21-1031

Änderung des Bebauungsplans Jenfeld 23 - Einleitung des Änderungsverfahrens - Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 06.04.2020

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

A. Anlass und Ziel der Planung 

Der Hamburger Fußballverband e.V. (HFV) plant auf seinem Gelände auf der Jenfelder Au (Wilsonstraße 74a/b) die Erweiterung des dortigen Aus- und Fortbildungszentrums u.a. durch den Neubau eines Hotels.

 

Seit der Fertigstellung der HFV-Sportschule in 2001 sind die Teilnehmerzahlen von etwa 1.000 bis über 1.500 im Jahr 2018 gestiegenen. Jedoch bieten die bisherigen Räumlichkeiten nur begrenzte Übernachtungs- und Seminarkapazitäten für mehrtägige Fußballlehrgänge.

 

Durch ein neues Hotelgebäude im Bereich der heutigen Stellplatzanlage sollen die Kapazitäten von 20 auf etwa 44 Zimmer erhöht werden. Das bisherige Hotelgebäude kann anschließend zum erweiterten Seminarbereich umgebaut werden, die bisherigen Büroräume können zusammengefasst werden. Der Hotelbetrieb soll durch einen externen Betreiber übernommen werden, der auslastungsabhängig Zimmer auch außerhalb des HFV-Betriebes anbieten kann.

 

Vertreter des HFV hatten ihre Planung am 21.01.2020 im Planungsausschuss vorgestellt.

 

B. Bauliches Umfeld

Direkt auf dem Gelände befindet sich derzeit das Sportleistungszentrum des HFV mit zwei Kunstrasenplätzen, einer Sporthalle, Seminarräumen und der Geschäftsstelle des HFV. Im Umfeld entsteht das zukunftsweisende Wohnquartier der Jenfelder Au mit modernen Stadthäusern und Geschoßwohnungen. Direkt nördlich des geplanten Hotels entsteht das kleine Zentrum dieses Quartiers mit Geschäften und Gastronomie am Kaskadenpark und am Gyula-Trebitsch-Platz.

 

 

C. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf

Da eine Hotelbebauung mit dem geltenden Planrecht nicht genehmigt werden kann, ist eine Planrechtsänderung erforderlich. Der Bebauungsplan Jenfeld 23 setzt auf der zu ändernden Fläche eine Sportfläche mit der Zweckbestimmung "Sportleistungszentrum" zu Gunsten des Hamburger Fußballverbands e.V. fest.

Für den Änderungsbereich an der Wilsonstraße sollen geeignete Festsetzungen getroffen werden, um den Bau und Betrieb eines Hotelbetriebes planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse soll für diesen Bereich von zwei Vollgeschossen auf vier Vollgeschosse erhöht werden. Die bisherigen Baugrenzen werden nicht geändert.

Zu dem Änderungsverfahren wird zwischen dem HFV und dem Bezirksamt ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. In dem Vertrag sollen u.a. gestalterische, energetische und ggf. weitere Anforderungen an das Bauvorhaben geregelt werden.

Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche des Sportleistungszentrums "Grünfläche" dar und muss möglicherweise geändert werden. Das Landschaftsprogramm stellt das Milieu "Grünanlage, eingeschränkt nutzbar" dar und muss ebenso möglicherweise geändert werden. Weiteres hierzu wird im Verfahren geprüft.

Das Planänderungsverfahren ist bisher nicht Gegenstand des am 21.01.2020 beschlossenen Arbeitsprogramms Bebauungsplanung 2020. Die Einleitung sollte aus Sicht der Verwaltung dennoch erfolgen, da die für das Verfahren voraussichtlich nötigen Bearbeitungskapazitäten vergleichsweise begrenzt einzuschätzen sind und für einige Verfahren im Arbeitsprogramm die Einleitung nicht sehr kurzfristig erwartet wird. Für die öffentliche Plandiskussion wird als Sondertermin der 06.04.2020 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss wird gebeten,

-          der Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Jenfeld 23

-          der öffentlichen Plandiskussion am 06.04.2020

 

zuzustimmen.

 

Anhänge

-          Auszug aus dem Bebauungsplan Jenfeld 23 mit Änderungsbereich

-          Funktionsplanung