Aktueller Stand der akquirierten EU-Mittel des Fachamtes SR für Projekte im Bezirk Wandsbek für 2019
- Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat die Vorlage in seiner Sitzung am 12.02.2019 zur Kenntnis in den Jugendhilfeausschuss und des Ausschuss für Soziales und Bildung überwiesen
(Änderungen seit 09/2018 sind farblich gekennzeichnet)
a) Jugend aktiv plus, Projektlaufzeit bis zum 31.12.2020
Das Projekt richtet sich an (Langzeit-) Arbeitslose junge Menschen, die mit den bisherigen Regelangeboten nicht erreicht wurden.
Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung und der teilweise Aufbau sozialräumlich vernetzter Angebote zur Förderung der Zielgruppen und nachfolgenden Heranführung der Zielgruppen an das Erwerbsleben in enger Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur.
Die im Vorläuferprojekt entwickelten Qualifizierungs- und Jobangebote zur sozialen und beruflichen Integration werden in der Laufzeit 2017 – 2020 fortgesetzt.
Wie schon beim Vorläuferprojekt sind die in Wandsbek tätigen Träger Streetlife e.V. für Rahlstedt-Ost und Großlohe, Nordlicht e.V. für Steilshoop und Bramfeld und der ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost für Jenfeld zuständig. Das FA SR arbeitet in der überbezirklichen Steuerungsgruppe mit.
Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat das Projekt am 07.09.2016 mit einer Laufzeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 neu bewilligt.
b) Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs von nicht oder gering qualifizierten Frauen mit Kindern, insbesondere Alleinerziehenden2, im ALG II- Bezug (oh-ne ALG II Bezug als Teilprojekt) während und nach der Eltern- und Erziehungszeit / Nachfolgeprojekt von Jobclub Soloturn, Projektlaufzeit bis zum 31.12.2020
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Projekt Jobclub Soloturn haben die Bezirksämter Hamburg-Nord und Wandsbek diese Maßnahme erneut als Projektvorschlag für die neue ESF-Förderperiode (2014 – 2020) eingebracht. Alle anderen Bezirke haben sich dem Vorschlag angeschlossen, weil die Sinnhaftigkeit des Projektes gesehen wird. Die Zielgruppe wurde leicht verändert: Ziel des Projektes ist die Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs von nicht oder gering qualifizierten Frauen mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, im ALG II- Bezug während und nach der Eltern- und Erziehungszeit.
In Wandsbek soll zusätzlich in einem speziellen Teilprojekt „wohnortnahe Qualifizierung“ (WoQ) in zwei RISE-Gebieten in Wandsbek (Hohenhorst und Steilshoop) die spezielle Zielgruppe Mütter mit Migrationshintergrund erreicht werden. Dieses Teilprojekt wird von BSU und BASFI ohne bezirkliche Beteiligung kofinanziert.
Zielgruppe sind Frauen mit Kindern und Alleinerziehende3 unter Berücksichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund mit geringen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, die Leistungen nach SGB II beziehen. Berücksichtigt werden sollen auch Frauen, die deutlich unterhalb ihres Qualifizierungsniveaus gering entlohnten Beschäftigungen oder Teilzeittätigkeiten oder Minijobs nachgehen.
Zielgruppe des Teilprojektes „wohnortnahe Qualifizierung“ in Wandsbek sind Mütter mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 15 und 40 Jahren aus den RISE-Gebieten Steilshoop und Hohenhorst, die nicht oder nur teilweise Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat am 07.09.2016 eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 beschlossen.
c) Selbstlernzentren (SLZ) in den ehemaligen RISE-Fördergebieten „Essener Straße“ in Langenhorn und „Hohenhorst“ in Wandsbek, Projektlaufzeit bis 31.12.2020
Die Zielgruppe dieses Projektes sind lernungeübte Erwachsene.
Ziel des Projektes ist die Etablierung von zwei, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Selbstlernzentren für lernungewohnte Erwachsene.
Die Lernenden sollen in die Entwicklung von passgenauen Angeboten und Inhalten einbezogen werden, ihre Lern- und Selbstkompetenzen sollen gestärkt werden.
Die Lernenden sollen an non-formale Bildungsangebote als Brücke in (berufliche) Aus- oder Weiterbildung, bzw. ins Erwerbsleben herangeführt werden und die lebenspraktische Grundbildung (z.B. Gesundheitsvorsorge durch Ernährung und Bewegung, Selbstorganisation) soll vermittelt werden.
