

In der Vergangenheit konnte bislang nie ein Verursacher ausgemacht werden, so dass die FHH die Reparaturkosten zu begleichen hatte. Es ist daher erforderlich, dass von seitens des Bezirksamtes ein entsprechender Anfahrschutz (z.B. Bügel, große Blumenkübel o.ä.) an den Lichtmasten vorgesehen wird, damit den ständigen Beschädigungen der Lichtmasten entgegengewirkt wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, alle Lichtmasten in der Schweriner Straße und der Rahlstedter Bahnhofstraße auf Schäden zu überprüfen. Ferner wird gebeten, entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen weitere Beschädigungen wie Um- oder Anfahren durch einen geeigneten Anfahrschutz zu prüfen und ggf. vorzunehmen. Dabei sollen stadtgestalterische angemessene Lösungen gefunden werden.

 

Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n