21-1789

Änderung der Buslinienführung der Linie 167: Referentenentsendung Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.06.2020 (Drs. 21-1465)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in der Sitzung am 04.06.20 einstimmig beschlossen, zur Erörterung der vorliegenden Eingabe (Drs.Nr. 21-1137) einen Referenten des HVV in den Regionalausschuss Rahlstedt einzuladen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) unter Beteiligung der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) sowie der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) zum Beschluss:

 

Bei den Planungen für die neue U-Bahnstation Oldenfelde wurde bewusst auf eine direkte Anbindung an das Straßennetz und den Bau entsprechender Fahrbahnen verzichtet. Die Fahrgäste können diese U-Bahnhaltestelle leicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Auch wenn aktuell aufgrund der pandemiebedingten Sondersituation noch keine repräsentativen Fahrgastzahlen vorliegen, kann der HVV aus Verkehrsbeobachtungen bestätigen, dass die Haltestelle Oldenfelde von den Fahrgästen gut angenommen wird.

 

Zum Umsteigen zwischen Bus und U-Bahn sind die benachbarten Haltestellen U Berne und U Farmsen auf Grund der kurzen Wege wesentlich besser geeignet. Auch sind in Berne Verknüpfungen zu weiteren Buslinien (insbesondere zu den Buslinien 168 und 368 in Richtung S Wellingsbüttel, zur Buslinie 275 in Richtung Meiendorf und zur MetroBus-Linie 17 in Richtung Bramfeld) gegeben. Für Fahrgäste, die auf diese tangentialen Verbindungen umsteigen, brächte eine Verlagerung des Linienendpunkts nach Oldenfelde eine erhebliche Verschlechterung, da sie dann doppelt erst zur U-Bahn und dann weiter auf die Busverkehre umsteigen müssten mit erheblichen zusätzlichen Wartezeiten. Die daraus resultierenden Reisezeitverlängerungen würden die Attraktivität des Angebotes verschlechtern.

 

Die Verlagerung des Linienendpunktes der Buslinie 167 zum U-Bahnhof Berne Oldenfelde wird darum insgesamt als nicht zielführend betrachtet.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n