20-0457

Vorlage Bezirksamt betr. Haushalt 2015 - Gestaltungsmittel der Bezirksversammlung - hier: Mitgliedsbeitrag und Zuwendung Regionalpark Rosengarten e.V.

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Ausgangslage

 

In Deutschland sind bereits mehrere Regionalparke zur Verflechtung von Großstadt und ländlichem Umfeld gegründet worden. Es gibt etwa 20 Regionalparke. Angesichts ausgeprägter wirtschaftlicher Kontakte, zunehmender Mobilität und wachsender Erholungsbedürfnisse stehen Städte und Gemeinden heute oftmals vor Herausforderungen, die sich nicht allein innerhalb der eigenen Verwaltungsgrenzen bewältigen lassen. Interkommunale Kooperationen werden daher immer wichtiger.

Aus diesem Grund verständigten sich die Gemeinden Neu Wulmstorf und Rosengarten, die Samtgemeinde Hollenstedt, die Stadt Buchholz in der Nordheide sowie der zur Freien und Hansestadt Hamburg gehörende Bezirk Harburg im Jahr 2007 auf die Gründung eines gemeinsamen, Landes- und Gemeindegrenzen überbrückenden Regionalparks. Die Gemeinde Rosengarten und der gleichnamige Landesforst dienen als Namensgeber des Regionalparks.

Der im Mai 2008 gegründete Regionalpark Rosengarten e.V. ist Träger des gleichnamigen Regionalparks. Im Regionalpark sind neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts (Regionalparkgemeinden, Landkreis Harburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und das Bezirksamt Harburg) weitere juristische (u.a. Wildpark Schwarze Berge, Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg) und auch natürliche Personen vertreten.

Die Förderung war zunächst auf den Zeitraum von September 2008 bis August 2013 befristet, wurde aber auf der Grundlage des vom RP Rosengarten e.V. vorgelegten Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK-Fortschreibung) bis Juni 2015 verlängert. Die Kofinanzierung erfolgt aus den Mitgliedsbeiträgen des Vereins.

Die Förderbedingungen sehen die externe Vergabe des Regionalmanagements vor. Vor diesem Hintergrund hat der RP Rosengarten e.V. die Hamburger Agentur KONTOR 21 mit dieser Aufgabe betraut.

Die Förderung des Regionalmanagements auch in der neuen, bis zum Jahr 2020 datierten EU-Förderperiode ist grundsätzlich möglich. Der Vorstand des RP Rosengarten e.V. hat daher beschlossen, sich wiederum um die Anerkennung als ILE-Förderregion (Integrierte Ländliche Entwicklung) zu bewerben. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes bis zum Jahr 2020. Der Förderantrag wurde im Januar 2015 mit der REK-Fortschreibung bei der Bewilligungsstelle eingereicht.

Ziele und Aufgaben

Die Ziele des RP Rosengarten e.V. bleiben, auch bei einer künftigen Erweiterung seiner Aufgaben unter Einbindung der Ferienregion Nordheide e.V., bestehen. Es ist angestrebt, zukünftig sämtliche Aktivitäten unter dem Dach des Regionalparks zu bündeln. Auf diese Weise sollen finanzielle und personelle Ressourcen effizienter eingesetzt und eine einheitliche und abgestimmte Vermarktung der Region weiter gestärkt werden. Der RP Rosengarten e.V. fördert die Lebens-, Erholungs- und Standortqualität des Regionalparks Rosengarten und damit auch der Metropolregion Hamburg insgesamt. Er engagiert sich für die abgestimmte, Gemeinde- und Ländergrenzen übergreifende, nachhaltige Entwicklung seines Gebietes. Hierbei gilt sein Hauptaugenmerk der Förderung von Tourismus und Erholung.

Zu den Zielen und Aufgaben des RP Rosengarten e.V. zählt es insbesondere,

die vielfältige Kulturlandschaft des Regionalparks zu erhalten, zu entwickeln und in Wert zu setzen,

das Tourismus- und Erholungsangebot wirtschaftlich, kulturell, sozial und ökologisch nachhaltig weiter zu entwickeln,

den RP Rosengarten und seine Angebote angemessen zu vermarkten,

die regionale Identität und die Heimatverbundenheit der Bevölkerung zu fördern,

die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken.

Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen,

initiiert und realisiert der RP Rosengarten e.V. geeignete Projekte und Maßnahmen und

pflegt den Austausch und die Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Vereinen, Unternehmen und weiteren relevanten Institutionen.

Handlungsgrundlage ist ein regelmäßig fortzuschreibendes Regionales Entwicklungskonzept.

Gemeinnützigkeit

Bereits die bisherigen Aufgaben und Aktivitäten des RP Rosengarten e.V. entsprachen nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht in vollem Umfang den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit gemäß § 52 Abgabenordnung. Begründet wurde diese Auffassung vor allem mit der Präsentation regionaler Unternehmen aus dem Tourismussektor auf der Website.

Die hier vorgeschlagene Erweiterung der Vereinsaufgaben im Bereich des Marketings steht der Anerkennung der Gemeinnützigkeit entgegen. Auf die Aufnahme der Gemeinnützigkeit in die Satzung soll daher zukünftig verzichtet werden.

Als nicht gemeinnütziger Verein ist der RP Rosengarten in vollem Umfang steuerpflichtig. Relevante Steuerarten in diesem Zusammenhang sind vor allem die Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer.

und Gewerbesteuer.

Finanzierung

Die zukünftige Finanzierung des Regionalpark Rosengarten e.V. soll es ermöglichen, die skizzierten Aufgaben angemessen zu erfüllen.

Aus diesem Grund strebt der Vorstand des RP Rosengarten e.V.an, dass die Mitglieder mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Gemeinden, Bezirk Harburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Landkreis Harburg) für den Regionalpark pro Jahr ein Budget von jeweils ca. 20.000 Euro in ihren Haushalten vorsehen wie dies bereits in der Stadt Buchholz und den Gemeinden Neu Wulmstorf und Rosengarten praktiziert wird.

Dieses Budget schließt die Mitgliedsbeiträge, die Finanzierung des Regionalparkshuttle und die Finanzierungsanteile kleinerer Projekte und Marketingmaßnahmen ein. Ausgaben für Projekte und Marketingmaßnahmen bedürfen der einvernehmlichen Zustimmung des Vorstands, welchem die BSU und das Bezirksamt Harburg (vertreten durch das WBZ) mit Sitz und Stimmrecht angehören. Minderausgaben aus einem Jahr sollten auf das Folgejahr übertragbar sein.

Zusätzliche Aufgaben würden somit nur in Zusammenhang mit finanziell umfangreichen Projekten entstehen, für die dann in jedem Einzelfall die Zustimmung der beteiligten Kommunen einzuholen wäre.

Das vorgeschlagene Vorgehen würde dem Verein und dem Regionalmanagement ein deutlich flexibleres Handeln als bisher ermöglichen. Dies käme der Region insgesamt zugute.

Eine Berichterstattung über die Arbeit des Regionalparks Rosengarten e.V. sollte im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus der Bezirksversammlung Harburg erfolgen.

Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse

Die neue Beitragsordnung sieht eine geänderte Beitragsstruktur vor:

Bisher 6.000 € Mitgliedsbeitrag jährlich,

neu     500 € Mitgliedsbeitrag jährlich, zuzüglich eines Zuschusses der Kommunen in Höhe von 5.500 € zur Deckung des Finanzbedarfs in bisheriger Höhe.

Das Bezirksamt hatte bei den Finanzierungsbedarfen Maßnahmenvorbelastungen für 2015 – konsumtiv – für den Mitgliedsbeitrag im Regionalpark Rosengarten e.V. iHv. 6.000 € und für den Regionalpark Shuttlekostenanteil iHv. 7.000 € angemeldet.

Nach einem Vorstandbeschluss des Regionalparks soll der RP-Shuttle auch 2015 durch den Regionalpark fahren. Fraglich ist aber zurzeit noch, ob sich die Samtgemeinde Hollenstedt im bisherigen Umfang beteiligen wird. Eine Entscheidung soll bis Ende Februar 2015 getroffen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, im Jahre 2015 für den Zweck Mitgliedsbeitrag und Zuschuss für den Regionalpark Rosengarten e.V. zur Deckung des Finanzbedarfs im bisherigen Umfang

 

6.000 €

zu bewilligen.

 

 

 

 

 

Völsch

 

 

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