Frau Sahling eröffnet die Sitzung, begrüßt die Onlineteilnehmer und stellt die Anwesenheit durch Aufrufen der Namen fest.
Frau Sahling übergibt dem Vertreter der Sozialbehörde das Wort. Dieser stellt anhand einer Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) das SGB VIII nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor.
Verständnisfragen werden wie folgt beantwortet:
Ein Beispiel der Erhöhung der Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis sei u.a. die Vorlage sämtlicher Buchungsunterlagen durch den Träger.
Leistungen können – müssen aber nicht von Ehrenamtlichen erbracht werden. In der Leistungsvereinbarung sei auf die Festlegung von Qualitätskriterien zu achten.
Im Rahmen des „Einrichtungsbegriffes“ könne man der Heimaufsicht neue Betreuungssettings, z. B. familienanaloge Wohnformen unterstellen. Diese Betreuungssettings müssen vorab landesrechtlich geregelt sein. Hamburg stimme sich mit den anderen norddeutschen Bundesländern ab, um nach einer einheitlichen Linie zu verfahren.
Die Heimaufsicht sei gestärkt worden, um unangemeldete Begehungen in Einrichtungen durchführen zu können als auch das Recht, anwesende Kinder und Jugendliche ohne Beisein des Trägers befragen zu dürfen.
Hinsichtlich der Verständlichkeit und der Wahrnehmung des Beratungsanspruches erarbeite das Deutsche Institut für Jugend- und Familienrecht ein Ideenkonzept.
Es sei geplant, das Hamburgische Durchführungsgesetz zum SGB VIII anzupassen. Änderungen seien z.B. auf den Gebieten der Arbeitshilfen, Globalrichtlinien, Handlungsanweisungen etc. erforderlich. Dieser Prozess soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Zu den für die Umsetzung benötigten Ressourcen bei den Jugendämtern habe der Vertreter der Sozialbehörde keine Informationen.
Ein Fachtag werde am 01.03.2022 stattfinden. Dieser ist Hamburg intern nur an den ASD gerichtet und nicht an die Freien Träger. Die Einbeziehung der Freien Träger solle nach verwaltungsinterner Abstimmung im Nachgang erfolgen.
Die Vertreterin der AG 78 verweist auf die bevorstehende Aktion „One billion rising“. Dies sei eine Aktion gegen Gewalt an Frauen und finde Anwendung mit einem gemeinsamen Tanz, der als flashmob weltweit getanzt werde. Aus dem Bezirk Harburg sei ein Video entstanden, welches das Projekt StoP ins Leben gerufen habe.
Das Video könne unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://stop-partnergewalt.org/wordpress/2022/01/one-billion-rising-harburg/.
Aus technischen Gründen konnte das Video nur ohne Ton abgespielt werden.
Die Vertreterin der AG 78 teilt mit, dass es diesbezüglich am 14.02.2022, um 18 Uhr eine Aktion auf dem Harburger Rathausplatz gäbe.
Terminierung Fachaustausch
Frau Sahling informiert, es solle einen Fachaustausch zwischen der Politik und der Jugendhilfe in Harburg geben. Folgende Termine würden infrage kommen:
- 01.06.2022,
- 02.06.2022,
- freitags.
Frau Carstensen gibt bekannt, diese Terminvorschläge werden in der AG 78 besprochen und Frau Sahling und Herr Thomsen erhalten eine Rückmeldung. Danach erfolge die Einladung.
Die Vertreterin der AG 78 teilt mit, der Termin für den Fachaustausch solle möglichst in Präsenz im BGZ Feuervogel stattfinden, wenn es die pandemische Lage zulasse.
Sie verweist auf das am 29.03.2022 stattfindende Auftaktgespräch zwischen der Begleitgruppe Sozialraumorientierung (SRO) und dem möglichen neuen Partner „Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung“ (INSO), um das weitere Verfahren zu planen.
Es müsse die Stelle der Vertretung der Sprecherin der AG 78 im Jugendhilfeausschuss neu besetzt werden.
Antrag der Freien Träger „Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L-Abschluss“
Frau Sahling gibt bekannt, ein Antrag der Freien Träger zum Thema „Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L – Abschluss“ sei am Tag der Sitzung eingegangen.
Die Fraktionen der SPD und GRÜNEN melden weiteren Beratungsbedarf an.
Die Vertreterin der AG 78 gibt zu bedenken, die Frist der steuerfreien Auszahlung der Corona-Pauschale laufe zum 31.03.2022 ab, daher der kurzfristige Antrag.
Herr Thomsen weist darauf hin, dass Anträge mindestens 48 h vor der Sitzung eingereicht werden sollen – möglichst eine Woche vorher, um diese durch den Ausschussdienst rechtzeitig versenden zu können und den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, sich in den Fraktionssitzungen zu beraten.
Herr Stau betont die Dringlichkeit des Antrages, um dies Anfang März den Trägern kommunizieren zu können. Die Träger werden vorab die Höhe an Mehrbedarfe ermitteln.
