Alte Lackfabrik an der Wandse: Eigentümer in die Pflicht nehmen Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen
Die alte Lackfabrik an der Wandse in Rahlstedt ist seit vielen Jahren ein kommunales Ärgernis. Im Boden des ehemaligen Betriebsgeländes wurden zahlreiche Schadstoffe festgestellt. Dieser Zustand kann kein Dauerzustand sein. Die Anwohner verlangen zu Recht eine Sanierung des Grundstücks.
Daher wurde in den letzten Jahren ein Sanierungskonzept entwickelt, das einen kompletten Bodenaustausch im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes und die anschließende Bebauung mit Wohnhäusern vorsieht. Ein Wohnungsbauinvestor steht hierfür in den Startlöchern. Die Stadt will einen 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen südlich der Wandse für den Wandse-Wanderweg übernehmen, außerdem wird von der Stadt ein Teil des Grundstücks für den Neubau der Wandseredderbrücke benötigt.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) teilte am 10. August 2018 mit (Drs. 20-6216), dass ein Eigentümerwechsel unmittelbar bevorstehe. Der neue Eigentümer plane auf dieser Fläche den Bau von 14 Reihenhäusern. Vor der Neubebauung seien die Bodenbelastungen aus der Vornutzung als Lackfabrik vollständig zu entfernen. Dazu habe die BUE mit dem potenziellen Eigentümer einen Sanierungsvertrag aufgesetzt und abgestimmt. Dieser ist seit September 2018 unterschriftsreif.
Noch im August 2018 wurde ein Grundstückskaufvertrag zwischen der bisherigen Eigentümerin, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus drei Gesellschaftern, und der potenziellen neuen Eigentümerin geschlossen. Dieser Kaufvertrag steht allerdings unter dem Vorbehalt der Genehmigung einer der drei GbR-Gesellschafter. Diese Genehmigung wurde bis heute verweigert, so dass es hier zum Stillstand gekommen ist. Der Stadt und den Nachbarn ist es nicht zumutbar, diese belastete Brache noch länger hinzunehmen. Daher muss dieser Stillstand kurzfristig beendet werden, damit das leidige Thema Lackfabrik endlich zu einem guten Abschluss gebracht wird und der Vergangenheit angehört.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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