Alle Stadtteilkulturzentren in Wandsbek sowie Gebäude des Bezirksamtes Wandsbek mit elektronischen Türöffnern ausstatten (Drs 20-7443.1; 21-0115; 21-0478 sowie 21-0655.1)
Mit der Drs. 20-7443.1 hat die Bezirksversammlung um Prüfung gebeten, welche Stadtteilkulturzentren bzw. Gebäude des Bezirksamtes keine barrierefreie Eingangstüren besitzen und avisiert, erforderliche Baumaßnahmen ggf. mit Mitteln des Inklusionsfonds entsprechend auszustatten.
Mit der Drs. 21-0478 wurden dem Kulturschloss 37.600,- € zur Verfügung gestellt und weitere 16.100,- € Planungsmittel für die verbleibenden Einrichtungen zur weiterführenden Bestandsaufnahme. Diese Planungsmittel wurden mit der Drs. 21-0655.1 direkt dem Bürgerhaus in Meiendorf für die Installation eines elektronischen Türöffners zugestanden.
Das Bezirksamt hat ausgehend von dem ursprünglichen Antrag weitere Kosten ermitteln lassen für die im Eigentum befindlichen Gebäude Sasel-Haus und Jenfeld-Haus:
- Variante 1: Barrierefreier Zugang über den Haupteingang. Dieser beinhaltet den Umbau der Treppenanlage, die Herstellung einer Rampe, einschl. Geländer und Absturzsicherung. Zudem müsste bei Realisierung dieser Variante die Türanlage und Windfangtür am Haupteingang umgebaut/erneuert werden(asymmetrisch). Geschätzte Kosten: 226.000,- €.
- Variante 2: Barrierefreier Zugang über den Parkplatz und die Türanlage an der Gebäuderückseite. Hierzu müsste die vorhandene Türanlage umgebaut werden (asymmetrisch). Zudem müssten auf einer Teilfläche des Parkplatzes Betonwerksteinarbeiten durchgeführt werden, um einen lückenlosen Zugang herzustellen. Geschätzte Kosten: 73.000,- €.
Das Bezirksamt empfiehlt eine Priorisierung der Umsetzung von elektrischen Türöffnern im Sasel-Haus, da diese zeitnah umgesetzt werden könnten im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen Brandschutz und Dachsanierung. Um Bereitstellung von 23.000,- € aus dem Inklusionsfonds wird gebeten.
Für eine Umsetzung eines barrierefreien Zugangs zum Jenfeld-Haus wäre zu gegebener Zeit über eine der möglichen Varianten zu entscheiden.
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.
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