Herr Künne erläutert, es liege eine Tarifvereinbarung für 2022 vor, die eine Einmalzahlung in Höhe von 1.300 € und ab Dezember 2022 eine Erhöhung von 2,8 % festschreibe. Es seien von Trägerseite teilweise schon innerhalb der Antragsstellung, der drei Rahmenzuweisungen (OKJA, FamFö, SAE), für das Zuwendungsjahr 2022 diese Tarifsteigerungen mit bis zu 3% einkalkuliert und entsprechend durch den Jugendhilfeausschuss (JHA) im November 2021 beschlossen worden.
Diese 3 % würden die Einmalzahlung in Höhe von 1.300 € sowie die 2,8 % im Dezember 2022 abdecken. Dies gelte jedoch ausschließlich nur für die drei Rahmenzuweisungen (RZ) OKJA, FamFö und SAE.
Dennoch gäbe es Träger, die diese Kalkulation noch nicht durchgeführt haben. Diese von den Trägern unterjährig in 2022 gestellten Anträge auf Tariferhöhung wurden im finanziellen Umfang schon im Vorlagenpapier der Verwaltung zur JHA-Sitzung im November 2021 berücksichtigt und innerhalb der noch vorhandenen Ansatzreste 2022 (ca. 75 Tsd. Euro) explizit für eine weitere Beschlussfassung des JHA in der März-Sitzung 2022 reserviert.
Herr Thomsen informiert, man habe grundsätzlich keine zusätzlichen Mittel erhalten, die vorhandenen Ansatzreste basieren einzig allein auf die Auslagerung des Kinderschutzzentrums aus der RZ FamFö und man müsse aufpassen, mittelfristig nicht in Defizite für 2023/2024 zu gelangen.
Herr Schaefer schlägt vor, diese Problematik in einer zusätzlichen Sitzung des Unterausschusses Haushalt zu diskutieren. Die Anwesenden einigen sich auf einen Termin am Mittwoch, 23.02.2022.
Herr Künne begrüßt den Vorschlag und möchte die derzeit eingehenden Anträge für 2022 bezüglich der Einmalzahlung in diesem Zusatztermin behandeln. Es werde vor allen Dingen an die kleinen Träger appelliert, zeitnah ihre Anträge unter Berücksichtigung der Tariferhöhung einzureichen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Unterausschusses Haushalt sei die Perspektive für den Doppelhaushalt 2023/2024.
Herr Hinrichs weist darauf hin, dies gelte nur für RZ, nicht für SIN und SHA, da keine Mittel zur Verfügung stünden. Für Beschäftigte in SIN- und SHA-Projekten gäbe es bisher keine Möglichkeit, von der Einmalzahlung zu profitieren. Diese Problematik sei der Sozialbehörde mehrfach übermittelt worden, allerdings ohne positive Rückmeldung.
Diesbezüglich habe es in der vergangenen Woche eine Anfrage von der DIE LINKE-Fraktion gegeben. Es solle die Antwort abgewartet werden.
Herr Thomsen berichtet zum aktuellen Sachstand bezüglich der Weiterentwicklung der sozialräumlichen Arbeit in Harburg. Es wurde ein neues Institut angefragt, welches den Prozess begleiten könnte. Hierbei handele es sich um das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung in Duisburg. Einen ersten guten Kontakt habe es bereits gegeben. Das Institut sei stark in Themen wie Sozialraumorientierung der Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und Hilfen zur Erziehung (HzE) involviert. Am 02.03.2022 werde es einen weiteren Kontakt geben. Am 29.03.2022 wolle man mit dem Institut und der Begleitgruppe SRO ins Gespräch kommen.
Ziel sei, eine Auftaktveranstaltung vor den Sommerferien stattfinden zu lassen.
Herr Huber informiert über den Sachstand Ombudsstelle. Es habe ein Gespräch mit Vertretern der Fachstelle für Ombudsarbeit gegeben mit dem Ergebnis, dass in Harburg mit der Implementierung begonnen werden kann und diese sich in der AG 78 vorstellen wolle. Eine Akquise interessierter Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Ombudsstelle könne beginnen. Von der hamburg-weiten AG sei das Konzept für Harburg noch nicht freigegeben worden und könne daher noch nicht verabschiedet werden.
Die Stelle einer neuen Leitung der Amtsvormund- und Beistandschaften werde zeitnah ausgeschrieben. Im Bereich des Pflegekinderdienstes sowie in der Angebotsberatung werden neue Mitarbeiter:innen gesucht.
Herr Hinrichs gibt bekannt, eine Stelle Erzieher:in im Haus der Jugend Neuwiedenthal und die Stelle einer Sozialpädagog:in im Netzwerkmanagement Süderelbe seien ausgeschrieben.
Als Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 02.03.2022 werden folgende Themen vorgesehen:
Drs. 21-1819 – Einladung Referent der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Sport,
Behandlung Anträge Haushalt.
Perspektivisch zum JHA am 04.05.2022:
Einladung Straßensozialarbeiter und Leitung Haus der Jugend, Steinickestr.
Herr Schaefer fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Drs. 21-1474 – Raum für psychomotorische Integrationsförderung in Harburg, der in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport (BiS) und des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) am 24.01.2022 behandelt wurde.
Frau Dr. Jobmann informiert, eine Fläche für einen Bewegungsraum sei in der Prüfung. In der nächsten Zeit finde diesbezüglich ein weiteres Gespräch statt.
Die Niederschrift wird genehmigt.