Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einführen Beschlussvorlage des Hauptausschusses
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.10.2019 mit der Mitteilung der Verwaltung zur Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einzuführen (Drs. 21-0315) befasst und unten stehenden Beschluss einstimmig gefasst.
Der Finanzsenator wird gebeten, einen Senatsbeschluss in Verfügungswege einzuleiten, um die dafür erforderlichen Zuständigkeitsverlagerung für eine Allzuständigkeit möglich zu machen.
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