Aktueller Stand der akquirierten EU-Mittel des Fachamtes SR für Projekte im Bezirk Wandsbek 2017
- Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat die Vorlage in seiner Sitzung am 14.02.2017 beraten, zur Kenntnis genommen und in den Ausschuss für Soziales und Bildung und in den Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis überwiesen.
a) Ausbildungsbegleitung und Coaching, Projektlaufzeit bis zum 31.01.2017
Der Hamburger Senat hat sich zum Ziel gesetzt, allen Jugendlichen die Chance auf ein Stu-dium oder eine duale Ausbildung zu ermöglichen und niemanden verloren zu geben.
Während einzelne Hamburger Unternehmen bereits Probleme bei der Besetzung ihrer Aus-bildungsplätze haben, gelingt es vielen Jugendlichen nicht ohne Unterstützung einen Ausbil-dungsplatz zu finden. Im Jahr 2012 haben nur 17% der Abgänger aus Stadtteilschulen, För-derschulen und privaten Ersatzschulen direkt im Anschluss eine duale Ausbildung begonnen (Erhebung der BSB, Stand 4.9.2012).
Für die ESF-Förderperiode 2014 - 2020 wurde daher das Projekt Ausbildungsbegleitung und Coaching vorgeschlagen.
Ziel ist die Unterstützung benachteiligter Jugendlicher bei der Aufnahme einer betrieblichen (ungeförderten) Ausbildung sowie die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen.
Die Zielgruppe stellen Jugendliche und junge Erwachsene dar, die grundsätzlich ausbildungsfähig sind, aber einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben.
Die Aufnahme von Jugendlichen in das Projekt erfolgt jeweils nach Zustimmung bzw. Zuwei-sung durch die zuständigen Berufsberater der Jugendberufsagentur-Standorte. In enger Zusammenarbeit mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit und „Jugend aktiv“ sollen ausbildungsgeeignete Jugendliche gezielt angesprochen und zu Beratungsgesprächen in die Jugendberufsagentur begleitet werden. Unabdingbar ist eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Fachämtern für Sozialraummanagement aller Hamburger Bezirke. In jedem Bezirk ist ein Standort erforderlich. Die regionale Zuständigkeit für den Bezirk Wandsbek übernimmt Aqtivus.
Das Projekt hatte eine Laufzeit vom 01.02.2014 bis 31.01.2017.
b) Jugend aktiv plus, Projektlaufzeit bis zum 31.12.2020
Das Projekt richtet sich an Langzeitarbeitslose junge Menschen, die mit den bisherigen Regelangeboten nicht erreicht wurden.
Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung und der teilweise Aufbau sozialräumlich vernetzter Angebote zur Förderung der Zielgruppen und nachfolgenden Heranführung der Zielgruppen an das Erwerbsleben in enger Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur.
Zudem die Entwicklung regionaler niedrigschwelliger Bildungs- und Arbeitsprojekte als Schritt sozialer und beruflicher Reintegration.
Es wird eine enge Kooperation mit den Projekt „Housing First“ und damit verbundener Dienste vorausgesetzt.
Wie schon beim Vorläuferprojekt sind die in Wandsbek tätigen Träger Streetlife e.V. für Rahlstedt-Ost und Großlohe, Nordlicht e.V. für Steilshoop und Bramfeld und der ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost für Jenfeld zuständig. Das FA SR arbeitet in der überbezirklichen Steuerungsgruppe mit.
Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat am 07.09.2016 eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 beschlossen.
c) Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs von nicht oder gering qualifizier-ten Frauen mit Kindern, insbesondere Alleinerziehenden2, im ALG II- Bezug (oh-ne ALG II Bezug als Teilprojekt) während und nach der Eltern- und Erziehungs-zeit / Nachfolgeprojekt von Jobclub Soloturn, Projektlaufzeit bis zum 31.12.2020
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Projekt Jobclub Soloturn haben die Bezirksämter Hamburg-Nord und Wandsbek diese Maßnahme erneut als Projektvorschlag für die neue ESF-Förderperiode (2014 – 2020) eingebracht. Alle anderen Bezirke haben sich dem Vorschlag angeschlossen, weil die Sinnhaftigkeit des Projektes gesehen wird. Die Zielgruppe wurde leicht verändert: Ziel des Projektes ist die Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs von nicht oder gering qualifizierten Frauen mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, im ALG II- Bezug während und nach der Eltern- und Erziehungszeit.
