Alter Zollweg: Nebenflächen zwischen Blomeweg und Grömitzer Weg schützen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Im Alten Zollweg ist auf einem Teilabschnitt zwischen dem Blomeweg und der östlichen Einmündung des Grömitzer Weges das Parken auf der südlichen Nebenfläche zugelassen und mit
dem Verkehrsschild Nr. 315 kenntlich gemacht. Der Bereich östlich des Verkehrsschildes darf
nicht zum Parken genutzt werden. Wegen des leichten Kurvenverlaufs der Straße versperren
parkende Autos auf diesem Abschnitt Fußgängern, die an der Fußgängerampel die Straße
queren möchten die Sicht auf den Kfz-Verkehr, was insbesondere von Bedeutung ist, wenn
die dort befindliche Fußgängerampel abends abgeschaltet ist.
Dennoch parken auf diesem Abschnitt regelmäßig Kraftfahrzeuge, teils bis kurz vor den Fußgängerüberweg (vgl Foto 1). Aufgrund des dort stehenden Verteilerkastens führt dies zusätzlich
zu einer Behinderung des Fußgängerverkehrs. Insbesondere für Rollstuhlfahrer und Eltern
mit Kinderwagen stellen dort parkende Kfz eine unüberwindliche Barriere dar.
Es sollten daher entsprechende Vorkehrungen geschaffen werden, die das rechtswidrige Parken auf diesem Abschnitt unterbinden.
In diesem Zusammenhang sollte auch die gegenüber, auf der Nordseite befindliche Nebenfläche wieder mit Grünbewuchs versehen werden. Während der Baumaßnahmen in der Berner
Straße war dort eine provisorische Ampel aufgestellt. Hierzu war der Grünbewuchs beseitigt
und durch eine Befestigung mit Glendsanda ersetzt worden (vgl. Foto 2). Da die provisorische
Ampel dort nicht mehr steht, sollte die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Die Verwaltung wird gebeten,
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