Abschluss eines Sportrahmenvertrages zwischen dem Hamburger Minigolfclub und dem Bezirksamt Wandsbek
Vereinbarung zwischen dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) und dem Fachamt Sozialraummanagement (SR) im Bezirksamt Wandsbek:
Die Verwaltung beabsichtigt die Minigolfanlage im Greifenberger Park (Swinemünder Straße 29, 22147 Hamburg-Oldenfelde), die vom Hamburger Minigolf Club von 1965 e.V. (HMC) betrieben wird, ab dem 01.12.2016 dem Grundvermögen Sport zuzuordnen. Der bestehende Pachtvertrag zwischen MR und dem HMC wird zum 30.11.2016 aufgelöst. Mit gleichem Datum wird SR einen Gebrauchsüberlassungsvertrag (Sportrahmenvertrag) mit dem HMC abschließen.
Die Minigolfanlage ist ein integraler Bestandteil des Greifenberger Parks. Dies soll sich auch künftig nicht ändern, unabhängig von der Übertragung in das Grundvermögen Sport. Veränderungen oder Einschränkungen der Parkanlage durch die Minigolfanlage sind nicht gewünscht und auszuschließen.
Dementsprechend wird der Sportrahmenvertrag unter folgenden Bedingungen geschlossen:
- Die fachliche Aufsicht hinsichtlich Grünpflanzung und Grünpflege wird durch W/MR betrieben und ggf. auf Kosten des HMC veranlasst. Der HMC ist weiterhin verpflichtet, wie bisher entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten zu handeln, die vom Bezirksamt vorgegeben werden, um sicherzustellen, dass der Greifenberger Park in seiner Gesamtheit nicht verändert oder eingeschränkt wird.
- Der Platz wird auch zukünftig nur als Minigolfplatz/Bouleplatz zugelassen sein. Andere Sportarten sind ohne Ausnahme ausgeschlossen.
- Das Bewohnen des Platzes und/oder der Bau von Wohnungen auf dem Platz sind ohne Ausnahme ausgeschlossen.
- Sollte der Platz nicht mehr als Minigolfplatz genutzt werden oder der Sportrahmenvertrag enden, so fällt dieses Grundstück wieder zurück in das Grundvermögen von MR.
- Der Sportverein ist verpflichtet, das Grundstück bei Auftreten von Schädlingen auf eigene Kosten entwesen zu lassen und die jeweils behördlich angeordneten Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung vorzunehmen. Bei der Unkrautbekämpfung dürfen chemische Mittel (Herbizide) nicht verwendet werden.
- Der HMC wird verpflichtet dafür zu sorgen, dass auch weiterhin die erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und zum Betrieb der Sportanlage innerhalb der Grünanlage Greifenberger Park mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek abgestimmt werden. Bei Unstimmigkeiten entscheidet ausschließlich das Bezirksamt Wandsbek über die durchzuführenden oder zu unterlassenden Maßnahmen. Im Vordergrund steht, dass der gesamte Greifenberger Park in seiner Nutzung keinen Schaden im Interesse der Allgemeinheit nehmen darf.
- Ansonsten gelten die Bestimmungen des Sportrahmenvertrages.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung gebeten einen Sportrahmenvertrag abzuschließen.
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