In Wandsbek soll zusätzlich in einem speziellen Teilprojekt „wohnortnahe Qualifizierung“ (WoQ) in zwei RISE-Gebieten in Wandsbek (Hohenhorst und Steilshoop) die spezielle Zielgruppe Mütter mit Migrationshintergrund erreicht werden. Dieses Teilprojekt wird von BSU und BASFI ohne bezirkliche Beteiligung kofinanziert.
Zielgruppe sind Frauen mit Kindern und Alleinerziehende3 unter Berücksichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund mit geringen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, die Leistungen nach SGB II beziehen. Berücksichtigt werden sollen auch Frauen, die deutlich unterhalb ihres Qualifizierungsniveaus gering entlohnten Beschäftigungen oder Teilzeittätigkeiten oder Minijobs nachgehen.
Zielgruppe des Teilprojektes „wohnortnahe Qualifizierung“ in Wandsbek sind Mütter mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 15 und 40 Jahren aus den RISE-Gebieten Steilshoop und Hohenhorst, die nicht oder nur teilweise Leistungen nach dem SGB II beziehen
Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat am 07.09.2016 eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 beschlossen.
d) Selbstlernzentren (SLZ) in den RISE-Fördergebieten „Essener Straße“ in Langenhorn und „Hohenhorst“ in Wandsbek, Projektlaufzeit bis 31.12.2020
Die Zielgruppe dieses Projektes sind Lernungeübte Erwachsene.
Ziel des Projektes ist die Etablierung von zwei, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Selbstlernzentren für lernungewohnte Erwachsene.
Die Lernenden sollen in die Entwicklung von passgenauen Angeboten und Inhalten einbezogen werden, ihre Lern- und Selbstkompetenzen sollen gestärkt werden.
Die Lernenden sollen an non-formale Bildungsangebote als Brücke in (berufliche) Aus- oder Weiterbildung, bzw. ins Erwerbsleben herangeführt werden und die lebenspraktische Grundbildung (z.B. Gesundheitsvorsorge durch Ernährung und Bewegung, Selbstorganisation) soll vermittelt werden.
In den RISE-Gebieten Essener Straße im Stadtteil Langenhorn und Hohenhorst verhält es sich ähnlich wie am Standort des Selbstlernzentrums Osdorfer Born (Borner lernen im Zentrum, BLIZ), das hier als Referenz gelten kann: Es muss jeweils ein fester Ort geschaffen werden, an dem flexible Lernbegleiter die Bedürfnisse der Anwohner aufnehmen und sie bei ihrem Lernprozess begleiten. Wichtig ist darüber hinaus eine Kooperation mit anderen Einrichtungen in den Stadtteilen oder Quartieren, an denen sich die Zielgruppe aufhält oder zu denen sie Kontakt hat. Das Selbstlernzentrum sollte räumlich zentral liegen und gut erreichbar sein. Optimal ist die Anbindung an bestehende Einrichtungen, die von der Zielgruppe schon genutzt werden (z.B. Kultureinrichtungen, Community Center, o.ä.).
In Hohenhorst findet das Angebot im Haus am See statt.
Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat am 07.09.2016 eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 beschlossen.
e) Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie, Bewilligungszeitraum gem. Zuwendungsbescheid bis 31.12.2016 (geplanter Gesamtförderzeitraum bis Ende 2019)
Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens ist es der Verwaltung 2015 erstmals gelungen, Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Förderbereich A: Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie als Projektförderung zu erhalten.
Ein Bewilligungsbescheid für das Jahr 2017 über eine Summe in Höhe
von 100.000 EUR liegt vor.
