21-1959

Ampelschaltung Eichtalstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1681)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob eine Reduzierung der Umlaufzeit/Anforderungszeit bei der Ampelanlage Eichtalstraße möglich und fachlich sinnvoll ist.

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Die Lichtsignalanlagen (LSA) der Kreuzung Ahrensburger Straße/Kedenburgstraße und die Fußverkehrlichtsignalanlage (FLSA) Ahrensburger Straße/Eichtalstraße sind jeweils koordiniert in die „Grüne Welle“ der Ahrensburger Straße eingebunden. In der Ahrensburger Straße ist von morgens bis nachmittags eine Umlaufzeit von 90 Sekunden lastrichtungsabhängig und nachts eine Umlaufzeit von 75 Sekunden geschaltet.

 

Beide Lichtsignalanlagen sind mit einer Anforderungsschaltung ausgerüstet. Somit besitzt der Straßenzug Ahrensburger Straße eine Dauerfreigabe. Diese wird ausschließlich unterbrochen, wenn Querungsbedarf per Taster oder Sensor (Kontaktschleife) angefordert wird.

 

Eine direkte Koppelung von Anforderungen zwischen den benachbarten, nur rund 100 Meter voneinander entfernten Anlagen, hätte zur Folge, dass der Verkehrsfluss und Ablauf zwischen den beiden Anlagen durch einen zusätzlichen Halt behindert wird und zwar auch dann, wenn gar kein Querungsbedarf an der LSA für den Fußverkehr besteht. Auch würde der Fahrzeugpulk in der Ahrensburger Straße auf gegebenenfalls unnötig wartende eingebogene Fahrzeuge auflaufen. Daher verzichtet Hamburg in der Regel auf eine solche direkte Koppelung von Lichtsignalanlagen.

 

Die im Antrag gewünschte Prüfung, ob eine Reduzierung der Umlaufzeiten und somit der Anforderungszeiten (Wartezeiten) möglich ist, wurde durchgeführt. Die Prüfung ergab, dass außerhalb der Spitzenstunden zwischen 11 Uhr und 14 Uhr eine zweimalige Freigabemöglichkeit in einem 90 Sekunden-Umlauf an der FLSA Ahrensburger Straße/Eichtalstraße durch eine Umstellung möglich ist.

 

Gegebenenfalls kann dieser Zeitraum auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Anforderungen und damit der Auswirkungen auf die Verkehrsabwicklung in der Ahrensburger Straße versuchsweise erweitert werden. Dieses ist jedoch erst nach Umstellung der FLSA zu ermitteln. Bereits jetzt ist der geringe Stauraum zwischen der LSA Ahrensburger Straße/Kedenburgstraße und der FLSA Ahrensburger Straße/Eichtalstraße kritisch zu bewerten.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer arbeitet die beschriebene Umstellung an der FLSA Ahrensburger Straße/Eichtalstraße verkehrsplanerisch aus und übergibt sie im Anschluss zur Umsetzung an den verantwortlichen Realisierungsträger, die Hamburg Verkehrslagen GmbH.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n