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Änderung der Baustufenpläne Bergstedt, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Volksdorf, Wellingsbüttel und Wohldorf-Ohlstedt - Öffentliche Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

In Hamburg und auch im Bezirk Wandsbek gilt in nicht unerheblichem Umfang auch heute noch das Bauplanungsrecht der Baustufenpläne aus den 1950er Jahren fort. Die darin fest-gesetzten Bau- bzw. Nutzungsgebiete nach der Baupolizeiverordnung (BPVO) 1938 sind mit den Baugebieten, die in heutigen Bebauungsplänen nach der geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden, nicht voll vergleichbar. Verschiedentlich können dar-aus Rechtsfragen entstehen, die fallweise erst durch die Rechtsprechung zu klären sind.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist daher unter Zielsetzung größerer Rechts-klarheit beauftragt, u.a. die „besonders geschützten Wohngebiete“ gemäß § 10 BPVO in „reine Wohngebiete“ gemäß § 3 BauNVO umzustellen. Durch die Umstellung kann verbesserte Rechtsklarheit über die allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Baugebiet geschaffen werden. Die Fachbehörde hat hierzu Verordnungsentwürfe zur Änderung der betroffenen Baustufenpläne aufgestellt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung ist durch eine öffentliche Plandiskussion am 12.10.2016 im Gymnasium Oberalster von der Fachbehörde durchgeführt worden.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet vom 23. November bis 23. Dezember 2016 statt. Die Unterlagen sind sowohl in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie als auch im Bezirksamt Wandsbek in dieser Zeit für die Öffentlichkeit einsehbar.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

-          Verordnungsentwürfe zur Änderung der Baustufenpläne
(jeweils Verordnungstext mit Anlage zum zukünftigen Geltungsbereich der Baustufenplanänderung und Begründung)

-          Verordnungen

-          Begründungen