Absage der Wochenmärkte und der Winterdienst Kleine Anfrage vom 14.01.2026
In den Bezirken Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg fanden die Wochenmärkte trotz winterlicher Witterung statt, während das Bezirksamt Wandsbek sowie weitere Bezirke sämtliche Wochenmärkte pauschal absagten.
Als Begründung wurden fehlende Kapazitäten im Winterdienst genannt. Marktbeschicker wurden bereits im Vorfeld über die Absage informiert und auf mögliche Sanktionen hingewiesen. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Wochenmärkte und der unterschiedlichen Vorgehensweisen der Bezirke stellt sich die Frage nach der Organisation des Winterdienstes, den Entscheidungsgrundlagen für die Absagen sowie möglichen Alternativen zur pauschalen Marktstreichung.
Eine solche flächendeckende Absage gab es so noch nie. Marktbeschicker haben die Sorge, dass bei künftigen Wetterlagen immer schneller abgesagt wird.
Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Die Aussage, dass in den Bezirken Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg die Wochenmärkte stattgefunden haben, ist falsch. Am Freitag, den 09.01.2026, wurden alle städtischen Wochenmärkte abgesagt mit Ausnahme der Märkte im Bezirk Eimsbüttel und eines Wochenmarkts im Bezirk Hamburg-Nord. Am Samstag, den 10.01.2026, wurden die städtischen Wochenmärkte in den Bezirken Wandsbek, Bergedorf, Altona und HH-Mitte abgesagt. In den Bezirken Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg fanden sie teilweise statt.
Die Absagen am Samstag betrafen im Bezirk Wandsbek die Wochenmärkte in Rahlstedt, Sasel, Volksdorf und Wandsbek.
Grund für die Absagen war die amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes, die anfänglich für den Zeitraum 09.01.2026, 07:00 Uhr bis zum 10.01.2026, 07:00 Uhr galt und erst am Abend des 09.01.2026 aufgehoben wurde.
Fehlende Kapazitäten im Winterdienst wurden nicht als Begründung genannt. Es wurden auch keine Sanktionen angekündigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.01.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Die Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes umfasste auch den Morgen des 10.01.2026 und wurde erst am Vorabend zunächst zeitlich reduziert – anfänglich auf 6:00 Uhr, dann auf 5:00 Uhr – und schließlich aufgehoben. Zum Zeitpunkt der Entscheidung, dass die Wochenmärkte am 10.01.2026 abgesagt werden, lag die Unwetterwarnung noch vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Gründe für die Entscheidung der Bezirke Hamburg-Nord, Harburg und Eimsbüttel, die Wochenmärkte teilweise stattfinden zu lassen, sind nicht bekannt. Zur Begründung der Marktabsage im Bezirk Wandsbek wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Die Sicherheit der Markthändlerinnen und Markthändler, der Marktbesucherinnen und Marktbesucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts Wandsbek – insbesondere zum Zeitpunkt des Marktaufbaus, der regelhaft vor 6:00 Uhr beginnt, – konnte nicht sichergestellt werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Winterdienst auf den Wochenmarktflächen an den Wochenmarkttagen wird durch einen beauftragten Dienstleister übernommen. Fehlende Kapazitäten dieses Dienstleisters waren dem Bezirksamt nicht bekannt. Gleichwohl spielte die Beschaffenheit der Marktfläche nach dem für Freitag angekündigten Unwetter (konkret: die zu erwartenden Schneeanhäufungen) und das Vermögen des Dienstleisters, die Marktflächen vollständig und gefahrenfrei zu räumen, eine Rolle bei der erfolgten Abwägung, ob die Sicherheit auf der Marktfläche gewährleistet werden kann oder nicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Die fachliche Entscheidung, dass die Wochenmärkte am Freitag und Samstag nicht stattfinden, wurde am Vormittag des 08.01.2026 auf Grundlage der bestehenden Unwetterwarnung getroffen. Die Entscheidung wurde für die Absage der Wochenmärkte am 09.01.2026 mittels Pressemitteilung vom 08.01.2026, 13:06 Uhr, und für die Absage der Wochenmärkte am 10.01.2026 mittels Pressemitteilung vom 09.01.2026, 10:41 Uhr veröffentlicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, die Kommunikation mit den Marktbeschickern erfolgte bereits am Donnerstag durch das zuständige Fachamt, damit diese sich auf die Absage der Märkte frühzeitig einstellen konnten (z.B. hinsichtlich des Wareneinkaufs). Der Bezirksobmann der Wochenmärkte wurde zudem telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die abschließende Entscheidung bezüglich des Samstags am 09.01.2026 getroffen werde. Der Vorsitzende des Landesverbands des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller erhielt am Vormittag des 09.01.2026 eine schriftliche Mitteilung hinsichtlich der Absagen und deren Begründung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antworten zu den Fragen 4 und 5. Zudem wurden die Absagen der Wochenmärkte bezirksübergreifend auf hamburg.de veröffentlicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Nutzung öffentlicher Wege und Plätze ohne Erlaubnis des Bezirksamts (Sondernutzungserlaubnis oder Teilnahme an einem festgesetzten Markt) kann einen Verstoß gegen das Hamburgische Wegegesetz darstellen, so dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann. Zudem kann die Nichtbeachtung der kommunizierten Marktabsage Rückschlüsse auf die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Marktbeschicker ermöglichen, so dass diese von der Teilnahme an den Wochenmärkten (zeitweise) ausgeschlossenen werden können.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Wochenmärkte in Wandsbek wurden einzeln bewertet. Jede Einzelbewertung führte zu der Entscheidung der Absage des Wochenmarkts und somit zur Kommunikation einer „Pauschalabsage“.
Bezirksamt Wandsbek:
Veranstalter der städtischen Wochenmärkte im Bezirk Wandsbek ist das Bezirksamt Wandsbek. Diesem – und nicht den einzelnen Markthändlern – obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf der Fläche während der Marktzeiten und während des Marktaufbaus sowie eine Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein, siehe Antwort zu Frage 9. Nach der fachlichen Entscheidung, die Märkte abzusagen, erfolgten zahlreiche Gespräche mit den Beteiligten, siehe auch Antwort zu Frage 5.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Pressemitteilungen wurden jeweils unmittelbar nach Feststehen der finalen Entscheidung zur Absage der Märkte versendet.
Bezirksamt Wandsbek:
Nach der fachlichen Entscheidung, die Wochenmärkte abzusagen, wurde der für den Winterdienst zuständige Dienstleister über die Marktabsagen informiert und die Dienstleistung für die betroffenen Tage abbestellt. Einzige Ausnahme war im Hinblick auf den bereits für Montag wieder stattfindenden Wochenmarkt die Fläche des Wochenmarkts Wandsbek, die teilweise vom Schnee geräumt wurde.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort auf Frage 3.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Stadtreinigung hat keine Kapazitäten, einen solchen Vertrag wirtschaftlich umzusetzen, daher wurde kein Vertrag geschlossen.
Bezirksamt Wandsbek:
Der für den Winterdienst auf den Wochenmarktflächen an den Markttagen beauftragte Dienstleister wird als zuverlässig bewertet. Es liegt aktuell eine Beschwerde eines Marktbesuchers vor, die zurzeit geprüft wird.