Wohnanlage "Am Dänenstein"
Datum der Antwort: 29.09.2025
Lfd. Nr. 55 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Wohnanlage „Am Dänenstein“
Sachverhalt
In der Straße „Am Dänenstein“ in Schnelsen betreibt das städtische Unternehmen „Fördern und Wohnen“ mehrere Unterkünfte für „Flüchtlinge“, Obdachlose, Wohnungslose und jungen Erwachsenen. Die Kapazität der Anlage beträgt rund 430 Plätze.
Vor Ort kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, die in vielen Fällen zu Polizeieinsätzen geführt haben. Häufig enden diese Auseinandersetzungen mit schweren Verletzungen und sogar einem Tötungsdelikt.
Dies war der Eingangstext eines entsprechenden Antrages von 2023. Bereits 2020 hatte die AfD-Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel eine diesbezügliche Anfrage gestellt.
Die Umstände haben sich seitdem nicht verbessert, sondern es besteht für die Anwohner der Wohnanlage weiterhin eine permanente Gefahrenlage. Nicht nur gefühlt, sondern auch in der Realität. Viele Anwohner haben uns von ihrer Angst beim Verlassen ihrer Wohnungen vor Gewaltausübung und auch erlittenen Übergriffen durch „Bewohner“ dieser Anlage berichtet.
Stellungnahme der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
(Sozialbehörde):
1. Aus welchen Ländern stammt der Personenkreis, der am o.g. Ort die überwiegend für sogenannte „Flüchtlinge“ bereitgehaltenen Unterkünfte beziehen wird und um wie viele Personen handelt es sich dabei jeweils?
Mit Stichtag 31.08.2025 waren in der Wohnunterkunft Am Dänenstein 14-24 312 der 363 Plätze belegt. Die Herkunftsländer gliedern sind wie folgt auf:
Herkunftsland |
Anzahl |
Deutschland |
59 |
Afghanistan |
55 |
Russland |
28 |
Syrien |
22 |
Ghana |
18 |
Iran |
15 |
Guinea |
10 |
Portugal |
11 |
Irak |
10 |
Türkei |
10 |
Serbien |
8 |
Nicaragua |
7 |
Eritrea |
6 |
Georgien |
5 |
Rumänien |
4 |
Sonstige* |
44 |
Mit Stichtag 31.08.2025 waren im Jungerwachsenenprogramm (JEP) am Standort Am Dänenstein 12 25 der 26 Soll-Plätze belegt. Die Herkunftsländer gliedern sind wie folgt auf:
Herkunftsland |
Anzahl |
Deutschland |
13 |
Afghanistan |
4 |
Sonstige* |
8 |
*Bei statistischen Werten, die nur eine sehr geringe Anzahl an Personen betreffen (kleiner als vier), ist von einer Identifizierbarkeit der Personen auszugehen, sodass es sich dann nicht mehr um anonyme Daten, sondern um personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt.
a.) Welchen Aufenthaltsstatus haben diese Personen? Bitte dem jeweiligen Landespersonenkreis zuordnen.
Der Aufenthaltsstatus der Bewohnerinnen und Bewohner wird in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) nicht regelhaft erhoben. Daher liegen keine vollständigen Daten vor. Die Bewohnenden des Jungerwachsenenprogramms haben alle einen gesicherten Aufenthaltsstatus.
b.) Wie wird prozentual dabei der Frauen- bzw. Kinder-Anteil in der Unterkunft aussehen?
Der für Soziales zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie sich der prozentuale Anteil von Frauen und Kindern in den genannten Wohnunterkünften zukünftig entwickeln wird. Die Wohnunterkunft Am Dänenstein 14–24 steht grundsätzlich allen obdach- und wohnungslosen sowie asyl- und schutzsuchenden Personen offen. Im Rahmen des Jungerwachsenenprogramms Am Dänenstein 12 können ausschließlich alleinstehende Personen aufgenommen werden; eine Aufnahme von Familien und Kindern ist aufgrund des spezialisierten Konzeptes dort nicht möglich.
2. Wie viele obdachlose Menschen gibt es im Bezirk Eimsbüttel insgesamt?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Befragung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemäß dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz ist am 8. Januar 2025 erfolgt. Aktuell sind demnach deutschlandweit rund 47.300 Menschen obdachlos, davon leben knapp 3.800 Menschen in Hamburg. Eine Aufschlüsselung der Zahl obdachloser Menschen auf einzelne Hamburger Bezirke, wie beispielsweise Eimsbüttel, ist nicht möglich, da keine bezirksspezifische Erhebung durchgeführt wurde.
a.) Gibt es weitere Unterkünfte für obdachlose Menschen im Bezirk Eimsbüttel?
