Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einführen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.11.2019 (Drs. 21-0519)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Finanzsenator wird gebeten, einen Senatsbeschluss in Verfügungswege einzuleiten, um
die dafür erforderlichen Zuständigkeitsverlagerung für eine Allzuständigkeit möglich zu machen.
Die Finanzbehörde nimmt wie folgt Stellung:
Der Finanzsenator ist gebeten worden, einen Senatsbeschluss im Verfügungswege einzuleiten, um die dafür erforderliche Zuständigkeitsverlagerung für eine Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen möglich zu machen.
Derzeit ist neben den Bezirksämtern auch die Finanzbehörde für die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen zuständig. (Siehe Anordnung über Zuständigkeiten im Ausländer- und Asylrecht sowie zur Aufhebung einer Zuständigkeitsanordnung vom 19.06.2018, Amt. Anz. Nr. 53, S. 1453). Wegen der fachlichen Zuständigkeit steht die Entscheidung über die Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen der Behörde für Inneres und Sport zu.
Die Allzuständigkeit bringt generell Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe von Verpflichtungserklärungen. Die Einführung einer Allzuständigkeit wird für bürgerfreundlich gehalten und generell befürwortet.
Eine abschließende Entscheidung über den Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, da die erforderlichen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Sofern alle Voraussetzungen für die Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen vorliegen, wird die weitere Prüfung zum Abschluss gebracht und alles Notwendige veranlasst.
Bei der Behörde für Inneres und Sport beschäftigt sich außerdem noch das Projekt KOALA (Künftige Organisation ausländerbehördlicher Aufgaben) mit der künftigen Organisation der ausländerbehördlichen Aufgaben.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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