Die Bürgerinnen und Bürger hatten ab 19:00 Uhr die Gelegenheit, sich in der Aula der Ganztagsschule Anschauungsmaterial zu dem Bebauungsplanverfahren anzusehen. An Stellwänden waren die aktuellen Stände des Bebauungsplanentwurfes und des Bebauungsplankonzepts sowie das geltende Planrecht und Luftbilder des Plangebiets ausgehängt. Darüber hinaus seien Exemplare des Informationsblatts über die Inhalte und den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens zur Verfügung gestellt.
Der Ausschussvorsitzende Herr Richter begrüßt die anwesenden Bürger:innen und eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplanvorentwurf Neugraben-Fischbek 74. Er erklärt, dass das Projekt zunächst durch das Planungsbüro vorgestellt wird und im Anschluss die Bürger:innen ihre Fragen und Anregungen vorbringen können. Der Vorsitzende bittet darum, die Wortbeiträge mit Nennung des eigenen Namens zu beginnen, so dass diese protokolliert und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Er weist darauf hin, dass für die Fertigung der Niederschrift die Sitzung aufgenommen wird. Der Vorsitzende übergibt das Wort an einen Vertreter vom beauftragten Büro claussen seggelke stadtplaner (CSS).
Ein Vertreter von CSS stellt die Planung anhand einer Präsentation vor. Zunächst ordnet er das Plangebiet in die Umgebung ein und stellt fest, dass es sich am Rand des Neugrabener Zentrums südlich der Straße „Neugrabener Markt“ befindet. Er erläutert den Geltungsbereich des Bebauungsplans und erklärt, dass es darum gehe, das Plangebiet fit zu machen für die Zukunft im Sinne der Rahmenplanung für das Zentrum Neugraben. Auf dem Gelände der ehemaligen Post seien die Gebäude nun schon seit geraumer Zeit aus der Nutzung gefallen. Nun solle eine dem Standort angemessene und sinnvolle Nachnutzung ermöglicht werden. Ziele des Bebauungsplanverfahrens sei die Stärkung der Durchmischung der Nutzungen und die Schaffung neuer Wohnungen. Mit dem Bebauungsplan solle zum einen das konkrete Wohnungsbauvorhaben auf dem ehemaligen Postgelände ermöglicht werden. Zum anderen sollten für den übrigen Bereich des Plangebietes perspektivische Umnutzungs- und Neubaumöglichkeiten geschaffen werden.
Er erklärt die Vorgaben der übergeordneten Planung an Auszügen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms. Er zeigt weiterhin die Planzeichnung und -inhalte des bislang gültigen Bebauungsplans aus dem Jahr 1972.
Der Vertreter von CSS weist darauf hin, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden soll, da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der baulichen Innenentwicklung handele, das Gebiet ausreichend klein sei und bereits zuvor bebaut und genutzt war. Außerdem werden keine Vorhaben ermöglicht, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterlägen. Die Auswirkungen auf Natur und Umwelt werden dennoch im Verfahren betrachtet und berücksichtigt.
Der Vertreter von CSS beschreibt im Folgenden das konkrete Wohnungsbauvorhaben anhand eines Lageplans und mehrerer Ansichten und Schnitte. Ein privater Vorhabenträger plane entlang des Scheideholzweges und an der Ecke zur Neugrabener Bahnhofstraße vier aneinandergrenzende Gebäude mit ca. 68 geförderten Wohnungen zu errichten. Unter einem gemeinsamen Innenhof soll eine Tiefgarage errichtet werden, auf deren Decke die Wege und Zugänge zu den Häusern, Fahrradabstellanlagen, Frei- und Kinderspielflächen angelegt werden sollen. Die Gebäude sollen entlang des Scheideholzweges fünfgeschossig und an der Ecke zur Neugrabener Bahnhofstraße viergeschossig gebaut werden. Dabei habe man sich an der Geschossigkeit und Bauhöhe des denkmalsgeschützten Ortsamtes orientiert, welches weiterhin das höchste Gebäude im Plangebiet bleiben soll. Das Gelände besitze gute Versickerungsbedingungen. Deshalb sei es geplant, das Regenwasser auf dem Grundstück zu sammeln und zu versickern und es nicht ins Siel einzuleiten. Entsprechende Fachgutachten seien noch in Bearbeitung.
