20-3294

Aktueller Stand der akquirierten EU-Mittel des Fachamtes SR für Projekte im Bezirk Wandsbek 2016

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. laufende Projekte

a)      Ausbildungsbegleitung und Coaching, Projektlaufzeit bis zum 31.01.2017

Der Hamburger Senat hat sich zum Ziel gesetzt, allen Jugendlichen die Chance auf ein Studium oder eine duale Ausbildung zu ermöglichen und niemanden verloren zu geben.

Während einzelne Hamburger Unternehmen bereits Probleme bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze haben, gelingt es vielen Jugendlichen nicht ohne Unterstützung einen Ausbildungsplatz zu finden. Im Jahr 2012 haben nur 17% der Abgänger aus Stadtteilschulen, Förderschulen und privaten Ersatzschulen direkt im Anschluss eine duale Ausbildung begonnen (Erhebung der BSB, Stand 4.9.2012).

Für die  ESF-Förderperiode 2014 - 2020 wurde daher das Projekt Ausbildungsbegleitung und Coaching vorgeschlagen.

Ziel ist die Unterstützung benachteiligter Jugendlicher bei der Aufnahme einer betrieblichen (ungeförderten) Ausbildung sowie die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen.

Die Zielgruppe stellen Jugendliche und junge Erwachsene dar, die grundsätzlich ausbildungsfähig sind, aber einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben.

Die Aufnahme von Jugendlichen in das Projekt erfolgt jeweils nach Zustimmung bzw. Zuweisung durch die zuständigen Berufsberater der Jugendberufsagentur-Standorte. In enger Zusammenarbeit mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit und „Jugend aktiv“ sollen ausbildungsgeeignete Jugendliche gezielt angesprochen und zu Beratungsgesprächen in die Jugendberufsagentur begleitet werden. Unabdingbar ist eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Fachämtern für Sozialraummanagement aller Hamburger Bezirke. In jedem Bezirk ist ein Standort erforderlich. Die regionale Zuständigkeit für den Bezirk Wandsbek übernimmt Aqtivus.

Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.02.2014 bis 31.01.2017.

 

b)      Jugend aktiv plus, Projektlaufzeit bis zum 31.12.2020

Das Projekt richtet sich an  Langzeitarbeitslose junge Menschen, die mit den bisherigen Regelangeboten nicht erreicht wurden.

Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung und der teilweise Aufbau sozialräumlich vernetzter Angebote zur Förderung der Zielgruppen und nachfolgenden Heranführung der Zielgruppen an das Erwerbsleben in enger Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur.

Zudem die Entwicklung regionaler niedrigschwelliger Bildungs- und Arbeitsprojekte als Schritt sozialer und beruflicher Reintegration.

Es wird eine enge Kooperation mit den Projekt „Housing First“ und damit verbundener Dienste vorausgesetzt.

Wie schon beim Vorläuferprojekt sind die in Wandsbek tätigen Träger Streetlife e.V. für Rahlstedt-Ost und Großlohe, Nordlicht e.V. für Steilshoop und Bramfeld und der ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost für Jenfeld zuständig. Das FA SR arbeitet in der überbezirklichen Steuerungsgruppe mit.

Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat am 07.09.2016 eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 beschlossen.

 

c)       Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs von nicht oder gering qualifizier-ten Frauen mit Kindern, insbesondere Alleinerziehenden2, im ALG II- Bezug (oh-ne ALG II Bezug als Teilprojekt) während und nach der Eltern- und Erziehungs-zeit / Nachfolgeprojekt von Jobclub Soloturn, Projektlaufzeit bis zum 31.12.2020

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Projekt Jobclub Soloturn haben die Bezirksämter Hamburg-Nord und Wandsbek diese Maßnahme erneut als Projektvorschlag für die neue ESF-Förderperiode (2014 – 2020) eingebracht. Alle anderen Bezirke haben sich dem Vorschlag angeschlossen, weil die Sinnhaftigkeit des Projektes gesehen wird. Die Zielgruppe wurde leicht verändert: Ziel des Projektes ist die Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs von nicht oder gering qualifizierten Frauen mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, im ALG II- Bezug während und nach der Eltern- und Erziehungszeit.

In Wandsbek soll zusätzlich in  einem speziellen Teilprojekt „wohnortnahe Qualifizierung“ (WoQ) in zwei RISE-Gebieten in Wandsbek (Hohenhorst und Steilshoop) die spezielle Zielgruppe Mütter mit Migrationshintergrund erreicht werden. Dieses Teilprojekt wird von BSU und BASFI ohne bezirkliche Beteiligung kofinanziert.

 

Zielgruppe sind Frauen mit Kindern und Alleinerziehende3 unter Berücksichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund mit geringen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, die Leistungen nach SGB II beziehen. Berücksichtigt werden sollen auch Frauen, die deutlich unterhalb ihres Qualifizierungsniveaus gering entlohnten Beschäftigungen oder Teilzeittätigkeiten oder Minijobs nachgehen.

 

Zielgruppe des Teilprojektes „wohnortnahe Qualifizierung“ in Wandsbek sind Mütter mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 15 und 40 Jahren aus den RISE-Gebieten Steilshoop und Hohenhorst, die nicht oder nur teilweise Leistungen nach dem SGB II beziehen

 

Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat am 07.09.2016 eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 beschlossen.

 

d)      Selbstlernzentren (SLZ) in den RISE-Fördergebieten „Essener Straße“ in Langenhorn und „Hohenhorst“ in Wandsbek, Projektlaufzeit bis 31.12.2020

 

Die Zielgruppe dieses Projektes sind Lernungeübte Erwachsene.

