21-6095

Änderung Bebauungsplan Rahlstedt 95 Eingabe

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22.11.2022
07.11.2022
Sachverhalt

 

Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle vor:

 

Sehr geehrte Mitglieder der Bezirksversammlung Wandsbek,

 

nach einigen Gesprächen mit Baubehörden (u.a. Bauprüfung, Oberbaudirektor, Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek) hat sich herausgestellt, dass ich mich mit meinem Anliegen an die  „Politik“ und somit an die Bezirksversammlung Wandsbek zu wenden habe.

 

Ich bin Eigentümer eines Grundstücks (XXXXX) im Bebauungsplan Rahlstedt 95. Derzeit ist eine verdichtete Bauweise mit Hinterbebauung der Grundstücke gem. Babauungsplan nicht möglich, obwohl einige Grundstücke bereits Hinterbebauung ausweisen (z.B. Massower Weg 11A).

Nach Gesprächen mit vielen Nachbarn (insb. ältere) hat sich ergeben, dass für viele Grundstückseigentümer die Grundstücke zur Pflege zu groß sind und ein Interesse daran besteht, den hinteren Grundstücksteil zu verkaufen und zum Bauen für weitere Eigentümer bereitzustellen. Dieses könnte auch dem Ziel der Nachverdichtung in Hamburg positiv beitragen und die Grundstückknappheit in Hamburg etwas entspannen.

Gem. Baulandmobilisierungsgesetz und §13 BauGB müsste doch eine Änderung des Bebauungsplan Rahlstedt 95 dahingehend möglich sein, dass ein weiteres Baufenster im rückwärtigen Teil der Grundstücke aufgenommen wird und die Grundstücke teilbar werden.

 

Ich  würde mich über eine Antwort freuen und wie ggf. die nächsten Schritte aussehen könnten.

Für Rückfrage stehe ich  Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Viele Grüße

XXXX

Anhänge

Bebauungsplan Rahlstedt 95