21-0908.2

Altlasten am Neusurenland in Farmsen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne hat den interfraktionellen Antrag in seiner Sitzung am 16.01.2020 einstimmig beschlossen (siehe Drs. 21-0908.1) und im Rahmen der Feststellung der umweltrelevanten Themen einvernehmlich zur Kenntnis in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

 

 

Die ehemalige Sportfläche am Neusurenland in Farmsen, welche vormals der Post-Sportverein Hamburg von 1925 e.V. nutzte, ist im erheblichen Umfang mit Altlasten belastet.  

 

Die ehemalige Tongrube einer früheren Ziegelei wurde bis 1966 mit Haus-, Gewerbe- und Industriemüll verfüllt. Insbesondere liegen Hinweise auf die Einlagerung von Industrieproduktionsrückständen vor. Das Volumen der Ablagerung beträgt nach bisherigen Erkenntnissen ungefähr 350.000 Kubikmeter.

 

Zur Überwachung der Altablagerung Neusurenland werden regelmäßig Gas- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Bei der derzeitigen Nutzung besteht, so die Ergebnisse früherer Untersuchungen, keine Gefahr. Wenn das Gelände anders genutzt werden soll, zum Beispiel für den Wohnungsbau, muss weiter untersucht und saniert werden.

 

Vor der Entscheidung über eine andere Nutzung steht die Klärung an, wie und mit welchen Kosten die Altablagerung saniert werden kann. Zu diesem Zweck wurden von der Behörde für Umwelt und Energie über die gesamte Fläche Bohrungen durchgeführt. Diese sollen einen möglichst umfassenden Überblick über die Ausdehnung, die Tiefe und den Aufbau der Altablagerung geben, um im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mögliche Sanierungsvarianten der Altablagerung  aufzuzeigen und zu bewerten.

 

Ergebnisse liegen nun vor, es wird über Kosten in Höhe von 190 Mio. EUR und mehr berichtet.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde und die Bezirksamtsleitung werden gebeten, 

 

  1. den Regionalausschuss, den zuständigen Fachausschuss und die Öffentlichkeit zeitnah über die Ergebnisse der Untersuchungen, technische Möglichkeiten und Sanierungsvarianten der Altablagerungen, sowie deren voraussichtliche Kosten zu informieren;
  2. über alternative Nutzungsmöglichkeiten der Fläche zu informieren, sollte Wohnungsbau nicht darstellbar sein;
  3. Der Regionalausschuss möge jeweils zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert werden.

 

Anhänge

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