21-3288

§ 9 der Hamburger Bauordnung zu Versiegelung nicht überdachter Flächen Antrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Letzte Beratung: 10.08.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.5

Sachverhalt

Immer mehr Gartenflächen werden vollverpflastert, die sogenannten Gärten des Grauens werden in den Walddörfern und im Alstertal immer mehr.

 

Bei Neubezug und Neubau von Gebäuden werden die Grundstücke meistens neugestaltet. Dabei werden im hohen Maße die Vorgärten, Auffahrten und Rückseiten des Geländes großgig versiegelt, was nicht den Vorschriften des § 9 HBauO entspricht. Die Stadt Hamburg und ihre Verwaltungen bemühen sich u. a. mit Grünpatenschaften um ökologisch wertvollere Flächen in der Stadt. Wir haben den Eindruck, dass auf Privatgrundstücken diese Bemühungen keinen Widerhall finden. Das vermeintlich pflegeleichte siegt, spätestens wenn das Unerwünschte durch Ritzen und Fugen sein Gesicht zeigt, kommt der Propanbrenner zum Einsatz und das spärlichste Grün wird noch niedergebrannt.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einhaltung des § 9 HBauO zu überprüfen und zu dokumentieren.

 

  1. Die Bauprüfabteilung wird aufgefordert, bei Bauantragsstellung explizit auf diese Einhaltung hinzuweisen.

 

Anhänge

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