21-3253

Abschluss der Umbauarbeiten am Volksdorfer Wochenmarkt II Kleine Anfrage v. 10.05.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Der Umbau des Volksdorfer Wochenmarktes ist abgeschlossen und der Bereich kann wieder mit voller Fläche für den Wochenmarkt genutzt werden. Auch nach der Pandemie wird die Marktfläche als Veranstaltungsfläche sicher einen großen Nutzen für Volksdorf haben. Mit den genannten 3,5 Mio. Euro Gesamtinvestitionssumme wurde eine große Summe für den Umbau aufgewendet. Hierbei ist es wichtig zu wissen, wie dieser Umbau mit welchen Mitteln finanziert wurde und ggf. zu welchen Lasten von wem diese Mittel investiert wurden, zumal für die Planung und die Vorbereitungen für ein weiteres Projekt in Volksdorf fast 200.000 € ausgegeben wurden.

Aus der Antwort aus der ersten schriftlichen Kleinen Anfrage 21-2992 vom 29.03.2021 ergeben sich weitere Nachfragen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:      14.05.2021

 

 

  1. Wie hoch ist die genaue endgültige Gesamtinvestitionssumme für den Umbau des Volksdorfer Marktplatzes? Bitte nach einzelnen Kostenarten aufteilen.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 3,5 Mio. . Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor. Anteil investiv ca. 3,1 Mio. € und konsumtiv ca. 350.000,00 €.

 

 

  1. Wann und wo wurde das erste Mal über mögliche Kostensteigerungen Erkenntnis erlangt und wie wurde diese in der Ausschreibung zur Baudurchführung berücksichtigt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es gab keine Kostensteigerung.

 

 

  1. Warum wurde laut Transparenzportal ein Vertrag mit einer Baufirma zur Bauausführung im Januar 2020 über 2,39 € geschlossen, wenn schon im Q4/2019 bekannt war, dass es Kostensteigerungen von ca. 1 Mio. € geben wird?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im Rahmen des Projektes wurden mehrere Auftge vergeben. Der Bauauftrag ist einer davon.

 

 

  1. Wie genau setzen sich die Kostensteigerungen gegenüber der Erstplanung zusammen? Bitte eine detaillierte Aufstellung mit entsprechender Benennung der Kostensteigerungen und mit dem Zeitpunkt der Kenntnis der entsprechenden Bedarfe.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

 

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