Zum Stichtag 31.07.2025 gab es folgende Unterkünfte für Obdachlose im Bezirk Eimsbüttel:
Bezeichnung |
Nutzungsgruppe |
Kategorie |
Alma-Ohlmann-Weg 1, 1a-l, 2, 2a-j |
Zugewanderte |
örU |
Am Dänenstein 12 |
Jungerwachsene |
örU - JEP |
Am Dänenstein 14-24 |
Ohne Einschränkung |
örU |
Bornmoor 30 |
Wohnungslose, alleinstehende Männer |
örU |
Duvenacker 8a-o |
Zugewanderte mit Bleibeperspektive |
örU - UPW |
Große Bahnstraße 50, 50a-b |
Ohne Einschränkung |
örU |
Hinschstraße 1-3 |
Ohne Einschränkung |
örU |
Holsteiner Chaussee 389a-g |
Zugewanderte |
örU |
Hornackredder 6-12 |
Wohnungslose |
örU |
Kieler Straße 263, Brunckhorstweg 20-22 |
Ohne Einschränkung |
örU |
Kieler Straße 553-555 |
Zugewanderte |
örU |
Kieler Straße 652 (Langelohhof) |
Wohnungslose, alleinstehende Frauen |
örU |
Kollaustraße 15a-g |
Zugewanderte, alleinstehende Männer, Paare |
örU |
Kronsaalsweg 88 (Sylc Apartments I) |
Ukraine-Geflüchtete |
örU - Hotel |
Lohkoppelweg 12a |
Spezifische Zielgruppe (LSBTIQ) |
örU |
Niendorfer Straße 55-59 (Hotel Engel) |
Ukraine-Geflüchtete |
örU - Hotel |
Oldenburger Straße 76a-d (Wegenkamp) |
Ohne Einschränkung |
örU |
Oldesloer Straße 166 |
Ohne Einschränkung |
örU |
Oliver-Lißy-Straße 38-46 (Kita in 44) |
Zugewanderte mit Bleibeperspektive |
örU - UPW |
Pinneberger Straße 40, 44 |
Ohne Einschränkung |
örU |
Quickbornstraße 24a |
Ukraine-Geflüchtete |
örU - Interim |
Garstedter Weg 20 |
Wohnungslose |
Übergangswohnen für Obdachlose |
Garstedter Weg 79-85 |
Wohnungslose, vulnerable Personen |
Pflegeeinrichtung für Obdachlose |
b.) Wie viele Obdachlose sind in diesen Unterkünften bisher untergebracht worden?
Die Frage kann in der vorliegenden Form nicht beantwortet werden, da sie nicht hinreichend konkretisiert ist. Es fehlen sowohl eine zeitliche Eingrenzung als auch eine eindeutige Zuordnung zu den genannten Unterkünften.
3. Wie viele Unterkünfte gibt es für das Jungerwachsenen Projekt im Bezirk Eimsbüttel?
Im Bezirk Eimsbüttel gibt es einen Standort (Am Dänenstein 12) des Jungerwachsenenprogramms.
a.) Werden diese Plätze die einzigen für dieses Projekt sein, bzw. gibt es weitere?
Neben dem Standort Am Dänenstein 12 gibt es zwei weitere Einrichtungen des Jungerwachsenenprogramms: jeweils ein Standort in der Hinrichsenstraße 6 im Bezirk Hamburg-Mitte sowie ein Standort in der Nöldekestraße 17 im Bezirk Harburg. Die Inbetriebnahme eines weiteren Standorts ist aktuell nicht absehbar.
b.) Wie viele junge obdachlose Menschen gibt es im Bezirk Eimsbüttel insgesamt?
Siehe Antwort zu Frage 2.
c.) Wie viele Personen wurden durch dieses Projekt schon von der „Straße“ geholt?
Die Frage kann in der vorliegenden Form nicht beantwortet werden, da sie nicht hinreichend konkretisiert ist. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass im ersten Halbjahr 2025 19 Zuzüge ins Jungerwachsenenprogramm erfolgten und 44 Personen insgesamt untergebracht wurden.
d.) Welcher Personenkreis wird im Rahmen des Jungerwachsenen Projekts in die Unterkünfte einziehen? Bitte unter Nennung des Geschlechts (ml./wbl.) und das dazugehörige Alter der jeweiligen Personen.
Das Angebot des Jungerwachsenenprogramms richtet sich an obdach- und wohnungslose Jungerwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren. In der Hinrichstenstraße 6 werden junge Frauen untergebracht, in der Nöldekestraße 17 junge Männer und in der Wohnunterkunft Am Dänenstein 12 ist eine geschlechtergemischte Unterbringung möglich.
e.) Wie bewertet die Fachbehörde das Erfolgspotential des Projekts?
Die für Soziales zuständige Behörde bewertet das Jungerwachsenenprogramm als ein erfolgreiches und wichtiges Angebot für obdach- und wohnungslose jungerwachsene Menschen in Hamburg. Das Jungerwachsenenprogramm leistet seit mehreren Jahren einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration und zur Vermeidung von Chronifizierung und weist eine hohe Vermittlungsquote in langfristige und bedarfsgerechte Wohnperspektiven nach. Die hohe Auslastung dervorhandenen Plätze und die enge Vernetzung mit relevanten Hilfesystemen unterstreichen die Bedeutung.
4. Wie viele Polizeieinsätze sind 2024 und 2025 in der Wohnanlage „Dänenstein“ und in der Umgebung mit dem Bezug „Dänenstein“ angefallen?
a.) Welcher Art waren diese Einsätze? Bitte einzeln aufschlüsseln.