Herr Sell erklärt, dass für das gesamte Plangebiet die Ausweisung als urbanes Gebiet vorgesehen sei, um eine Vielzahl zentrumsrelevanter Nutzungen zu ermöglichen. Neben Wohnen seien auch Einzelhandel, Gastronomie, nicht störendes Gewerbe, soziale und kulturelle Einrichtungen erlaubt. Für einen großen Teil des Gebietes gelte der Denkmalschutz, welcher durch eine rote „dicke“ Linie nachrichtlich in die Zeichnung des Bebauungsplans aufgenommen ist.
3 Erläuterung des Bebauungsplanverfahrens
Der Vertreter von CSSgeht in seinem Vortrag auf den allgemeinen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens ein, an dessen Anfang man bei dieser Planung derzeit noch steht. Er weist darauf hin, dass der Ablauf im Baugesetzbuch normiert sei und dabei zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen seien. Nach der aktuellen frühzeitigen Beteiligung folge im weiteren Verfahren die Veröffentlichung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats. Ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens seien außerdem verschiedene Fachgutachten (Boden- und Baugrundgutachten, Entwässerungskonzept, Schalltechnische Untersuchung, Baumgutachterliche Bestandsaufnahme, Artenschutzuntersuchung), die derzeit noch erstellt werden und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung allen Interessierten zugänglich gemacht werden.
4 Fragen und Anregungen der Bürger:innen
Eine Anwohnerin aus dem Scheideholzweg erklärt, dass sie direkt von der Planung betroffen sei, da sie Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks ist, das sie vor einiger Zeit zu einem hohen Preis erworben habe. Sie befürchtet, dass ihr Grundstück in Folge der geplanten Bebauung an Wert verliert. Weiterhin äußert sie ihr Unverständnis darüber, dass die Bebauung bis zu fünf Geschosse hoch werden soll, wohingegen sie selbst bei ihrem Bauvorhaben nur ein bis zwei Geschosse bauen durfte mit Verweis auf das Einfügen in das Landschaftsbild. Sie merkt außerdem an, dass sie die Form der Information zur heutigen Veranstaltung per Plakatierung unzureichend findet.
Herr Stolzenburg erläutert, dass das Plangebiet mit dem Wegfall der bisherigen Nutzungen (u.a. Post, Polizei) für neue Planungsüberlegungen frei geworden sei. Die Entwicklung eines neuen Städtebaus und die Schaffung neuer Wohnungen sei eine Notwendigkeit für die Zukunft. Die Planung wurde dabei mit Blick auf die Ortsverträglichkeit und hinsichtlich der Anforderungen des Denkmalschutzes frühzeitig abgestimmt. Die zentrale Lage in Neugraben rechtfertigt eine städtebauliche Entwicklung, die über das bisher Vorhandene hinausgehe. Eine gewisse Baumasse sei hier verträglich.
Herr Alpheus erklärt, dass das Grundstück der Fragestellerin den Übergang vom zentralen Bereich rund um das Ortsamt hin zu den eingeschossig geprägten Einfamilienhausgebieten darstellt. Ihr Gebäude bilde den Anfang einer Reihe eingeschossiger Gebäude. Im Übrigen werde mit ca. 50 m der Abstand zu der Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Post wie bisher beibehalten.
Herr Stolzenburg ergänzt, dass eine Aussage zur konkreten Wertentwicklung einzelner Grundstücke und Immobilien nicht möglich sei.
Ein Anwohner aus dem Scheideholzweg fragt, wann der Baubeginn geplant sei und was mit ihm als langjährigem Mieter einer Wohnung, die sich auf dem alten Postgelände befindet, passieren wird. Er wohnt aktuell auf 120qm Wohnfläche und möchte seine Wohnsituation beibehalten.
Der Vertreter von CSS antwortet, dass der Zeitplan für den Bebauungsplan vorsehe, sofern keine Wiederholungen von Verfahrensschritten nötig werden, den Bebauungsplan im Laufe des Jahres 2026 durch die Bezirksversammlung beschließen zu lassen, so dass im Anschluss bauvorbereitende Maßnahmen begonnen werden könnten.
Herr Alpheus schlägt vor, der Betroffene möge sich mit seinem Vermieter und Flächeneigentümer in Verbindung setzen, welcher im Publikum anwesend ist.
Ein Anwohner fragt nach der Dimension der Höhe der Gebäude, um es sich besser vorzustellen zu können.
Herr Richter antwortet, dass die Höhe des ehemaligen Ortsamtes zur Orientierung diene. Dieses werde südlich des Neugrabener Marktes der höchste Punkt bleiben. Aus Sicht des Denkmalschutzes sei darauf geachtet worden, dass auch die fünfgeschossigen Neubauten unterhalb der Firsthöhe dieses Gebäudes bleiben.