Ziel des Projektes ist die Etablierung von zwei, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Selbstlernzentren für lernungewohnte Erwachsene.

Die Lernenden sollen in die Entwicklung von passgenauen Angeboten und Inhalten einbezogen werden, ihre Lern- und Selbstkompetenzen sollen gestärkt werden.

Die Lernenden sollen an non-formale Bildungsangebote als Brücke in (berufliche) Aus- oder Weiterbildung, bzw. ins Erwerbsleben herangeführt werden und die lebenspraktische Grundbildung (z.B. Gesundheitsvorsorge durch Ernährung und Bewegung, Selbstorganisation) soll vermittelt werden.

In den RISE-Gebieten Essener Straße im Stadtteil Langenhorn und Hohenhorst verhält es sich ähnlich wie am Standort des Selbstlernzentrums Osdorfer Born (Borner lernen im Zentrum, BLIZ), das hier als Referenz gelten kann: Es muss jeweils ein fester Ort geschaffen werden, an dem flexible Lernbegleiter die Bedürfnisse der Anwohner aufnehmen und sie bei ihrem Lernprozess begleiten. Wichtig ist darüber hinaus eine Kooperation mit anderen Einrichtungen in den Stadtteilen oder Quartieren, an denen sich die Zielgruppe aufhält oder zu denen sie Kontakt hat. Das Selbstlernzentrum sollte räumlich zentral liegen und gut erreichbar sein. Optimal ist die Anbindung an bestehende Einrichtungen, die von der Zielgruppe schon genutzt werden (z.B. Kultureinrichtungen, Community Center, o.ä.).

In Hohenhorst findet das Angebot im Haus am See statt.

 

Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 bewilligt. Der ESF-Behördenausschuss hat am 07.09.2016 eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 beschlossen.

 

e)      Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie, Bewilligungszeitraum gem. Zuwendungsbescheid bis 31.12.2016 (geplanter Gesamtförderzeitraum bis Ende 2019)

 

Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens ist es der Verwaltung 2015 erstmals gelungen, Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Förderbereich A: Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie als Projektförderung zu erhalten.

Ein Bewilligungsbescheid für das Jahr 2016 über eine Summe in Höhe
von 85.000 EUR liegt vor.

Die Summe unterteilt sich wie folgt

  • Externe Koordinierungs- und Fachstelle 45.000,-
  • Aktions- und Initiativfonds24.000,-
  • Jugendfonds  6.000,-
  • Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit  10.000,-

 

Ab 2016 werden dafür Kofinanzierungsmittel in Höhe von 5.000 EUR aus bezirklichen Sondermitteln zur Verfügung gestellt (siehe BV Drs. 20-2314.1).

 

Der Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben umfasst einen geplanten Gesamtförderzeitraum bis 31.12.2019, der aktuelle Bewilligungszeitraum endet zum 31.12.2016.

 

 

  1. Übersicht

Bundesmittel:

Bundesprogramm

Bewilligungs-zeitraum

Projekt

Bundesmittel

Kofinanzie-rungsanteil des Bezirkes Wandsbek

gerundet

Bundesprogramm

„Demokratie leben!“

 

 

01.06.2015 bis 31.12.2015

 

01.01.2016

bis

31.12.2016

(Geplanter Förderzeitraum

bis 31.12.2019)

Bundesweite Förderung lokaler Partner-schaften für Demokratie

 

 

2015: 44.583 EUR

 

 

2016: 85.000 EUR

Externe Koordinierungs- und Fachstelle 45.000,-

• Aktions- und Initiativfonds 24.000,-

• Jugendfonds 6.000,-

• Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit  10.000,-

2015: -

 

 

2016:   5.000 EUR (BV-Beschluss v. 25.02.2016, Drs. 20-2314.1)

 

 

 

 

 

 

2017:   5.000 EUR

2018: 10.000 EUR

2019: 10.000 EUR

 

 


EU- Projekte Bezirk Wandsbek Fachamt SR

 

Fonds

Bewilligungs-zeitraum

Projekt

EU-Mittel

(50%  der gesamten Projekt-mittel)

gerundet

Kofinanzierungsanteil des Bezirkes Wandsbek

gerundet

ESF

01.02.2014 bis 31.01.2017

 

Ausbildungsbegleitung und Coaching

 

1.640.000 €

 

keine

ESF

01.01.2014 bis 31.12.2016

 

 

01.01.2017

bis

31.12.2020

Jugend Aktiv plus[i]

 

 

 

 

 

 

2.100.000 €

 

 

 

 

 

2.345.000 €[ii]

 

Alle Bezirke: 2.466.000 €

Der Wandsbeker Anteil beträgt 150.000 EUR p.a.

 

 

Der Wandsbeker Anteil ab 2017 ist derzeit noch nicht abschließend geklärt

 

ESF

01.01.2014 bis 31.12.2016

 

 

01.01.2017

bis

31.12.2020

Jobclub Soloturn [iii]

 

Teilprojekt Wandsbek

531.000 €

 

 

140.000 €

 

 

 

584.000 €[iv]

 

Für das Teilprojekt in Wandsbek:

 

18.000 € rechnerische Kofinanzierung durch ALG II.

 

Der Wandsbeker Anteil ab 2017 ist derzeit noch nicht abschließend geklärt

 

ESF

01.01.2014 bis 31.12.2016

 

 

01.01.2017

bis

31.12.2020

Selbstlernzentren (SLZ)

SLZ Hohenhorst

 

 

 

Selbstlernzentren (SLZ)

SLZ Hohenhorst

 

180.000 €

 

65.000 €[v]

 

 

 

240.000 [vi]

173.000

 

 

15.000 €

 

 

 

 

 

20.000 €

 

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Kultur nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n