20-1026

Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Harburg 52 (HarburgKern) Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Die zur Verfügung stehenden Bauflächen der Harburger Innenstadt sollen überwiegend für städtebaulich erwünschte kerngebietstypische Nutzungen vorgehalten werden, damit sich ein hochwertiges Bezirkszentrum entwickeln kann. Der Bebauungsplan Harburg 52 beinhaltet in den festgesetzten Kerngebieten der Harburger Innenstadt den Ausschluss von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen.

 

Darüber hinaus sollen mit der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebau-ungsplan Harburg 52 zusätzlich Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, in den Lauflagen der Harburger Innenstadt ausgeschlossen werden. Auf diese Weise sollen mögliche städtebauliche Auswirkungen dieser Nutzungen, wie eine Negativentwicklung des Standortumfeldes (sogenannter „Trading-down-Effekt“) verhindert werden, die zu einer Verdrängung von kerngebietstypischen Nutzungen führen kann.

 

Die Grundzüge der Planung des B-Planes Harburg 52 vom 06.12.1989 werden nicht berührt, daher wurde das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung war somit entbehrlich. Die Grobabstimmung erfolgte schriftlich vom 04.03. bis 18.03.2013. Der Stadtplanungsausschuss hat auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB am 28.02.2013 verzichtet und in dieser Sitzung der Einleitung zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat diese Beschlüsse am 26.03.2013 bestätigt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im November 2014. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 22.06. bis 27.07.2015 öffentlich ausgelegen. Es gingen keine Stellungnahmen von Bürgern ein.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss hat am 05.10.2015 der Feststellung einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplans zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

Thomas Völsch

Bezirksamtsleiter