Änderung der Globalrichtlinie Familienförderung Anhörung gemäß § 46 BezVG (Globalrichtlinie) Stellungnahme der Unter-AG §78 OKJA/JSA/FamFö
Letzte Beratung: 24.01.2022 Hauptausschuss Ö 8.1
Der Jugendhilfeausschuss hat sich, in seiner Sitzung am 19.01.22, die folgende erarbeitete
Stellungnahme der Unter-AG §78 zu Eigen gemacht.
Die Unter-AG §78 hat sich mit dem Entwurf zur neuen Globalrichtlinie „Beratung, Unterstützung und Begleitung von Familien (Familienförderung)“ befasst und nimmt zu dem aktuellen Entwurf (Stand 24.11.2021) wie folgt Stellung:
Die Unter-AG stellt fest, dass sich der Entwurf der neuen GR im Vergleich zur aktuellen Version wesentlich verändert hat. In der neuen GR werden Arbeitsfelder zusammengefasst, die aus Sicht der Unter-AG nicht in einer gemeinsamen GR abgebildet werden können. Die Arbeitsweisen und Zugänge der einzelnen Bereiche unterscheiden sich zu stark voneinander. Entsprechend ist es aus Sicht der AG nicht zielführend, gemeinsame Richtlinien für so unterschiedliche Arbeitsfelder zu formulieren.
Des Weiteren werden die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Familienförderung zum Teil sehr stark zusammengefasst und unter dem sehr allgemeinen Begriff `Familienbildung und –beratung´ subsumiert. Diesem Begriff werden auf gleicher Abstraktionsebene beispielsweise die `Elternlotsenprojekte´ gegenübergestellt. Unter dem Begriff `Familienbildung und –beratung´ fallen Elternschulen, Kinder- und Familienhilfezentren, Mütterzentren. Familienbildungsstätten und Müttertreffs werden in der Aufzählung namentlich gar nicht erwähnt. Diesem hochprofessionalisiertem Bereich, in dem die Nutzer:innen umfassende Hilfeangebote erhalten, werden die ehrenamtlich agierenden Elternlots:innen auf gleicher Ebene gegenüber gestellt, die im Wesentlichen eine Lotsenfunktion hin u.a. zu den vorgenannten Hilfeformen übernehmen.
Aus Sicht der Unter-AG kann die Zusammenfassung dieser sehr stark voneinander abweichenden Arbeitsbereiche in einer gemeinsamen GR nicht nachvollzogen werden. Hier scheinen nicht inhaltliche Überlegungen ausschlaggebend gewesen zu sein, sondern vielmehr der gegenwärtige Zuschnitt des zuständigen Referates in der Sozialbehörde, um für diese Bereiche eine fachliche Steuerung für die Aufgabenwahrnehmung zu formulieren.
Im Konkreten hat die Unter-AG folgende Anmerkungen zum Entwurf der GR:
Einleitung, S. 1, 1. Absatz:
Bei dieser Aufzählung der Leistungsbereiche sollten die relevanten einzelnen Bereiche, die hier unter dem Begriff Familienbildung und –beratung subsumiert sind, auch gesondert aufgeführt werden.
Damit sind vor allem die Elternschulen, Kinder- und Familienzentren, und Mütterzentren und –treffs und die Familienbilungsstätten gemeint.
Einleitung, S. 1, 5. Absatz:
Diesen Absatz beginnend mit „Im Hinblick auf die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie….“ streichen und ersetzen durch folgende Formulierungen:
„Der gesellschaftliche Wandel und unvorhergesehene gesamtgesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen die heutige Lebenswirklichkeit von Familien, weil sie durch eine große Beschleunigung von Veränderungsprozessen gekennzeichnet sind (z.B. gestiegene Anforderungen an Familien bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile, die „Verinselung“ der Kindheit besonders in den großen Städten, die Abnahme familiärer Unterstützungssysteme und der Zunahme von Kindern und Familien in Armut). Die mit dem gesellschaftlichen Wandel verbundenen Anforderungen werden umso besser bewältigt, je mehr soziale Ressourcen zur Verfügung stehen. Deshalb gilt es, die Ressourcen von Familien in schwierigen Lebenslagen zu stärken und ihre sozialen Netzwerke zu unterstützen. Je besser die Bedingungen für Familien sind, desto besser die Voraussetzung für gesundes Aufwachsen in der Familie.“ (vgl. Handlungskonzept Elternschulen von 2012)
Eine Globalrichtlinie ist für einen längeren Zeitraum angelegt und sollte daher gesellschaftliche Entwicklungen im Allgemeinen aufnehmen und auf den Verweis auf die aktuelle Corona-Pandemie verzichten.
1. Ziele, S 1. Absatz 1:
Den Satz beginnend mit „Sie erhalten bedarfsgerechte … “ streichen und ersetzen durch folgende Formulierungen: „Eltern und weitere Erziehungsverantwortung Tragende erhalten bedarfsgerechte Angebote der Bildung, Beratung und Unterstützung, um ihre elterlichen Kompetenzen zu stärken, weiterzuentwickeln und unterstützende Netzwerkstrukturen zu nutzen und auszubauen. Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erhalten bedarfsgerechte Angebote der Beratung zur Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme.“
3.1 Arbeitsprinzipien, S. 2, Absatz 3 Offenheit:
Bitte den Absatz mit folgendem Satz ergänzen: „Die Einrichtungen halten Angebote vor, die freiwillig, unverbindlich und anonym genutzt werden können.“
3.1 Arbeitsprinzipien, S. 2, Absatz 5 Niedrigschwelligkeit:
Zu Beginn folgenden Satz einfügen: „Die Einrichtungen der Familienförderung gestalten den Zugang zu den Angeboten niedrigschwellig und motivationsfördernd.“
5. Leistungsbereiche, S. 6, Abbildung:
Auch in dieser Abbildung sollten die relevanten einzelnen Bereiche, die hier unter dem Begriff Familienbildung und –beratung subsumiert sind, auch gesondert aufgeführt werden.
Damit sind vor allem die Elternschulen, Kinder- und Familienzentren, Mütterzentren und –treffs und Familienbildungsstätten gemeint.
5. Leistungsbereiche, S. 6 , letzter Absatz:
„Abschnitt 8“ muss korrigiert werden in „Abschnitt 7“
7.1 Familienbildung und –beratung, S. 10, 1. Absatz
An dieser Stelle sollten die Elternlotsenprojekte subsumiert werden, als Teilbereich der Familienbildung und –beratung. Ebenso sollten hier die Familienbildungsstätten namentlich erwähnt werden.
7.1 Familienbildung und –beratung, S. 11, 5. Absatz Ressourcen:
Auch hier sollte die Übernahme der Tariferhöhungen durch entsprechende Anpassungen der Rahmenzuweisung erwähnt werden, analog zu den Elternlotsenprojekten.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme und Zustimmung gebeten.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.