Ärztliche Versorgung Steilshoop: Behördenkompetenzen ausschöpfen und lokalen Versorgungsbedarf prüfen Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.5
Die prekäre ärztliche Versorgung in Steilshoop beschäftigt seit längerem Politik, Verwaltung und natürlich besonders die Bewohner*innen des Stadtteils.
Politische Initiativen seitens der Bürgerschaft oder der Bezirksversammlung, die die Ansiedlung weiterer Ärzt*innen vor Ort zum Ziel haben, werden hierbei regelmäßig in Stellungnahmen von Fachbehörden oder dem Bezirksamt zwar grundsätzlich begrüßt, in der Sache dann aber in der Regel mit Verweis auf mangelnde Zuständigkeit bzw. Möglichkeiten der Einflussnahme abgelehnt.
Nach der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration hat nun auch das Bezirksamt davon abgesehen, ein*e Referent*in in den zuständigen Regionalausschuss zu entsenden, „da der, die bezirkliche Zuständigkeiten betreffende Sachverhalt ausführlich mit der Drucksache 23/1367 dargelegt (…)“ worden sei (Drucksache 22/2837).
In einer weiteren Stellungnahme der Bezirksamtsleitung (Drucksache 22/2979) verweist dieser ebenfalls auf die Drucksache 23/1367 und betont noch einmal die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung. Bezüglich der Möglichkeiten der Errichtung eines kommunalen bzw. lokalen Gesundheits-zentrum habe das Bezirksamt allerdings nach Fördermöglichkeiten bei der Fachbehörde angefragt.
Die in Drucksache 23/1367 formulierte und seitdem regelmäßig wiederholte Argumentation der Fachbehörde lautet in etwa wie folgt:
Zusammengefasst: Man kann also aufgrund des Zuschnitts des Planungsbereichs niemanden dazu anhalten, sich hausärztlich in Steilshoop niederzulassen. Und gleichzeitig fehlt Ärzt*innen oder der öffentlichen Hand, die das ggf. freiwillig möchten, die Möglichkeit, einen Kassensitz zu erwerben.
So formal korrekt diese Argumente auch sein mögen, lassen sie jedoch wesentliche Punkte außer Acht. Zunächst ist einmal festzustellen, dass die theoretische Mitversorgung des Stadtteils durch angrenzende Arztpraxen de facto nun einmal nicht stattfindet.
Außerdem wird in den Stellungnahmen der Fachbehörde regelmäßig außer Acht gelassen, dass sie über mehr Kompetenzen verfügt, als lediglich an die KVH zu appellieren.
Es ist laut Sozialgesetzbuch (§101 Abs. 1 Nr. 3a SGB V) nämlich durchaus möglich, dass innerhalb eines bestehenden Planungsbereiches durch die KVH ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt werden kann.
Und es ist weiterhin laut Bedarfsplanungs-Richtlinie (§35 BPL-RL) möglich, dass die zuständige Fachbehörde auf Landesebene die Prüfung und ggf. Feststellung eines solchen zusätzlichen Versorgungsbedarfs veranlasst.
Es braucht mehr Ärzt*innen in Steilshoop. Die Bindung von zusätzlichen Kassensitzen an den Stadtteil wäre ein wichtiger Schritt, dies für die Zukunft gewährleisten zu können. Der Senat und seine Fachbehörden müssen angehalten werden, alle hierfür zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Wandsbek ersucht die Bezirksamtsleitung, sich gegenüber der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration dafür einzusetzen, dass
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.