21-0461

Ampelschaltung Saseler Straße, Dassauweg, Meiendorfer Straße optimieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (21-0178.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst

Der Regionalausschuss Rahlstedt bittet die zuständige Fachbehörde um Prüfung einer zusätzlichen Grünphase des rechts abbiegenden Verkehrs aus der Saseler Straße in die Meiendorfer Straße. Diese zusätzliche Grünphase sollte zeitgleich mit der Grünphase des stadtauswärts links abbiegenden Verkehres in die Saseler Straße hinein erfolgen.

Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt wie folgt Stellung:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat die gewünschte Prüfung einer zusätzli-chen Grünphase des rechts abbiegenden Verkehrs aus der Saseler Straße in die Meiendorfer Straße, zeitgleich mit der gesicherten Grünphase des stadtauswärts links abbiegenden Verkehres in die Saseler Straße hinein, durchgeführt.

 

In der Saseler Straße ist vor der Haltelinie der Lichtsignalanlage ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS) vorhanden. Dieser ermöglicht dem Radverkehr, sich vor den Autos aufzustellen und vor dem Kfz-Verkehr zügig geradeaus zu fahren oder nach links abzubiegen. Er ist zudem sinn-voll, da es in Richtung Dassauweg keine weiteren Radverkehrsanlagen gibt und eine Verflechtung des Rad- und Fahrverkehrs erleichtert. Diese Art der Radverkehrsführung wird insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet, da sich Radfahrende im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs befinden. Sie dient auch dazu, den Radverkehr attraktiver zu gestalten und zu fördern.

 

Die gewünschte zusätzliche zeitweilig gesicherte Phase des Rechtsabbiegers aus der Saseler Straße steht in unmittelbarem Konflikt mit dem geradeausfahrenden und linksabbiegenden Rad-verkehr von der Saseler Straße in den Meiendorfer Weg Nord bzw. Dassauweg. Auch der indirekt linksabbiegende Radverkehr aus dem Meiendorfer Weg in den Dassauweg wäre von dieser zusätzlichen Phase betroffen.

 

Um eine zusätzliche Grünphase einzurichten, wären verkehrsplanerische und verkehrstechnische Anpassungen im Rahmen einer Verkehrsplanung notwendig, die u.a. eine Neuordnung der Verkehrsflächen für den Kfz- und Radverkehr im Bereich der Saseler Straße wären bauliche Anpassungen, ggfls. einschließlich eines neuen Ampelmaststandortes bedeuten würde.

Dazu kämen die signaltechnischen Erweiterungen an der Lichtsignalanlage, wie erforderliche zusätzliche Signalgeber für den Kfz- und Radverkehr, Detektoranpassungen und Neuprogrammierung des Schaltgerätes.

 

Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme wird die Einrichtung einer zusätzlichen Grünphase abgelehnt.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n