21-0315

Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einführen Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.08.2019 (Drs. 21-0134)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG ohne Bindung an die örtliche Zuständigkeit ermöglicht wird. Dabei ist sicherzustellen, dass im Vorfeld ein für alle Kundenzentren zugriffsfähiges Register eingerichtet wird.

 

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

 

Verpflichtungserklärungen werden auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes abgegeben wer-den. Die Anordnung über Zuständigkeiten im Ausländer- und Asylrecht vom 19.06.2018 (Amtl. Anz. S. 1453) regelt die örtliche Zuständigkeit der Bezirke.

In Wandsbek nehmen die Kundenzentren Verpflichtungserklärungen bei Aufenthalten bis 90 Tage entgegen; bei längeren Aufenthalten die Abteilung Ausländerangelegenheiten. Die regionalen Kundenzentren Bramfeld und Volksdorf bieten die Dienstleistung nicht an; Ver-pflichtungserklärungen können auch nicht online als Termin gebucht werden. Für den Bereich Volksdorf nimmt das Kundenzentrum Alstertal die Verpflichtungserklärungen entgegen und für den Bereich Bramfeld das Kundenzentrum Wandsbek-Kern.

Im August 2018 beschlossen die Bezirksamtsleitungen die Entwicklung eines digitalen Fach-verfahrens als Basis zur Einführung einer Allzuständigkeit für Verpflichtungserklärungen. Das Fachverfahren wurde entwickelt und im Bezirksamt Hamburg-Mitte erfolgreich pilotiert. Der Rollout für die Bezirksämter soll bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Im Anschluss wäre die Einführung einer Allzuständigkeit durch entsprechende Änderung der Zuständigkeitsanordnung grundsätzlich möglich.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n