Herr Alpheus ergänzt, dass der aktuelle Neubau für das Polizeikommissariat 47 direkt südlich des S-Bahnhofs höher werde. Dort sei entsprechend der Planung für das Polizeikommissariat eine ähnliche Höhe von bis zu vier Vollgeschossen (mit teilweise deutlich höherer Geschosshöhe im Erdgeschoss) mit einem Hochpunkt im Nordwesten von sieben Vollgeschosse vorgesehen.
Ein anderer Anwohner fragt, ob Räume für eine Arztpraxis vorgesehen sind.
Der Vertreter von CSS antwortet, dass es keine konkrete Planung für eine Arztpraxis innerhalb des Neubauvorhabens gebe. Der Bebauungsplan eröffnet aber durch die Ausweisung eines urbanen Gebietes (MU) im gesamten Plangebiet die Möglichkeit, Praxen unterzubringen oder gar ein Ärztehaus zu bauen. Vielleicht könne auch das derzeitige Polizeikommissariat durch eine Arztpraxis nachgenutzt werden.
Eine Vertreterin der Bezirksversammlung fragt, wie groß die Erdgeschossflächen im geplanten Neubau an der Neugrabener Bahnhofstraße sein würden und ob diese für eine Arztpraxis in Frage kämen. Sie fragt aus aktuellem Anlass, da ihr bekannt sei, dass eine Facharztpraxis auf der konkreten Suche für ein Facharztzentrum inklusive Schulungszentrum mit einem Flächenbedarf von 650 – 700 qm sei.
Herr Richter erklärt, dass der geplante Neubau bislang ausschließlich Wohnungen vorsehe. Die Vertreter der Vorhabenträgerin seien aber anwesend und würden die Anregungen sicher mitnehmen.
Weitere Anwohner bekräftigen den Bedarf an zusätzlichen ärztlichen Einrichtungen im Stadtteil, insbesondere durch das Bevölkerungswachstum durch die vielen Neubaugebiete. Weitere Anwohner können ebenfalls von der Suche ansässiger Arztpraxen nach größeren Räumlichkeiten berichten.
Herr Stolzenburg antwortet, dass der Bebauungsplan lediglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen könne, dass Arztpraxen zulässig sind, es letztlich aber Sache der privaten Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sei, ob und wo eine Arztpraxis hinkommt. Der Bedarf sei in der Verwaltung bekannt und die konkreten Hinweise an dieser Stelle würden mitgenommen.
Herr Richter erklärt, dass hierbei auch die Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung eine erhebliche Rolle spielten.
Herr Alpheus ergänzt, dass im Bezirksamt insbesondere das Sozialdezernat an einer Verbesserung der Versorgungssituation arbeite und dieses Thema auch immer mit in die Diskussion um neue Plangebiete einbringen würde. Er führt das Quartier Fischbecker Heidbrook auf dem Gelände der ehemaligen Röttiger Kaserne als Beispiel an, wo es gelungen sei, ein kleines Arztzentrum zu errichten. Aktuell gäbe es außerdem Überlegungen für ein neues Facharztzentrum an der Straße Königswiesen nördlich des S-Bahnhofs. Und auch die Nachnutzung des derzeitigen Polizeikommissariats am Neugrabener Markt sei eine Möglichkeit.
Ein Anwohner äußert Bedenken zur Pkw-Erschließung. Er sieht die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage von der Neugrabener Bahnhofstraße als problematisch an, weil es dort bereits viel Verkehr gebe. Nach seiner Auffassung wäre die Ein- und Ausfahrt am Scheideholzweg besser verortet. Ein weiterer Anwohner hinterfragt, ob die Abläufe bei der gemeinsamen Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage an der Neugrabener Bahnhofstraße funktionieren würden.
Herr Richterantwortet, dass diese Hinweise für die weitere Planung der Tiefgarage mitgenommen und geprüft werden.
Mehrere Anwohner kritisieren den geplanten Stellplatzschlüssel. Es wird gefragt, warum weniger Stellplätze als Wohneinheiten geschaffen werden sollen. Es wird befürchtet, dass die neuen Bewohner auf dem Scheideholzweg parken werden, welcher bereits voll geparkt sei. Ein weiterer Anwohner beschreibt die Parkplatzsituation als Katastrophe. Er fordert, dass pro Wohnung ein Stellplatz geschaffen werden müsse.
Herr Alpheus erklärt, dass mit 37 Stellplätzen in der TG und somit mit einem Stellplatzschlüssel von über 50% im Verhältnis zu den Wohneinheiten bereits ein gängiger Standard im Hamburger Vergleich geschaffen werde. Der Stellplatzschlüssel wird für angemessen gehalten, da das Zentrum Neugraben über leistungsfähige Bus- und S-Bahnanbindungen in Fuß- und Radfahrentfernung verfügt.