Einsätze der Polizei werden im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) dokumentiert. Es handelt sich jedoch nicht um ein System, das für statistische Auswertungen generiert wurde. Zur Aussagekraft und Validität von HELS-Daten siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/2108.
Zu der in Rede stehenden Örtlichkeit sind im HELS unter der Anschrift Am Dänenstein mit den Hausnummern 12, 14, 16, 18, 20, 22 und 24 für das Jahr 2024 insgesamt 121 und für das Jahr 2025 mit Stand 31. August 2025 bislang 76 Polizeieinsätze erfasst.
Das Polizeikommissariat (PK) 24 bewertet das Einsatzaufkommen in der Wohnanlage als eher unauffällig. Hinweise i.S.d. Vorbemerkung („die Anwohnenden würden die Wohnungen aus Angst nicht verlassen“) liegen der Polizei nicht vor.
Im Übrigen siehe Anlage.
5. Laut Anfrage von 2020 waren die Gesamtkosten der Anlage 31,1 Millionen €. Wie hoch sind die Kosten des Betriebes der Anlage in den Jahren 2022, 2023, 2024 und bis Juni 2025 jeweils gewesen?
Die Betriebskosten der Einrichtungen am Dänenstein (öffentlich-rechtliche Unterbringung und Jungerwachsenenprogramm) beliefen sich in den letzten Jahren wie folgt:
a.) Ist immer noch F & W der Betreiber der Anlage?
Fördern & Wohnen AöR (F&W) ist weiterhin Betreiberin der Wohnunterkunft Am Dänenstein 14-24 und des Jungerwachsenenprogramms Am Dänenstein 12.
b.) Ist es richtig, dass F & W ein städtisches Unternehmen ist und der Gewinn dann wieder der FHH zufließt? Wenn ja, wie hoch war dieser Betrag dabei jeweils in den Jahren 2022-2024?
F&W ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Wie mit möglichen Überschüssen oder Verlusten im Rahmen eines Jahresabschlusses umzugehen ist, ist im F&W-Gesetz festgelegt. Die Jahresabschlüsse sind öffentlich einsehbar.
Im Jahr 2022 wurde ein Überschuss von 171.485,02 € erzielt und in die Gewinnrücklagen gestellt.
Im Jahr 2023 wurde ein Verlust von 574.785,51 € verbucht.
Im Jahr 2024 wurde ein Überschuss von 10.857.537,75 € erzielt; daraus wurden 2.977.000 € für eine zweckgebundene Rücklage für Instandhaltungen gebildet und 7.880.537,75 € in die Gewinnrücklagen eingestellt.
c.) Wer zahlt die Kosten für den Betrieb der Anlage?
Als Betreiberin der Wohnunterkünfte trägt F&W die Betriebskosten. F&W finanziert sich gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts F&W Fördern und Wohnen AöR durch die Erhebung von Gebühren vorrangig selbst. Für nicht gebührenfähige Kostenbestandteile erfolgt ergänzend eine Refinanzierung seitens der Sozialbehörde über Finanzierungsvereinbarungen.
6. Werden Sozialarbeiter in den Unterkünften vorhanden sein?
Das Sozialmanagement von F&W ist vor Ort und wird auch zukünftig vor Ort sein.
a.) Wenn ja, wie viele und zu welchen Zeiten?
Aktuell sind 2 VK-Sozialarbeitende in der Wohnunterkunft Am Dänenstein 14-24 und 3,42 VK-Sozialarbeitende im Jungerwachsenenprogramm Am Dänenstein 12 beschäftigt. Diese sind regelhaft von Montag – Freitag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr vor Ort.
Hinzu kommen Stellenanteile für die Teamleitung, das Unterkunftsmanagement sowie den Technischen Dienst.
b.) Wie hoch waren die Personalkosten in den Jahren 2022, 2023, 2024 und bis Juni 2025?
Folgende Personalschlüssel für den Bereich der Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind im Rahmen der entsprechenden Finanzierungsvereinbarung zwischen der Sozialbehörde und F&W vereinbart:
Alle Personalschlüssel beziehen sich auf die Anzahl der tatsächlich untergebrachten Personen. Es handelt sich dabei um eine Angabe von Vollzeitkräften, die durchschnittlich bei F&W entsprechend dem Schlüssel beschäftigt werden können. F&W kann den Personaleinsatz nach eigenem Ermessen und den operativen Bedürfnissen gestalten und den Einrichtungen zuweisen. Die Personalkosten für den Personaleinsatz in Wohnunterkünften der öffentlichen Unterbringung werden somit nicht einzelnen Standorten zugewiesen und eine Aussage zu schlüsselbezogenen Personalkosten eines einzelnen Standortes kann insoweit nicht getroffen werden.
c.) Wo waren die Mitarbeiter angestellt?
Die Mitarbeitenden waren und sind bei der Betreiberin F&W angestellt.
d.) Wer hat die Kosten für die Mitarbeiter gezahlt
Als Arbeitgeberin zahlt F&W die Personalkosten für die Mitarbeitenden.
Beschluss: ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.