Ampelanlage an der Kreuzung Eulenkrug- / Holthusenstraße / Wiesenhöfen (bzgl. Drs. 22-1583) Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1584)
Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.18
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bedankt sich für die Hinweise. Für die Lichtsignalanlage (LSA) Eulenkrugstraße/Holthusenstraße ist nachts ein verkehrsabhängiges Signalprogramm vorgesehen,das Dauer-Grün für den Fahrverkehr entlang der Eulenkrugstraße schaltet. Lediglich auf Anforderung eines Fahrzeuges aus der Holthusenstraße oder der Straße Wiesenhöfen, sowie des querenden Fuß- und Radverkehrs soll eine Freigabe für diese Verkehrsbeziehungen geschaltet und der Fahrverkehr entlang der Eulenkrugstraße angehalten werden.
Der LSBG hat die Eingabe zum Anlass genommen, eine Störungsmeldung an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) aufzugeben, deren Einsatzleitstelle die Ampelanlage auch umgehend vor Ort überprüft hat. Dabei ist aufgefallen, dass die Anlage tatsächlich wie beschrieben eine regelmäßige Freigabe für die Nebenrichtung schaltet, auch ohne dass diese von einem der genannten Verkehrsströme angefordert wird. LSBG und HHVA arbeiten nun daran, dass dieses ungewollte Schaltverhalten möglichst schnell abgestellt wird.
Ein teilweises Ausschalten ist jedoch nicht sinnvoll. Die Ampelanlage ist mit akustischen Signalen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet. Anlagen mit Blinden-/Sehbehindertensignalisierung werden aus Gründen der Sicherheit und Barrierefreiheit nachts nicht mehr abgestellt. Es sind noch vereinzelte Anlagen im Altbestand vorhanden, bei denen trotz Blinden-/Sehbehindertensignalisierung eine Nachtabschaltung erfolgt.Diese Anlagen werden jedoch sukzessive ebenfalls in den Dauerbetrieb übergehen.
Der Begriff „Bettelampel“ beschreibt eine besondere und selten notwendige Form der Anforderungsschaltung. Nicht jede Ampel, bei der Grün auf Anforderung geschaltet wird, ist auch eine Bettelampel. Bei einer Bettelampel wird der zum Kraftfahrzeugverkehr parallellaufende Fuß- und gegebenenfalls auch Radverkehr ausschließlich durch eigene Anforderung freigegeben, obwohl eine solche Freigabe auch in derselben Phase mit dem Kraftfahrzeugverkehr möglich wäre.
Zur besseren Nachvollziehbarkeithier eine Skizze:
Eine Bettelampel würde vorliegen, wenn der Fuß- und gegebenenfalls Radverkehr (grün)in einer Kreuzung oder wie hier aus der Einmündung nicht immer automatisch mit dem Kraftfahrzeugverkehr (blau) zusammen eine Freigabe erhalten würde, sondern diese nur auf eigene Anforderung hin erhält. Sofern die Freigabesignale für den motorisierten Verkehr keine Pfeilsymbole besitzen, also keine gesicherte Führung des motorisierten Verkehrs vorliegt, ist eine parallele Freigabe im Regelfall aber möglich.
Eine reine Fußverkehrsampel, die ermöglichen soll, eine Fahrbahn des motorisierten Verkehrs zu queren, kann daher keine Bettelampel sein, da es bei einer solchen reinen Fußverkehrsampel keinen parallel signalisierten Fahrverkehr gibt.
An einer solchen Fußverkehrsampel ist es erforderlich, den Querungsbedarf über einen Taster anzuzeigen und damit Grün anzufordern. Eine pauschale Freigabe in jedem Umlauf der Anlage unabhängig davon, ob ein Bedarf vorliegt oder nicht (Festzeitsteuerung), würde den fließenden Verkehr ohne Notwendigkeit aufhalten und zusätzlich den Bemühungen des Busbeschleunigungsprogramms entgegenstehen.
