30 km/h im Frahmredder in den Abschnitten zwischen Dweerblöcken und Gilcherweg sowie Saseler Chaussee und Stadtbahnstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.10.2018 (Drs. 20-6477)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung um Prüfung, wie die in Drs. 20-6217 dargelegten
Aussagen zur Nutzung der Straße durch die Feuerwehr zu bewerten sind.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Für die Feuerwehr ist der Frahmredder im Bereich Dweerblöcken bis Gilcherweg eine wichtige Durchgangsstraße. Allerdings parken hier regelmäßig so viele Fahrzeuge, sodass ohnehin nicht schnell gefahren werden kann. Dies gilt insbesondere zu Tageszeiten, in denen Schul- oder Kindergartenbetrieb läuft. Die möglichen Verzögerungen werden jedoch als hinnehmbar eingestuft. Aus Sicht der Bürger und Verkehrsteilnehmer kann die Eingabe nachvollzogen werden und es wäre angezeigt, hier den Verkehr zu entschleunigen.
Der Teil zwischen Stadtbahnstraße und Saseler Chaussee hat für F24 nur geringe Relevanz. Sinnvoll wäre bei Einrichtung einer Tempo 30-Zone die Beibehaltung des Frahmredders als Vorfahrt berechtigte Straße.
Hinweis: In der StVO werden in § 3, Absatz 1 grundsätzliche Aussagen zu Geschwindigkeiten gemacht.
Im § 35 (Sonderrechte) der StVO, Absatz 1 und 5a sind auch ausdrücklich Feuerwehr und Rettungsdienst von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist. Dies gilt zur Rettung von Menschenleben, Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden.
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Somit kann auch in Tempo 30-Zonen, unter Beachtung der Sorgfaltspflicht, die Höchstgeschwindigkeit bei Nutzung der Sonderrechte überschritten werden. Eine Empfehlung oder gar einen Richtwert der max. Geschwindigkeit sieht die StVO für diese Fälle nicht vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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