Die öffentliche Bürgerfragestunde kann entfallen, da keine Bürger anwesend sind.
Der Vorsitzende macht die ständigen Vertreter und Vertreterin auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 28.02.2017 aufmerksam. Er weist auf die §§ 5 – 7 des Bezirksverwaltungsgesetz mit Stand vom 17.12.2013 sowie auf die §§ 203 – 205, 331 -334 und 353 b des Strafgesetzbuches hin und bittet die betroffenen Personen sich mit den genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln.
Anschließend werden sie zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Herr Bergmann, der neue Regionalbeauftragte für Harburg, stellt sich den Ausschussmitgliedern vor.
Er kommt aus der Abteilung Wirtschaftsförderung und war dort bisher Immobilienkoordinator.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.