Auch bei den Ampelanlagen Eulenkrugstraße/Im Allhorn und Eulenkrugstraße/Foßredder handelt es sich jeweils um reine Fußverkehrsampeln. Allerdings ist die Ampelanlage Eulenkrugstraße/Im Allhorn noch nicht mit Signalen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet, wodurch eine Abschaltung nachts noch zulässig ist und auch erfolgt.Die Anlage Eulenkrugstr./Foßredder hingegen ist mit Signalen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet und wird somit aus den genannten Gründen der Sicherheit und Barrierefreiheitnachts nicht abgeschaltet.
Die Einrichtung einer vorgeschlagenen sogenannten Schlafampelfunktion bedarf der Anordnung durch die zuständige Stelle.Dies ist in Hamburg die Behörde für Inneres und Sport. Aktuell werden von dort grundsätzlich keine LSA mit einer solchen Funktion angeordnet.
Zum Abschluss bedankt sich der LSBG auch für Anregungen zum sparsamen Energieverbrauch. Die Ampelanlagen im Hamburger Stadtgebiet werden im Rahmen diverser Maßnahmen auf LED-Technik umgerüstet. Der überwiegende Teil der LSA ist bereits mit dieser Technik ausgerüstet. Im Vergleich zu alten Anlagen mit Glühlampen sind diese weniger ausfallanfällig und wesentlich energiesparender. Eine Nachtabschaltung eben aus Gründen des Energiesparens ist nicht mehr erforderlich, da das Steuergerät auch im Schlafbetrieb weiterhin Strom verbrauchen würde und das Leuchten der LED-Lampen in der Nacht aufgrund des geringen Energiebedarfs nicht ins Gewicht fällt.
Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt wie folgt Stellung:
Die Abschaltung einer Lichtzeichenanlage (LZA) stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den unabweisbaren Erfordernissen der Verkehrssicherheit und einem möglichst ungehinderten Verkehrsfluss mit geringen Lärm- und Abgasemissionen zur Nachtzeit dar.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 37 StVO zu den Nummern 1 und 2 Ziffer VI, sollten LZA in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn nach eingehender Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass auch ohne LZA die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass alle LZA für zu Fuß Gehende im Hamburger Stadtgebiet auf die sichere Signalisierung für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer umgerüstet werden und somit nicht mehr für eine Nachtabschaltung in Frage kommen. In der Regel gilt, dass im Sinne einer sicheren, behindertengerechten Verkehrsführung Nachtabschaltungen mit einer Blindensignalisierung nicht verträglich und somit weitestgehend auszuschließen sind.
Die Fußgängerlichtzeichenanlage (FLZA) im Bereich Eulenkrugstraße / Im Allhorn ist noch nicht mit einer Blindensignalisierung ausgestattet und dies ist auch der Grund dafür, dass sie aktuell in der Nacht abgeschaltet wird.
Die übrigen Querungsmöglichkeiten, die in der Eingabe genannt wurden, sind bereits mit der beschriebenen Technik ausgestattet.
Fazit
Aufgrund der geschilderten Argumente kann dem in der Eingabe genannten Vorschlag aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht entsprochen werden. Die nächtliche Abschaltung einer LZA steht in der Regel außer Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Schaden bei nur einem einzigen Verkehrsunfall an einer abgeschalteten Anlage.
Zu denen in der Eingabe genannten ökologischen Vorteilen einer Nachtabschaltung lässt sich anmerken, dass durch eine sukzessive Umrüstung bestehender LZA auf LED-Technik deutliche Potentiale an Energieeinsparungen erreicht werden. Darüber hinaus werden verstärkt Anlagen mit verkehrsabhängigen Steuerungen geplant und eingerichtet, welche über Detektoren die anstehenden Verkehre bedarfsgerecht sicher abwickeln. Dadurch werden zusätzlich sowohl der Energiebedarf als auch die Emissionen reduziert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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