Die Summe unterteilt sich wie folgt
Seit 2016 werden dafür Kofinanzierungsmittel in Höhe von 5.000 EUR aus bezirklichen Sondermitteln zur Verfügung gestellt (siehe BV Drs. 20-2314.1). Davon werden 4.000 € für den Aktions- und Initiativfonds und 1.000 € für den Jugendfonds aufgebracht.
Der Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben umfasst einen geplanten Gesamtförderzeitraum bis 31.12.2019, der aktuelle Bewilligungszeitraum endet zum 31.12.2017.
Bundesmittel:
Bundesprogramm |
Bewilligungs-zeitraum |
Projekt |
Bundesmittel |
Kofinanzie-rungsanteil des Bezirkes Wandsbek gerundet |
Bundesprogramm „Demokratie leben!“
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01.06.2015 bis 31.12.2015
01.01.2016 bis 31.12.2016
01.01.2017 bis 31.12.2017 (Geplanter Förderzeitraum bis 31.12.2019) |
Bundesweite Förderung lokaler Partner-schaften für Demokratie
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2015: 44.583 EUR
2016: 85.000 EUR • Externe Koordinierungs- und Fachstelle 45.000,- • Aktions- und Initiativfonds 24.000,- • Jugendfonds 6.000,- • Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit 10.000,-
2017: 100.000 EUR • Externe Koordinierungs- und Fachstelle 45.000,- • Aktions- und Initiativfonds 35.000,- • Jugendfonds 10.000,- • Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit 10.000,- |
2015: -
2016: 5.000 EUR aus Sondermitteln (BV-Beschluss v. 25.02.2016, Drs. 20-2314.1)
2017: 5.000 EUR
2018: 10.000 EUR 2019: 10.000 EUR
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EU- Projekte Bezirk Wandsbek Fachamt SR
Fonds |
Bewilligungs-zeitraum |
Projekt |
EU-Mittel (50% der gesamten Projekt-mittel) gerundet |
Kofinanzie-rungsanteil des Bezirkes Wandsbek gerundet |
ESF |
01.02.2014 bis 31.01.2017
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Ausbildungsbegleitung und Coaching
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1.640.000 €
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keine |
ESF |
01.01.2014 bis 31.12.2016
01.01.2017 bis 31.12.2020 |
Jugend Aktiv plus[i]
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2.100.000 €
2.345.000 €[ii]
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Alle Bezirke: 2.466.000 € Der Wandsbeker Anteil beträgt 150.000 EUR p.a.
KO-Finanzierung aus zentralen Ansatz SHA-Mittel durch die BASFI – Der Anteil zur Finanzierung von JAPlus ist kein bezirklicher Anteil, d.h. den Bezirken kommen keine SHA-Mittel durch dieses Verfahren abhanden. Der sog. „bezirkliche“ Anteil wird rein informatorisch ausgewiesen. Er beträgt für Wandsbek für die Jahre 2017-2020 234.250€ p.a.
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ESF |
01.01.2014 bis 31.12.2016
01.01.2017 bis 31.12.2020 |
Jobclub Soloturn [iii]
Teilprojekt Wandsbek |
531.000 €
140.000 €
584.000 €[iv]
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Für das Teilprojekt in Wandsbek:
18.000 € rechnerische Kofinanzierung durch ALG II.
KO-Finanzierung des Projektes durch BASFI ( 511.000€) und BSW (61.000€) ohne Kostenanteil Wandsbek
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ESF |
01.01.2014 bis 31.12.2016
01.01.2017 bis 31.12.2020 |
Selbstlernzentren (SLZ) SLZ Hohenhorst
Selbstlernzentren (SLZ) SLZ Hohenhorst
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180.000 €
65.000 €[v]
240.000 €[vi] 173.000 € |
15.000 € aus dem Förderfonds Bezirke
20.000 € (aus dem Förderfonds Bezirke Fink-Beschluss vom 8.11.2016)
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Der Ausschuss für Finanzen und Kultur nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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