21-0727

Alkoholkonsum Bramfelder Markt, ZOB u.a. Beschlussvorlage des Bezirksamtes

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt teilt mit:

 

  1. Alkoholkonsum Bramfelder Marktplatz

 

Mit Drucksache 20-7115 erfolgte eine Information zum Stand der beabsichtigten Maßnahmen am Bramfelder Marktplatz. Seither konnten folgende Fortschritte erreicht werden:

 

1.1  Veränderung Eingangssituation am Haus der Jugend

 

Die Betonquader vor dem Haus der Jugend (HdJ) wurden entfernt und konnten erfreulicherweise auf dem Gelände des HdJ weiterverwendet werden. Die an der Bühne befestigten Sitzbänke wurden entfernt.

Die „Jugendbänke“ wurden beauftragt, konnten aber vom Hersteller noch nicht geliefert werden; avisiert ist eine Lieferung des Herstellers an die mit der Herstellung beauftragte Firma in der 49. KW.

 

1.2  Kosten und Umfang der Gestaltung

 

Erst nach finalem Einbau der bestellten „Jugendbänke“ kann die Abrechnung der aus dem Förderfonds (investiv) zur Verfügung gestellten Mittel erfolgen.

 

 

 

 

1.3  Ansprache

 

Sowohl das örtliche PK als auch das Ordnungswidrigkeitenmanagement des Bezirksamtes führten im Rahmen ihrer Ressourcen Kontrollen durch; teils gemeinsam.

 

Am Bramfelder Marktplatz erfolgten durch das Ordnungswidrigkeitenmanagement des Bezirksamtes 2019 bisher 26 Kontrollen; wobei im Juli eine gemeinsame Kontrollaktion mit dem örtlichen PK erfolgen konnte.

 

Der in Drucksache 20-7115 unter Punkt 1. Sachstand geäußerte Gesamteindruck wurde bestätigt.

 

 

1.4  Weitergehende Maßnahmen

 

Bei den Bestreifungen wurde die Feststellung bestätigt, dass die Trinkerszene häufig die örtliche Grünanlage („Lesegarten“) vor dem Gebäude des ehemaligen Ortsamtes nutzt; hierbei kommt es im dortigen Umfeld auch häufig zum Wildurinieren.

Das Bezirksamt sieht es daher als weiterführend an, wenn die Grünanlage „Lesegarten“ analog dem Puvogelgarten am ZOB Wandsbek als Verbotsgebiet insbesondere für Alkoholkonsum ausgewiesen wird; insbesondere auch aufgrund der räumlichen Nähe zum Haus der Jugend.

Der genaue Verbotsumfang ergibt sich aus der Anlage wie Schild Puvogelgarten.

Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.

Nach Beschlussfassung der Bezirksversammlung wird das Bezirksamt ein Verbot nach §3 (2) des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen i.V. mit der Nr. I der Anordnung über Zuständigkeiten im Gartenwesen erlassen. Abschließend werden durch das Bezirksamt entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.

 

  1. Alkoholkonsum ZOB Wandsbek-Markt

 

Auf dem ZOB Wandsbek erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem Örtlichen PK bisher 17 gemeinsame Bestreifungen in 2019.

Hierbei wurde der unter 1.3 für den Bramfelder Marktplatz festgestellte Gesamteindruck auch hier im Wesentlichen bestätigt; in einem Fall erfolgte ein Platzverweis.

 

  1. Alkoholkonsum an anderen Standorten

 

Für die Standorte U-Bahnhaltestelle Farmsen und Wandsbek-Gartenstadt (Ostpreussenplatz) s. Drucksache 21-0024 Nummer 2; die Bestreifungen wurden über den dort genannten Zeitraum fortgesetzt:

 

3.1  U-Bahnhaltestelle Farmsen

In 2019 bisher 8 Bestreifungen

 

3.2  U-Bahnhaltestelle Wandsbek-Gartenstadt (Ostpreussenplatz)

In 2019 bisher 12 Bestreifungen

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme und Beschlussfassung der Einrichtung einer Verbotszone für den „Lesegarten“ Bramfeld gebeten:

 

„Die  Grünanlage „Lesegarten“ wird, insbesondere auch aufgrund der räumlichen Nähe zum Haus der Jugend, als Verbotsgebiet, insbesondere für Alkoholkonsum, ausgewiesen“

 

 

 

Anhänge

Schild Puvogelgarten