Alle Potenziale der Kinderbetreuung nutzen, Aktion Kinderparadies erhalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6146)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Bezirksversammlung spricht sich für einen Erhalt der betreuten Spielplätze der „Aktion Kinderparadies“ als wichtige Ergänzung und weitere niedrigschwellige Betreuungsmöglichkeit von Kindern, gerade auch vor dem Hintergrund der vielen Geflüchteten aus der Ukraine, aus und sieht insbesondere den geringen Mittelbedarf in Bezug zu der betreuten Kinderanzahl als positiv an.
2. Die Bezirksversammlung fordert die Sozialbehörde auf, die für das hamburgweite Projekt „Aktion Kinderparadies“ erforderlichen 52.000 Euro wieder als Zuwendung aus dem Einzelplan der Sozialbehörde zu leisten.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Sozialbehörde fördert Betreuungsangebote, die eine auf die kindlichen Bedürfnisse ausgerichtete Betreuung mit ausgebildeten Fachkräften vorhält. Entsprechend ist die Position Betreute Spielangebote auf Kleinkinderspielplätzen nach Abstimmung im Rahmen des Landesjugendhilfeausschusses ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr Bestandteil des Landesförderplans Familie und Jugend und eine Förderung somit nicht möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n