21-0134

Allzuständigkeit bei Verpflichtungserklärungen einführen Antrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

 

Bürger*innen von über 100 Staaten (im Einzelnen siehe: <https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node/>) benötigen zur Einreise nach Deutschland und in die weiteren Schengenstaaten ein Visum. Eine der Erteilungsvoraussetzungen für das Visum ist der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts während des Aufenthalts. Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts wird häufig durch Geschäftspartner*innen, Freund*innen und Verwandte in Form einer Verpflichtungserklärung erbracht. Zuständig hierfür sind die Kundenzentren der Bezirksämter. Jedoch ist diese Dienstleistung der Kundenzentren als einzige von der Allzuständigkeit ausgenommen, sie kann nur beim örtlich zuständigen Kundenzentrum aufgenommen werden.

 

Immer wieder kommt es vor, dass Termine hierfür nur mit mehrwöchigem Vorlauf verfügbar oder ohne Termin mit längeren Wartezeiten im Kundenzentrum verbunden sind. Besonders in den Monaten vor den Sommerferien ist es sehr schwierig. In manchen Kundenzentren, dies betrifft vor allem den Bezirk Mitte, sind zeitweise gar keine Termine verfügbar gewesen. In Wandsbek sind die beiden mobilen Kundenzentren Bramfeld und Walddörfer nur noch zweimal in der Woche geöffnet. Die Bezirksversammlung in Hamburg-Nord hat beschlossen, die Verpflichtungserklärungen ohne Bindung an örtliche Kundenzentren aufzunehmen, dies sollte durch die Bezirksversammlung Wandsbek unterstützt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG ohne Bindung an die örtliche Zuständigkeit ermöglicht wird. Dabei ist sicherzustellen, dass im Vorfeld ein für alle Kundenzentren zugriffsfähiges Register eingerichtet wird.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n