In den beiden ehemaligen RISE-Gebieten Essener Straße im Stadtteil Langenhorn und Hohenhorst verhält es sich ähnlich wie am Standort des Selbstlernzentrums Osdorfer Born (Borner lernen im Zentrum, BLIZ), das hier als Referenz gelten kann: Es muss jeweils ein fester Ort geschaffen werden, an dem flexible Lernbegleiter die Bedürfnisse der Anwohner aufnehmen und sie bei ihrem Lernprozess begleiten. Wichtig ist darüber hinaus eine Kooperation mit anderen Einrichtungen in den Stadtteilen oder Quartieren, an denen sich die Zielgruppe aufhält oder zu denen sie Kontakt hat. Das Selbstlernzentrum sollte räumlich zentral liegen und gut erreichbar sein. Optimal ist die Anbindung an bestehende Einrichtungen, die von der Zielgruppe schon genutzt werden (z.B. Kultureinrichtungen, Community Center, o.ä.).
In Hohenhorst findet das Angebot im Haus am See statt.
Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat eine Verlängerung bis zum 31.12.2019 beschlossen.
d) Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie, Projektlaufzeit bis zum 31.12.2019
Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens ist es der Verwaltung 2015 erstmals gelungen, Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Förderbereich A: Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie als Projektförderung zu erhalten.
Für das Förderjahr 2019 liegt ein Bewilligungsbescheid in Höhe
von 110.000 EUR (Aufteilung der Mittel siehe Übersicht) vor. Davon werden Ko-Finanzierungsmittel in Höhe von 10.000 EUR aus bezirklichen Sondermitteln zur Verfügung gestellt. Der Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben umfasst den Förderzeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019.
e) Bundesprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ – Ein Förderprogramm der Städtebauförderung für die bauliche Erweiterung des HdJ Tegelsbarg zu einem sozialen Quartierszentrum
Projektlaufzeit bis vorauss. 31.12.2022
In Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Umbau-Maßnahme des HdJ Tegelsbarg beim Bund zur Förderung aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Insgesamt ist das Projekt mit 2,1 Mio. EUR kalkuliert. Hierfür stehen 75% Bundesmittel und 25% Landesmittel (Sanierungsfonds der Bürgerschaft und OKJA-Mittel des BA Wandsbek) zur Verfügung.
Ziel ist, das HdJ baulich zu erweitern und konzeptionell an die geänderten Rahmenbedingungen (UPW Butterbauernstieg) anzupassen, um einem Ort der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier zu schaffen.
Das Gebäude und das Grundstück gehören dem Bezirksamt Wandsbek.
Bundesmittel:
Bundesprogramm |
Bewilligungs-zeitraum |
Projekt |
Bundesmittel |
Ko-Finanzierungsanteil Bezirk Wandsbek gerundet |
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ |
01.01.2019 bis 31.12.2019 |
Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie |
2019: 110.000 EUR • Externe Koordinierungs- und Fachstelle 45.000,- •Aktions- und Initiativfonds 43.000,- •Jugendfonds 12.000,- •Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit 10.000.- |
10.000 EUR jährlich (Drs. 20-1173 vom 06.05.15 und Drs. 20-2314.1 vom 25.02.16) |
Bundesprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ |
2017 - 2022 |
Umbau und Erweiterung des HdJ Tegelsbarg |
1.575.000 EUR [1] |
40.000 EUR |
EU- Projekte Bezirk Wandsbek Fachamt SR
Fonds |
Bewilligungs-zeitraum |
Projekt |
EU-Mittel (50% der gesamten Projekt-mittel) gerundet |
Ko-Finanzierungsanteil Bezirk Wandsbek gerundet |
ESF |
01.01.2017 bis 31.12.2020 |
Jugend Aktiv plus |
Insges. 2.637,500 Für Wandsbek 421.684€ (27,64%) [2] |
Alle Bezirke: KO-Finanzierung aus zentralen Ansatz SHA-Mittel durch die BASFI – Der Anteil zur Finanzierung von JAPlus ist kein bezirklicher Anteil, d.h. den Bezirken kommen keine SHA-Mittel durch dieses Verfahren abhanden. Der sog. „bezirkliche“ Anteil wird rein informatorisch ausgewiesen. Er beträgt für Wandsbek für die Jahre 2017-2020 275.297,33€ p.a. |
ESF |
01.01.2017 bis 31.12.2020 |
Jobclub Soloturn Teilprojekt Wandsbek |
584.000 € [3] |
Für das Teilprojekt in Wandsbek: KO-Finanzierung des Projektes durch BASFI ( 511.000€) und BSW (61.000€) ohne Kostenanteil Wandsbek |
ESF |
01.01.2017 bis 31.12.2020 |
Selbstlernzentren (SLZ) SLZ Hohenhorst |
240.000 € [4] 86.000 € |
20.000 € (aus Förderfonds Bezirke Drs. 20-3466 v. 8.11.2016) |
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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