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Abschiebungen nach Afghanistan Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Laut Medienberichten (NDR Hamburg Journal vom 17.12.2017) steht ein junger Afghane, der seit einigen Jahren in Hamburg lebt und arbeitet, kurz vor der Abschiebung nach Afghanistan. Der Mann, der in Hamburg sein Abitur gemacht hat und in Kürze ein Studium aufnehmen will, hat dort nie gelebt, seine Eltern flohen aus Afghanistan als Angehörige einer verfolgten Minderheit.

 

Entgegen der Beteuerungen des Senats, es würden nur "Straftäter" nach Afghanistan abgeschoben, hat die betroffene Person von der Ausländerbehörde einen Abschiebebescheid zugestellt bekommen. Ebenso sei seine Arbeitserlaubnis entzogen worden. Laut NDR-Bericht ist dabei die Ausländerabteilung des Bezirks Wandsbek federführend.

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       21.12.2017

 

 

1. Ist es zutreffend, dass die Ausländerabteilung des Bezirks Wandsbek den im NDR-Bericht beschriebenen Abschiebebescheid initiiert hat?

 

Nein. Es wurde keine Abschiebungsverfügung erlassen. Für eine solche wäre auch nicht das Bezirksamt, sondern das Einwohnerzentralamt zuständig. Das Bezirksamt hat die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt.

 

 

2. Wenn ja, warum greift in diesem Fall die Reglung des Senats Hamburg, nach der nur "Straftäter" nach Afghanistan abgeschoben werden sollen, nicht?

 

Es wurde keine Abschiebungsverfügung erlassen, weswegen die Regelung nicht greifen kann.

 

 

3. Sind weitere Abschiebungen nach Afghanistan vorgesehen, die durch den Bezirk Wandsbek geplant und initiiert werden?

 

Abschiebungen sind in der alleinigen Zuständigkeit der BIS. Das Bezirksamt kann dazu nichts sagen.

 

 

4. Warum wurde der betroffenen Person die Arbeitserlaubnis entzogen?

 

Der Betroffene darf aktuell wieder arbeiten.

 

 

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