20-3834.1

Abbiegen in die Straße Barenbleek verbessern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3834) wurde im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne in seiner Sitzung am 19.01.2017 beraten und einstimmig mit geändertem Petitum beschlossen.

 

 

Der Barenbleek ist eine Anwohnerstraße, die sowohl morgens und am frühen Nachmittag durch den Hol- und Bringeverkehr der Grundschule Eenstock belastet wird.

Der Barenbleek wird in Richtung Eenstock auf der rechten Seiten bis in den Kreuzungsbereich zugeparkt. Da hier vor allem in den Morgen- und Abendstunden Transporter bzw. LKWs stehen ist die Straße als Rechtsabbieger nicht einzusehen. Auch als Linksabbieger können oftmals nicht abschätzen, ob sie problemlos in den Barenbleek abbiegen können, da die Straße in einer Kurve verläuft und die Einsehbarkeit nur bedingt gegeben ist. 

Erschwerend kommt hinzu, dass im Kreuzungsbereich die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Osterbek zu den genannten Zeiten die Straße überqueren.

Aufgrund dieser oftmals unübersichtlichen und für Autofahrer schwer einzuschätzenden Lage kommt es immer wieder beim Abbiegen zu Rückstauungen in den Kreuzungsbereich Turnierstieg und Barenbleek sowie zum Begegnungsverkehr in der Engstelle im Barenbleek selbst. Dies führt nicht selten dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer wieder rückwärts auf die Kreuzung Turnierstieg und Barenbleek fahren muss.

Um das Abbiegen in den Barenbleek zu erleichtern und den Kreuzungsbereich für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher zu gestalten empfiehlt es sich im Anfangsbereich der Straße Barenbleek das Parken zu verbieten. Ein erhöhter Parkdruck ist aufgrund der Vielzahl der Parkmöglichkeiten vor Ort nicht zu erwarten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen ob am Anfang des Barenbleeks auf der rechten Fahrbahnseite ein Halte- und Parkverbot eingerichtet werden kann.
  2. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, den gesamten Kreuzungsbereich besonders zu Zeiten der Schulwegenutzung bezüglich einer Einhaltung der bestehenden Park- und Halteverbote zu überwachen.
  3. Der Regionalausschuss ist anschließend über das Ergebnis zu informieren.

 

Anhänge

 

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