20-3626

Änderung der Umleitung von bramfeld.de und steilshoop.de III Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3397)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

  1. konkret und nach Kostenstellen aufgeschlüsselt darzulegen, welcher Verwaltungs- und Kostenaufwand bisher für die Reservierung der beiden Domains betrieben wurde und wird (hypothetische Überlegungen hinsichtlich weiterer Domains sind nicht anzustellen),
  2. Ihre Rechtsauffassung, sie sei dem Gleichheitssatz nach verpflichtet, sich zahlreiche Staffeldomains zu sichern, näher zu erläutern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Vorbemerkung:

-          Aufgabe des Bezirksamtes Wandsbek (Verwaltung der FHH) und Zweck des Internetauftrittes ist die Bereitstellung von Amtsinformationen und aktuellen Meldungen sowie Kontakten von Ansprechpartnern und Informationen zu angebotenen Dienstleistungen.

-          Jegliche Informationen, die die Verwaltung zur Verfügung stellen kann, werden bereits auf dem offiziellen Internetauftritt publiziert.

 

-          Stadtteildomains wie www.bramfeld.de sind i.d.R. mit Stadtteilinformationen bestückt.

-          Die Zusammenstellung und Veröffentlichung von Stadtteilinformationen obliegt nicht der Verwaltung.

 

-          FHH-weit einheitliche Haltung: Eigene Pflege (Bereitstellung von Informationen) von 2nd-Level-Domains wie www.bramfeld.de und www.steilshoop.de durch die Verwaltung ist nicht vorgesehen; auch keine Bereitstellung von Kapazitäten vorgesehen (Bestätigung der SK, Herrn Jäger, mündlich am 31.10.16).

-          Eine Umleitung von www.bramfeld.de auf www.hamburg.de/wandsbek hält die Verwaltung daher weiterhin für wenig sinnvoll (kein Mehrwert).

-          Um nicht noch mehr Ressourcen für die ständige Ablehnung zu verbrauchen, werden gleichwohl folgende Kompromiss-Vorschläge unterbreitet:

 

  1. Umleitung auf die Startseite des offiziellen Internetauftrittes des Bezirksamtes Wandsbek: http://www.hamburg.de/wandsbek/ (s. Anlage I)

 

Anmerkungen: Diese Seite ist dynamisch. Die Nutzer sehen auf den ersten Blick aktuelle Informationen, Neuigkeiten aus dem Bezirk und Pressemeldungen.

 

  1. Umleitung auf die Seite des kommerziellen Bereichs der Betreibergesellschaft von hamburg.de: http://www.hamburg.de/bramfeld/ (s. Anlage II) bzw. http://www.hamburg.de/steilshoop

 

Anmerkungen: Auf die inhaltliche Gestaltung dieser Seiten hat das Bezirksamt Wandsbek keinen Einfluss. Diese Umleitung hatte die BV mit Drs. 20-1462 und Beschluss des Bezirksversammlung vom 26.02.2015 (Drs. 20-0825.1) gefordert.

 

  1. Umleitung auf eine Übersicht der Stadtteilkultureinrichtungen: http://www.hamburg.de/wandsbek/stadtteilkultur-einrichtungen/ (s. Anlage III)

-          Welche Umleitung wünscht der Regionalausschuss?

 

1.1   Sachkosten:

-          Bisherige Kosten: 184,- Euro

Aufsplittung: 24,- Euro (12,- Euro pro Domain pro Jahr) Hosting-Gebühren

   + 160,- Euro (zwei Domains à 80,- Euro) Anmeldegebühr an hamburg.de GmbH & Co. KG (auf Rechnung)

 

-          Belastung eines Sachmittelbudgets des Fachamtes Interner Service;

Sachkontenbezeichnung: Nutzung DV-Netze;

für diese Ausgaben ist kein eigenes Budget vorgesehen, daher gibt es auch keine gesonderte Kostenstelle. Das belastete Budget sieht diese Ausgaben regelhaft nicht vor.

 

-          Aktuelle und künftige Kosten: 24,- Euro (12,- Euro pro Domain pro Jahr) Hosting-Gebühren an hamburg.de GmbH & Co. KG (auf Rechnung)

 

1.2   Personalkosten

-          Bisherige Kosten: ca. 800,- Euro (14 Stunden A11 + 4,5 Stunden A12) – aus dem Personalkostenbudget – für die Domainübernahme und Klärung diverser Übernahmefragen (wie in der Mitteilung der Verwaltung an die BV zu Drs. 20-2754 vom 22.07.2016 geschildert)

-          Aktuelle Kosten: keine

 

2         Vor dem Hintergrund des Angebots der Umleitung der beiden 2nd-Level-Domains wird von einer Erläuterung des Gleichheitssatzes abgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme und Mitteilung gebeten, welche Umleitung seitens der Verwaltung einzurichten ist.

 

Anhänge

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