Zusatzantrag Matthias Arft (AfD) und Ulf Bischoff (AfD) zum Antrag 21-2421
Letzte Beratung: 27.09.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 29.1
Laut Auskunft des Senats auf die Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion vom 20.9.2022 (Drs. 22/9376) ist die Erstverteilung der Asylsuchenden vor der Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Stand vom 15.9.2022 für neun Bundesländer gesperrt, darunter Hamburg. Es kommen aber weiterhin Migranten auf direktem Weg bei den Aufnahmeeinrichtungen an. Diese Direktankünfte werden weiterhin auch in Ländern mit einer Aufnahmesperre aus dem Erstverteilungsmechanismus aufgenommen.
Eine deutliche Entlastung vom Migrationsdruck wird im Bezirk Harburg nicht allein durch die Aussetzung des Verteilungsmechanismus erreicht werden können. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die illegale Migration nach Deutschland durch geeignete Maßnahmen einzudämmen.
Die Bezirksamtsleitung setzt sich beim Senat dafür ein, dass
1. Hamburg bei der Bundesregierung wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Migration einfordert.
2. Hamburg die Verteilung von Migranten auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel auch nach einer eventuellen Aufhebung der Sperre für die Erstverteilung der Asylsuchenden vor Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterhin für sich aussetzt.
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