21-1864.1

Alter Zollweg: Nebenflächen zwischen Blomeweg und Grömitzer Weg schützen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt bei Abwesenheit der FDP-Fraktion vom 26.08.2020 zum Ursprungsantrag der Grünen- und SPD-Fraktion Drs.Nr. 21-1864

 

Im Alten Zollweg ist auf einem Teilabschnitt zwischen dem Blomeweg und der östlichen Einmündung des Grömitzer Weges das Parken auf der südlichen Nebenfläche zugelassen und mit

dem Verkehrsschild Nr. 315 kenntlich gemacht. Der Bereich östlich des Verkehrsschildes darf

nicht zum Parken genutzt werden. Wegen des leichten Kurvenverlaufs der Straße versperren

parkende Autos auf diesem Abschnitt Fußgängern, die an der Fußgängerampel die Straße

queren möchten die Sicht auf den Kfz-Verkehr, was insbesondere von Bedeutung ist, wenn

die dort befindliche Fußgängerampel abends abgeschaltet ist.

 

Dennoch parken auf diesem Abschnitt regelmäßig Kraftfahrzeuge, teils bis kurz vor den Fußgängerüberweg (vgl Foto 1). Aufgrund des dort stehenden Verteilerkastens führt dies zusätzlich

zu einer Behinderung des Fußgängerverkehrs. Insbesondere für Rollstuhlfahrer und Eltern

mit Kinderwagen stellen dort parkende Kfz eine unüberwindliche Barriere dar.

 

Es sollten daher entsprechende Vorkehrungen geschaffen werden, die das rechtswidrige Parken auf diesem Abschnitt unterbinden.

 

In diesem Zusammenhang sollte auch die gegenüber, auf der Nordseite befindliche Nebenfläche wieder mit Grünbewuchs versehen werden. Während der Baumaßnahmen in der Berner

Straße war dort eine provisorische Ampel aufgestellt. Hierzu war der Grünbewuchs beseitigt

und durch eine Befestigung mit Glendsanda ersetzt worden (vgl. Foto 2). Da die provisorische

Ampel dort nicht mehr steht, sollte die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

  1. die südliche Nebenfläche des Alten Zollwegs zwischen Blomeweg und der (östlichen) Einmündung Grömitzer Weg gegen das rechtswidrige Parken durch Kfz zu schützen;
     
  2. auf der nördlichen Nebenfläche des Alten Zollwegs zwischen Bekassinenau und Blomeweg die Fläche, die für das Aufstellen der mittlerweile entfernten provisorischen Ampel mit Grand befestigt worden war, wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und mit Grünbewuchs zu versehen.

 

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