20-3997

Abbiegen in die Straße Barenbleek verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2017 (Drs. 20-3834.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Anfang des Barenbleeks auf der rechten

Fahrbahnseite ein Halte- und Parkverbot eingerichtet werden kann. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, den gesamten Kreuzungsbereich besonders zu Zeiten der Schulwegenutzung bezüglich einer Einhaltung der bestehenden Park- und Halteverbote zu überwachen.

 

Das Polizeikommissariat 36 nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Straße Barenbleck ist eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Anliegerstraße in Hamburg Bramfeld. Sie hat je Fahrtrichtung einen Fahrstreifen und verbindet die Straße Turnierstieg mit den Straßen Eenstock und Weidkoppel, die jeweils als Sackgassen ausgestaltet sind. Der Barenbleck liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone. An allen in diesem Gebiet liegenden Kreuzungen und Einmündungen gilt die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“. Am Ende der Straße Eenstock  befindet sich eine Ganztagsschule mit 230 Schülern.

 

Die Verkehrsbelastung im Barenbleek ist durch die Sackgassenlage als sehr gering einzuschätzen, da die Straße ausschließlich von Anwohnern oder Anliegern genutzt wird. In den Schulanmarsch- und Schulabmarschzeiten erhöht sich der Verkehr durch die Hol- und Bringesituation der Schüler. Insbesondere an dem Knoten Turnierstieg / Barenbleek kommen die Eltern aus allen vier Richtungen, um ihre Kinder zur Schule zu bringen oder sie sind schon wieder auf dem Rückweg von der Schule Eenstock in Richtung Turnierstieg. Durch verschiedene Verkehrsschauen zu den unterschiedlichsten Tageszeiten konnte die in dem Antrag beschriebene Situation beobachtet und bestätigt werden.

 

Aufgrund dieses Umstandes wird die örtliche Straßenverkehrsbehörde, das schon allgemein geltende Parkverbot im nordöstlichen Bereich der Kreuzung Turnierstieg / Barenbleek durch eine Grenzmarkierung VZ 299 StVO verdeutlichen und ab dem dortigen Lichtmast 10 um weitere 5 Meter am rechten Fahrbahnrand der Straße Barenbleek in Richtung Eenstock verlängern. Hierzu siehe die anliegende straßenverkehrsbehördliche Anordnung unter dem Aktenzeichen 036/8V/78565/2017. Im weiteren Verlauf der Straße Barenbleek in Richtung Eenstock befindet sich am rechten Fahrbahnrand durch die Einzel- und Doppelhausbebauung ca. alle 12 – 15 Meter eine Grundstückszufahrt mit abgesenktem Bordstein, die einen weiteren Begegnungsverkehr zulässt.

 

Des Weiteren werden insbesondere die zuständige Stadtteilpolizistin, die Angestellten im Polizeidienst und die Dienstgruppe „operative Aufgaben“ hinsichtlich der geschilderten Problematik sensibilisiert und der Kreuzungsbereich besonders zu den Zeiten der Schulwegenutzung im Rahmen der personellen Ressourcen  überwacht.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung