20-5097

Änderungen zum Bezirklichen Wohnungsbauprogramm / Entwurf zur Aktualisierung 2018 Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Der Geschäftsstelle liegt folgender interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktionen vor:

 

Der Planungsausschuss möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Der Text des Entwurfs zum Wandsbeker Wohnungsbauprogramm 2018 wird wie folgt geändert:

 

  1. S. 3, 1. Abs., Z. 3: „…Einwohnerzahl ist in den…“
  2. S. 4, 3. Abs., Z. 1: „…Segment des Studenten- Studierenden- bzw. …“
  3. S. 4, Pkt. 3: Genehmigungszahlen 2017 aktualisieren
  4. S. 5, 2. Abs., Z. 2: „…Infrastruktur,  einem  gegenüber  den  gesetzlichen  Vorgaben  erhöhten  Energiestandard,  der  Nutzung erneuerbarer  Energien  sowie…“
  5. S. 6, 2. Abs., vorletzte Z.: „… sollen bzw. möglichst schnell möglichst viele Wohneinheiten dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden, um …“
  6. 4. Abs., vorletzte Z.: „…dringen Flächen Kapazitäten für…“
  7. 5. Abs., Text zu „Fördern und Wohnen als neuer „Bauherr““ ersetzen durch:

„Mit der Satzungsänderung der Anstalt des öffentlichen Rechts f&w fördern und wohnen AöR soll es dem städtischen Unternehmen ermöglicht werden, geförderte Wohnungen zur Vermietung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines zu erwerben, zu bauen und anzumieten. Für den Ausnahmefall wurden auch der Erwerb, der Bau oder die Anmietung frei finanzierter Wohnungen zur Vermietung auf dem für jedermann zugänglichen Wohnungsmarkt an nicht hilfebedürftige Personen in einem angemessenen Anteil zugelassen.

Dadurch soll die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen und anderen auf Hilfe angewiesenen Personen gefördert und das wohnungs- und sozialpolitischen Ziel verfolgt werden, integrationsfreundliche und sozial gemischte, stabile Bewohnerstrukturen und Quartiere zu ermöglichen.

Auch hier strebt der Bezirk Wandsbek den Bau von energieeffizienten und ökologischen Wohnungen unter der Nutzung erneuerbarer Energien für beide Wohnungssegmente an.

Erste Bau- und Wohnprojekte werden seitens f&w im Bezirk Wandsbek derzeit entwickelt.“

  1. letzter Abs., Z. 3: „…installiert werden und zur Reduzierung  des  CO2-Ausstosses  verstärkt Anlagen  zur  Produktion  erneuerbarer  Energien  zum  Einsatz  kommen. Diese Maßnahmen sollen als Bausteine einer Gesamtstrategie auch den inzwischen vermehrt auftretenden Extremwetterereignissen entgegentreten.“
  2. S. 7, 3. Abs., 2. Z.: „… den zuständigen ehrenamtlichen Gremien des Bezirksamtes, politischen Gremien der Bezirksversammlung, den Akteuren der Wohnungswirtschaft, …“
  3. Vorletzter Abs., Z. 2: „…gesetzt werden. Um Flächenversiegelung entgegenzuwirken,  ist  insbesondere  die  Aufstockung  vorhandener  Gebäude  ein  wichtiger Weg. Beschlusslage…“
  4. S. 8, 2. Abs., Z. 3: „Hierfür sollen und z.B. Freiräume und Grünbestände zum Erhalt des lebenswerten Umfelds erhalten und aufgewertet werden, wo dies möglich und zum Erhalt des lebenswerten Umfelds geboten ist.
  5. S. 10, 2. Abs., Z. 1: „… Aufgabe der politischen Gremien…“
  6. Z. 3: „… das Bezirksamt und das Fachamt mit seinen Fachämtern und die Gremien der Bezirksversammlung auch weiterhin …“
  7. S. 11, „Anhang“: 1. und 2. Absatz ist Wiederholung (bereits in „Methodik“ enthalten), daher Streichung oder Zusammenfassung prüfen.

 

Anhänge

keine Anlage/n