Mehrere Anwohner kritisieren die Verkehrssituation im Scheideholzweg und den umliegenden Straßen. Seit dem Umbau der Bushaltestellen am Zebrastreifen in der Neugrabener Bahnhofstraße würde sich der Verkehr dort regelmäßig aufstauen und Schleichverkehr in die Wohnstraßen drängen. Dabei seien auch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beobachten.
Herr Richter erklärt, dass er dieses Themenfeld für den Stadtentwicklungsausschuss mitnimmt, auch wenn sie nicht die konkrete Planung betreffen oder in dem aufzustellenden Bebauungsplan gesteuert werden können. Grundsätzlich sei das Thema des Verkehrs in Neugraben in der Politik bereits bekannt.
Eine Anwohnerin fragt, ob auch Eigentumswohnungen vorgesehen sind.
Der Vertreter von CSS antwortet, dass im aktuellen Bauvorhaben keine Eigentumswohnungen vorgesehen sind, sondern 100% geförderte Wohnungen realisiert werden sollen.
Ein Anwohner fragt nach, wo Geschäftsräume und wo Wohnungen entstehen sollen.
Der Vertreter von CSSl erklärt, dass im aktuellen Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Post ausschließlich Wohnungen geplant sind und keine Geschäfte. Der Bebauungsplan ermöglicht aber für das gesamte Gebiet auch Läden, Dienstleistungen, Gastronomie und andere gewerbliche Nutzungen wie es sie derzeit schon an der Neugrabener Bahnhofstraße gibt. Auch soziale und kulturelle Nutzungen werden zukünftig zulässig sein.
Ein Anwohner fragt, wie viele zusätzliche Wohnungen zukünftig im Gebiet entstehen können, wenn überall ein urbanes Gebiet ausgewiesen wird.
Herr Richter erklärt, dass dies schwer abzuschätzen sei, da insbesondere bei den Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen (ehemaliges Ortsamt und Polizeigebäude), eine Umwandlung in Wohnungen voraussichtlich schwierig sein könnte. Aktuell gäbe es keine konkreten Vorhaben. Genauere Überlegungen könnten beispielsweise für das Gebäude des Polizeikommissariats nach dessen Auszug angestellt werden.
Eine Anwohnerin fragt, ob der Fußweg zwischen ehemaligem Ortsamt und der Bücherhalle bestehen bleibt.
Herr Stolzenburg bestätigt dies. In diesem Bereich sind keine Veränderungen vorgesehen.
Ein Anwohner fragt daraufhin, ob die wilde Parkplatzfläche am Scheideholzweg südlich der Bücherhalle auch überplant oder saniert wird.
Herr Alpheus erklärt, dass die Fläche nicht im Plangebiet liegt und dort aktuell nichts verändert werden soll. Perspektivisch könnte dieser gesamte westlich angrenzende Bereich planerisch neu betrachtet werden, sofern das Schwimmbad Neugraben durch die Schaffung eines neuen Kombibades in den Fischbeker Reethen an Bedeutung verliere.
Ein Anwohner beschreibt seine Erfahrungen als Fahrradfahrer in Neugraben. Da er jeden Tag durch den Scheideholzweg radelt, würde er eine wie zuvor vorgeschlagene Anordnung der Tiefgaragenausfahrt dort problematisch sehen. Er befürchtet, dass der Pkw- Verkehr insgesamt zunehmen wird und die Situation für den Radverkehr ungünstiger wird.
Der Vertreter von CSS antwortet, dass keine zusätzliche Zufahrt am Scheideholzweg geplant ist. Die vorhandene Zufahrt zur Parkebene des Ortsamtes bleibt erhalten. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Wohnungsbauprojektes ist an der Neugrabener Bahnhofstraße geplant. Entlang des Scheideholzweges besteht aufgrund der vorhandenen Bäume, die erhalten bleiben sollen, kein Raum um weitere Flächen für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen.
Ein Anwohner kritisiert die Entwicklung grundsätzlich. Er befürchtet, dass die bisher ruhige Lage in Neugraben durch neue Bewohner (er benennt Straßen in Neuwiedenthal) und zunehmenden Verkehr verloren geht.
