19-1333.2

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahrens Harburg 64 (Phoenix-Center), Textänderung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

 

hier: 1.Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

2.Zustimmung zur Abwägung und zur Weiterleitung an die Bezirks-versammlung

 

 

 

Mit der Textplanänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Harburg 64 ist beabsichtigt, im Untergeschoss des Einkaufszentrums zusätzliche Verkaufsfläche im festgesetzten Sondergebiet „Einkaufszentrum“ einzurichten. Dafür ist der Wegfall von ca. 270 Stellplätzen im Untergeschoss geplant. Die Verkaufsfläche im Einkaufszentrum erhöht sich dadurch von 25.650 m² um 3.400 m² auf 29.050 m². Von dieser Erhöhung sind 850 m² bereits durch den bestehenden Bebauungsplan gedeckt, für die restlichen 2.550 m² ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich. Ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft ist nicht notwendig.

 

Zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht ein Durchführungsvertrag.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Harburg 64 erfolgte am 20. Dezember 2013. Die Öffentliche Plandiskussion fand am 6. Juni 2013 statt. Die Trägerbeteiligung wurde im August 2013 durchgeführt. Der AK I fand am 7. Oktober 2013 statt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 6. Januar bis zum 7. Februar 2014 gingen 16 Stellungnahmen ein, davon wurden acht teilweise berücksichtigt und acht nicht berücksichtigt. Aus dem Innenstadt Dialog „Harburg neu denken“ sind dazu weitere zehn Anregungen von acht Bürgern als Stellungnahme aufgenommen worden, die teilweise berücksichtigt wurden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Abwägung zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.

 

Anhänge