Herr Stolzenburg spricht sich deutlich gegen die Stigmatisierung von gefördertem Wohnungsbau aus. Er erklärt, dass für Wohnungen im ersten Förderweg 50% der Hamburger Haushalte in Frage kommen und für den zweiten Förderweg sogar 70 %. Es werde hier kein sozialer Brennpunkt geschaffen, sondern qualitativ hochwertiger Städtebau mit bezahlbaren Mietwohnungen. In dieser Zentrumslage sei außerdem ein reduzierter Pkw-Schlüssel umsetzbar.
Herr Alpheus verweist auf ein jüngeres Wohnungsbauprojekt des gleichen Vorhabenträgers am Kreisverkehr Süderelbebogen/ Torfstecherweg in unmittelbarer Nachbarschaft zum Veranstaltungsort, welches einen qualitätvollen Wohnungsbau darstellt.
Ein Anwohner erklärt, dass ihm die 5-Geschossigkeit der Neubebauung Sorgen mache. Er befürchtet, dass dies nicht mehr ortsbildprägend sein wird, da das Neugrabener Zentrum bisher durch zweigeschossige Bebauung aus den 1970er Jahren geprägt sei und sich an einem dörflichen Charakter orientiert. Er fragt, ob das Zentrum insgesamt überplant werden soll.
Herr Stolzenburg erklärt, dass bereits vor einigen Jahren ein Rahmenplan für die zukünftige Entwicklung des gesamten Zentrums Neugraben erarbeitet wurde, welcher öffentlich vorgestellt wurde und im Internet veröffentlicht ist. Dabei wurde sehr genau geschaut, wo in Neugraben welche Entwicklungen zur baulichen Verdichtung und Stärkung der zentralen Nutzungen und Funktionen möglich sind. Für den Bereich des Plangebiets wurde festgestellt, dass eine höhere Bebauung an dieser Stelle verträglich ist. Insgesamt sollen auch an anderen Stellen in Neugraben Veränderungen ermöglicht werden.
Eine Anwohnerin wünscht sich für das Neugrabener Zentrum mehr Ärzte, seniorengerechte Wohnungen sowie Eigentumswohnungen, und dass die Supermärkte nicht abwandern.
Herr Richter weist darauf hin, dass im Plangebiet Neugraben-Fischbek 72 westlich der Bauernweide gerade Seniorenwohnungen entstanden sind. Im Übrigen erläutert er, dass das Neugrabener Zentrum in den 1970er Jahren für ca. 20.000 Einwohner geplant und gebaut wurde. Heute leben bereits 34.000 Menschen im Stadtteil und es werden zukünftig 40.000 werden. Daraus ergeben sich andere Anforderungen an die Versorgung. Außerdem habe sich der Einzelhandel verändert. Die Geschäfte gehen aus Bestandsgebäuden raus, weil sie größere Verkaufsflächen brauchen, um ein zeitgemäßes Angebot und eine größere Nachfrage abzudecken. Das Zentrum Neugraben muss sich also verändern, um die Attraktivität des Standorts wieder zu erlangen und den neuen Einwohnern auch etwas bieten zu können.
Eine Anwohnerin fragt, ob die die Gründächer begehbar oder nutzbar sein werden.
Herr Alpheus antwortet, dass die Neubauten mit Gründächern geplant seien, welche aber nur eine abgeschwächte ökologische Funktion übernehmen könnten. Weiterhin werde auch versucht, auf den Dächern Regenwasser zurückzuhalten und verdunsten zu lassen. Die Bedeutung der Gründächer sieht er beim Kleinklima, welches insgesamt verbessert werde. Die Bäume am Scheideholzweg sollen erhalten bleiben, deshalb seien die Häuser auf dem Grundstück von der Grenze zurückversetzt. Der Innenhof der Post, welcher aktuell komplett versiegelt sei, werde zukünftig auf dem Dach der Tiefgarage eine begrünte Substratschicht erhalten.
Herr Schönherr ergänzt, dass die Gründächer nutzbar, aber nicht begehbar sein werden. Nach Hamburger Klimaschutzgesetz seien die Dächer zudem mindestens zu 30% mit Photovoltaikanlagen zu versehen, was mit der Gründachnutzung vereinbar sei.
Der Vorsitzende beendet die öffentliche Plandiskussion um 20:40 Uhr. Er bedankt sich für die Wortbeiträge, das zahlreiche Erscheinen und Interesse an der Plandiskussion. Er weist darauf hin, dass die inhaltliche Auswertung der öffentlichen Plandiskussion in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ebenfalls öffentlich erfolgt. Er lädt dazu ein. Die Termine stehen auf der Internetseite des Bezirks und die jeweilige Tagesordnung wird 1 Woche vorher ebenfalls dort veröffentlicht.